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17.01.2018 | Bilanz | Interview | Online-Artikel

"In jede Firma gehört eine monatliche Kennzahlenauswertung"

verfasst von: Sylvia Meier

4:30 Min. Lesedauer

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Interviewt wurde:
Bernd Heesen

ist Geschäftsführender Gesellschafter der internationalen Führungsakademie Berchtesgadener Land (IFAK-BGL) und Inhaber der ABH Partner in München. 

In vielen Finanzabteilungen ist die Jahresabschlusserstellung gerade in vollem Gange. Bernd Heesen erläutert im Interview mit Springer Professional, was hierbei bedacht werden soll und warum regelmäßige Informationen an Kreditgeber relevant sind.

Springer Professional: Herr Heesen, welche Neuerungen, die im Januar 2018 in Kraft getreten sind, erachten Sie als besonders relevant? 

Bernd Heesen: Allzu zahlreiche Neuerungen gibt es eigentlich gar nicht. Besonders relevant aus meiner Sicht ist der Anstieg der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro zum 1. Januar 2018. Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 251 und 800 Euro liegen, kann zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gewählt werden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 801 und 1.000 Euro werden über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben oder in den Sammelposten eingelegt. Zu bedenken ist aber, dass – sobald man sich für den Sammelposten entschieden hat – auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 und 800 Euro in diesen Sammelposten einzulegen sind und alle zusammen über fünf Jahre abzuschreiben sind. Von der Anhebung der GWG-Grenzen werden alle Unternehmer betroffen sein. Erfreulich und sicherlich auch notwendig war die Anhebung auf jeden Fall. Meines Erachtens war das eigentlich schon überfällig, galt doch die Regelung schon seit Einführung des Euro. Und da wurde die alte 800 DM-Grenze nur gerundet auf 410 Euro umgerechnet. 

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Was hat es mit der so genannten Lizenzschranke auf sich? 

Diese gilt ebenfalls ab 1. Januar 2018 und betrifft nur noch wenige, in der Regel größere Firmen, die in der Vergangenheit an ausländische Konzerngesellschaften mit Sitz in Ländern mit geringeren Steuersätzen und/oder speziellen Gesetzgebungen für Lizenzgebühren entsprechende Gebühren (beispielsweise für Namen und Marken) abgeführt haben. Die Lizenzschranke ist aber in Europa (zum Beispiel Spanien und Irland) eigentlich nichts Neues. Durch die Einführung dieser Lizenzschranke auch in Deutschland wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen bei grenzüberschreitenden Rechteüberlassungen eingeschränkt.

Was sollten Unternehmer jetzt beim Abschluss bedenken? 

Mit Verlaub, angenommen der Bilanzstichtag war der 31.12.2017, dann ist es zu spät, sich Anfang Januar 2018 darüber Gedanken zu machen. Fragen zum Abschluss und zu legalen Gestaltungsmöglichkeiten müssen sich Unternehmer Monate früher stellen. Es gilt wie bei der Unternehmensbewertung, die Braut rechtzeitig zu schmücken und in Bezug auf den Jahresabschluss bedeutet dies: jährlich. 

Für den Abschluss 2017 gab es keine wirklichen, herausstechenden Neuerungen. Aber im Netto-Umlaufvermögen gibt es immer Baustellen. Hier sollten einfach Vorratsreichweiten, debitorische und kreditorische Ziele und Kasse/Bank Volumina dynamisch berechnet werden, also in Umsatztagen (Vorräte), durchschnittlichen Zahlungseingängen bei den Debitoren, durchschnittlichen Ausgangszahlungen bei den Kreditoren und die Posten Kasse/Bank in Prozent zum nächsten Zahllauf Personal.

Wenn ich Bilanzen betrachte, habe ich jedes Jahr in vielen Fällen das Gefühl, dass wieder nichts passiert ist, als ob die Bilanzposten erstmals im Abschluss gebucht und ausgewiesen werden und daher nur wenig Erfahrung damit vorliegt. Auch ohne Neuerungen im Recht ist hier sehr häufig ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gefragt.

Wie verhält es sich mit dem Thema Risikomanagement in 2018? 

Das ist natürlich wieder relevant, jedoch auch das ist nicht neu. Sowohl im Aktien- als auch im GmbH-Recht gibt es die Verpflichtung des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung, ein adäquates Risikomanagement-System zu implementieren das (bestandgefährdende) Risiken rechtzeitig aufdeckt. Aber auch hier hört man auch heute noch allzu häufig: Wir sind gerade dabei beziehungsweise die Konzeption steht. Die Realität sieht aber anders aus. Aber damit ist nicht zu spaßen, da gerade das deutsche Insolvenzrecht im europäischen Vergleich sehr stringent und gläubigerorientiert ist. In jede Firma gehört eine monatliche Kennzahlenauswertung im Reporting, die negative Veränderungen sofort transparent macht. 

Wie sieht es mit regelmäßigen Informationen an Banken, beispielsweise für Kreditgespräche, aus? 

Lassen Sie mich den Begriff Kreditgespräche bitte auf Bankgespräche erweitern. Gerade in den aktuellen Monaten sind Kredite so günstig wie schon lange nicht mehr. Also macht es Sinn, mit den Banken zu reden. Aber das sollten Unternehmer, wenn nicht schon erfolgt, sowieso regelmäßig tun. Ich erachte eine kontinuierliche Information in Richtung Kreditgeber als Bringschuld. Und dies erst recht, wenn die Zahlenlage nicht ganz so schön ist. Basel III, die neuen Regeln für Banken hinsichtlich (Eigen-)Kapital- und Liquiditätserfordernissen steht vor der Tür. Basel III soll schrittweise die Basel II genannten Vorläuferregeln ablösen. Grund der Reform waren Schwächen der bisherigen Bankenregulierung, die durch die Finanzkrise ab 2007/08 sehr deutlich geworden sind. Es liegt nahe, dass Geldhäuser sich in diesem Zusammenhang die Abschlüsse von Sorgenkindern genauer anschauen und dann auch über Verlängerungen von Kreditlinien nachdenken werden. Eigeninitiative kann hier von Seiten der Kreditnehmer nur von Vorteil sein.

Wenn Unternehmen ein Risikomanagement-System mit Kennzahlen haben, dann kann man doch sehr schön diese Auswertungen zeigen und diskutieren. Wurde dann noch aus dem Zahlenwerk (IST) und einigen Plan-Perioden heraus eine Liquiditätsplanung mit in das Risikoreporting aufgenommen, dann bedeuten diese Bankgespräche auch keinen Mehraufwand. Ein Banker schätzt es durchaus, zu sehen, dass Kreditnehmer sauber analysieren und Liquidität, Zinsen und Tilgungen permanent im Auge haben. Und all dies ist doch mit Excel ganz leicht. Wenn es der Kreditnehmer dann nicht selbst machen kann und oder will, sollte man einen kleinen Betrag in diese Sicherheit beziehungsweise das Vertrauen der Kreditgeber investieren. Die Erstellung eines Excel-basierten Kennzahlen-Auswertungstools ist weder zeit- noch kostenintensiv.

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