2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bewerbung und Auswahlverfahren
Erschienen in: Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache
Verlag: Gabler
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Mit einer Bewerbung bringen Sie als Führungskraft Ihr Interesse an der Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung zum Ausdruck. Je nach der Konstellation im Einzelfall handelt es sich bei Ihrer Bewerbung möglicherweise auch nur um ein Vorfühlen, ob der potenzielle Arbeitgeber überhaupt einen freien Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Aus Ihrer Sicht als Führungskraft innerhalb eines Unternehmens erwarten Sie eine Reaktion auf eine öffentliche oder innerbetriebliche Ausschreibung. Mit einer Bewerbung entstehen Rechtsbeziehungen, die auch dann zu Rechtsansprüchen führen können, wenn es nicht zum Abschluss eines Anstellungsvertrages kommt. Bewerben Sie sich als Angestellter aus einem bestehenden Anstellungsverhältnis heraus, so kann zugleich auch die Rechtsposition zum bisherigen Arbeitgeber betroffen sein. So hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnis ses auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche (§ 629 BGB). Dieser Anspruch resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer, sich noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen und dabei Verdienstausfallzeiten zu vermeiden. Dieser Anspruch kann im Übrigen arbeitgeberseitig auch nicht abbedungen werden.