2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bilanzierung des Umlaufvermögens
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Im Unterschied zum Anlagevermögen existiert im HGB keine Legaldefinition zum Umlaufvermögen. Grundsätzlich sind unter dieser Position jene Vermögensgegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen.