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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Bilanztechnische Aspekte beim Buchgeld und bei aktuellen Themen

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Zusammenfassung

Das Zusammenspiel zwischen dem Buchgeld der Banken und der Zentralbank, deren Kreisläufe ja getrennt sind, wird diskutiert. Die Sonderrolle des Staates als zugelassener Kontoinhaber wird herausgearbeitet. Die indirekte monetäre Staatsfinanzierung durch Anleiheankäufe des Eurosystems wird thematisiert, ebenso das Konzept des Helikoptergelds. Eingehender behandelt wird das Instrument der Ausgleichsforderungen als Bilanzhilfe im Fall einer Finanz- und Bankenkrise. Diskutiert werden zudem innovative, digitale bzw. tokenbasierte Bezahlformen zwischen Nichtbanken, sowie der sog. Geldschöpfungsmultiplikator. Zudem werden Inkonsistenzen in der aktuellen Politik des Eurosystems angesprochen. Es wird ein Zwischenfazit gezogen.

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Fußnoten
1
Zentralbankgeld in Form von Bargeld kann außerhalb des Kontensystems der Zentralbank zwischen beliebigen Dritten zirkulieren (Nichtbanken, Banken, Ausland usw.). Ähnlich wie das Buchgeld in Form der „Einlagen bei der Zentralbank“ wird das emittierte Bargeld in Form von Banknoten als erste Passivposition („Banknotenumlauf“) und somit als herausragende Verbindlichkeit in der Bilanz einer Zentralbank ausgewiesen. Da Banken ihren Banknotenbestand in der Bilanzstatistik melden, kann das bei Nichtbanken und im Ausland umlaufende Bargeld durch einfache Subtraktion ermittelt werden (insgesamt emittierte Banknoten minus Bestand bei Kreditinstituten = Umlauf bei inländischen Nichtbanken und Ausland).
 
2
Vgl. Europäische Zentralbank 2014a.
 
3
Vgl. Hageluken 2014.
 
4
Vgl. Schultz 2014.
 
5
Vgl. Plickert 2014b.
 
6
Vgl. Tagesthemen 2018.
 
7
Vgl. Schäder 2017.
 
8
Vgl. Freiberger 2019, S. 2 ff.
 
9
Vgl. Freiberger 2019, S. 2 ff.; Freiberger zitiert Tim Sievers, Leitung des Finanzdienstleisters „Deposit Solutions“.
 
10
Bargeld wird vor allem als Zahlungsmittel für das private Publikum (Haushalte, Einzelpersonen) benötigt sowie auch als Wertaufbewahrungsmittel. Beides spielt mit Blick auf die Kreditvergabe an Unternehmen keine Rolle.
 
11
Eine informative – aber leider nicht mehr aktuelle – Übersicht über diese „Zugangspolitik“ der Zentralbanken in der sog. Zehnergruppe findet sich in Bank for International Settlements 2003, Table A1, S. 82 f. Weitere Ausführungen zur Frage der bei der Zentralbank zugelassenen Kontoinhaber in Ländern der Zehnergruppe finden sich ebd. auf S. 3 f.
 
12
In der Vergangenheit war auch in Deutschland die Zugangsgrenze weiter gezogen. So konnten z. B. Industrieunternehmen zum Zwecke des erleichterten Münzumtauschs für ihre damaligen bargeldgestützten Bezahlsysteme in ihren Betriebskantinen Konten unterhalten, waren aber selbstverständlich auch nicht für Refinanzierungsoperationen zugelassen.
 
13
Bestünde eine Kreditforderung des kontoführenden Instituts gegen das Unternehmen, ergäbe sich z. B. ein Aktivtausch (höheres Guthaben bei der Zentralbank gegen sinkende Kreditforderungen gegen das Unternehmen).
 
14
Beim Ankauf von Staatsanleihen durch die Zentralbank ist – auch wenn das Zentralbankgeld nur innerhalb des geschlossenen Kreislaufs auf den Konten der Zentralbank zirkulieren kann – entscheidend, wer zuvor der Eigentümer der Papiere war: Sind es inländische Nichtbanken (private Haushalte, Unternehmen) oder das Ausland, erhalten sie Guthaben bei ihren Banken, also privates Buchgeld. Dies wäre für die Verkäufer ein Aktivtausch, statt Wertpapieren halten sie nun (Geschäfts-)Bankguthaben. Sind die Banken selbst zuvor Halter der Wertpapiere gewesen, handelt es sich hier um einen Aktivtausch aus Bankensicht („per Zentralbankguthaben an Wertpapierbestand“, also höhere Einlagen bei der Zentralbank gegen Hergabe der Wertpapiere). Ist der Staat der Verkäufer (via die Banken), kann er allerdings als zugelassener Kontoinhaber beim Primärmarktverkauf Zentralbankgeld erhalten.
 
