Güter und Sachanlagen verlieren durch die tägliche Nutzung ihren Wert. Es ist daher nicht gewährleistet, dass ein Unternehmen für einen einmal erworbenen Gegenstand beim Verkauf denselben Wert erhält, den es einst dafür bezahlt hat. Die Wertminderung muss buchhalterisch erfasst und nach gesetzlichen Regelungen abgeschrieben werden. Dieser Vorgang ist allgemein als „Bewertung von Sachanlagen“ bekannt. Abschreibungen stellen dabei einen Aufwand dar, der direkten Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat. Sie mindern die Steuerlast und reduzieren das Risiko, ein Anlagegut nach der gewöhnlichen Nutzung unter seinem tatsächlichen Marktwert zu verkaufen.
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