Es steht zwar im Gesetz kein ausdrücklicher Zweck des Jahresabschlusses, jedoch lassen sich die Funktionen aus einzelnen Gesetzespassagen für alle Unternehmen und Kapitalgesellschaften herleiten.
Die GuV hat als Ziel, den periodischen Erfolg mit verschiedenen Zwischensaldi aufzuzeigen. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist das Wort periodisch, denn die GuV ist ein Zahlenwerk, das alle relevanten Geschäftsvorfälle vom ersten bis zum letzten Tag der Periode aufsummiert. D. h. dass sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge komplett über die gesamte Periode kumuliert werden und dann per Saldierung ein Vorsteuerertrag ausgewiesen wird. Dieser muss dann der Besteuerung zugefügt werden, was je nach Land unterschiedlich ist. Für Deutschland und Österreich gibt es ein Wahlrecht zwischen dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren.
Als Ausgangssituation für unseren Weg durch die Bilanz und GuV finden wir ein mehrperiodisches Zahlenwerk, zwei historische Perioden (in unserem Fall -1 und 0), die gerade abgelaufene Periode (Periode 1) und drei weitere Planperioden (Perioden 2 bis 4). Letztere sind erst einmal identisch mit der laufenden Periode 1. Für die folgende Analytik werden wir nur die historischen und die gerade abgelaufene Periode betrachten.
Als wir die Bilanz und GuV Position für Position im ersten Schritt analysiert haben, ist uns ja bereits aufgefallen, dass beide Zahlenwerke über zahlreiche Untergliederungen verfügen, die den Laien bereits abschrecken. Es wirkt komplex oder sogar zu komplex.
Jetzt ist die Zeit gekommen, noch tiefer in die Zahlenwerke einzusteigen und unsere Erkenntnisse aus dem ersten Analysedurchlauf zu erhärten bzw. die Ursachen weiter zu ergründen.