15
Der Bestand an Zentralbankgeld im System insgesamt kann sich nur verringern durch eine Bilanzverkürzung der Zentralbank (z. B. durch Abbau der Offenmarktfinanzierung, durch andere sterilisierende Operationen, durch höhere Bargeldnutzung seitens des Publikums, durch den Verkauf von Aktiva durch die Zentralbank). Einzelwirtschaftlich kann Zentralbankgeld von einer Bank abfließen durch den Zahlungsverkehr (z. B. Kundenverfügung, Lastschrift, Geldmarktkredit an Drittinstitut). Eine Erhöhung der Mindestreserve würde die negativ verzinsten Überschussanteile vermindern und damit den Zinsaufwand der Banken senken. Zudem kann einzelwirtschaftlich gesehen eine Bank durch absichtlich extrem ungünstige Konditionen im Passivgeschäft ihren Zentralbankgeldbestand verringern – wegen des Abzugs von Passivinstrumenten durch die Kunden (vgl. Abschn. 6.​2 „Übertragung des Geldmarktzinses auf Konditionen im Passivgeschäft“). Dies „hilft“ einzelnen Instituten, aber nicht dem Banksystem insgesamt. Die „heiße Kartoffel“ hat dann eben eine andere Bank.
 
16
Dies könnte allerdings auch einen Erklärungsansatz für eine Preisblase bei Aktien liefern, da der Erwerb von Aktien einzelwirtschaftlich für eine Bank eine Option zum Abbau von überschüssigem Zentralbankgeld darstellt.
 
17
Buchgeld der Zentralbank kann tatsächlich ja nur auf einem Konto bei der Zentralbank gehalten werden. Das hat also nichts mit „Parken“ zu tun.
 
18
Vgl. zum Geldschöpfungsmultiplikator ausführlich Abschn. 3.8.
 
19
Dies gilt nicht, wenn der Empfänger der Überweisung sein Konto ebenfalls bei der Bank des Überweisenden unterhält.
 
20
Natürlich gilt das generell (also auch ohne vorherige Geldschöpfung via Kredit) für jede Überweisung eines Kunden, die durch den Abfluss von „Arbeitsguthaben“ (also Guthaben auf dem Zentralbankkonto) dazu beiträgt, dass überschüssiges Zentralbankgeld via Zahlungsverkehr abfließt. Dies erklärt, dass die Banken ihre Konditionen im Passivgeschäft für die Kunden unattraktiver gestalten.
 
21
Wie bereits erwähnt hat das Eurosystem durch den sog. Two-Tier-Beschluss vom 12.09.2019 einen Teil der Überschussreserven von Negativzinsen freigestellt. Vgl. Europäische Zentralbank 2019.
 
22
Vgl. hier Abb. 5.​3 sowie Tab. 9.​2 in Kap. 9 Anlage 4.
 
23
Vgl. Sinn 2019, S. 189.
 
24
Mayer 2020.
 
25
Borio 2019, S. 292.
 
26
Vgl. Hannoun et al. 2019.
 
27
Vgl. Theilacker 2016; Zimmermann 2016; Stelter 2019; Plickert 2014a.
 
28
Bank for International Settlements 2003, S. 1.
 
29
Borio 2019, S. 268: „… two properties underpin a well-functioning monetary system. One, rather technical, is the coincidence of the means of payment with the unit of account. The other, more intangible and fundamental, is trust. In fact, a precondition for the system to work at all is trust that the object functioning as money will be generally accepted and that payments will be executed. But a well-functioning system also requires trust that it will deliver price and financial stability. Ensuring trust is difficult and calls for strong institutions …“.
 
30
Vgl. Krieger 2016, S. 11.
 
31
Krieger 2016, S. 4.
 
32
Krieger 2016, S. 4.
 
33
Vgl. Soros 2020.
 
34
Vgl. Saravelos et al. 2016, S. 12.
 
35
Artikel 123 AEUV verbietet diese Kreditgewährung oder direkte monetäre Finanzierung des Staates.
 
36
Vgl. Deutsche Bundesbank 1996.
 
37
Die Bilanzhilfen des Staates müssen insoweit von den Banken selbst getragen werden. Die Ausgleichsforderungen von 1948 (aus der Währungsreform) und von 1990 (deutsch-deutsche Währungsunion, ostdeutsche Institute) wurden dagegen – da der Abschreibungsbedarf für die Institute damals nicht von diesen zu verantworten war – vom Staat als Schuldner der Ausgleichsverbindlichkeiten, also letztlich gegen andere Aktiva, getilgt.
 
38
Vgl. Kreiss 2003, S. 194–198.
 
39
Vgl. Thießen und Weigl 2009, S. 346.
 
40
Ebd., S. 346.
 
41
Vgl. Deutsche Bundesbank 1995, S. 59, S. 68.
 
42
Bilanzsumme plus Eventualverbindlichkeiten aus dem Wechselkreditgeschäft.
 
43
Deutsche Bundesbank 1995, S. 59.
 
44
Vgl. Kreiss 2003, S. 136–138 sowie S. 150; Suntum und Ilgmann 2009, S. 236.
 
45
Vgl. Deutsche Bundesbank 2002, S. 98 und S. 107.
 
46
Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) ist ein Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G).
 
47
Vgl. teltarif.de 2000.
 
48
Vgl. Suntum et al. 2009; Suntum und Ilgmann 2012.
 
49
Ein interessanter Vorschlag kommt in diesem Zusammenhang von Suntum, der die Instrumente einer bad bank mit der Vergabe von zinslosen Staatspapieren kombiniert. Vgl. Suntum und Ilgmann 2009, S. 237 ff.
 
50
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, auch Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin) war von 2008 bis 2015 ein deutscher Extrahaushalt zur Stützung illiquider Banken in Folge der Finanzmarktkrise. Er wurde 2008 von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit Sitz in Frankfurt am Main geschaffen und von ihr bis Ende 2017 verwaltet.
 
51
Vgl. Kreiss 2003, S. 132 f.
 
52
Man spricht von Zuteilungen, da die Ausgleichsforderungen nicht „geschenkt“ werden, sondern später zurückgezahlt, also „getilgt“ werden müssen.
 
53
Hinsichtlich des Instruments der Ausgleichsforderungen finden sich viele wertvolle Hinweise zudem bei Pontzen 2001, S. 83 ff., und bei Pontzen 2009.
 
54
Eine Zentralbank dürfte ihre Aufgabe im Rahmen ihrer „lender of last resort“-Funktion eher darauf beschränkt sehen, die Liquiditätsprobleme einer Bank zu lösen. Allerdings kann die Unterscheidung zwischen Liquiditäts- und Solvabilitätsproblemen im Einzelfall schwierig sein.
 
55
Der Einfachheit halber werden die Fälle, dass Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger ihre Konten beim selben Institut unterhalten, ebenso wenig laufend hier erwähnt wie ein Ausgleich über die Zentralinstitute der Verbünde, bei denen ebenfalls kein Ausgleich über die Konten der Zentralbank notwendig würde.
 
56
Die Bundesbank geht auf „elektronisches Geld“ ebenfalls ein: “Bei E-Geld handelt es sich vereinfacht gesprochen um elektronisch dargestelltes Geld, das gegen Zahlung eines Geldbetrages (vorausgezahlt) ausgestellt wird, eine Forderung gegen den Emittenten darstellt und auch von anderen als dem Emittenten akzeptiert wird.“ Deutsche Bundesbank 2019b, S. 48, dort Fußnote 30. Vgl. zudem Glossar.
 
57
Committee on Payments and Market Infrastructures, angesiedelt bei der BIS. Zitiert nach Deutsche Bundesbank 2017c, S. 82.
 
58
Deutsche Bundesbank 2017c, S. 82.
 
59
Deutsche Bundesbank 2017c, S. 83.
 
60
Deutsche Bundesbank 2017c, S. 83 sowie Erläuterungen S. 84.
 
61
Deutsche Bundesbank 2019b, S. 40. Vgl. außerdem ebd. S. 45.
 
62
Beispielsweise erhielte der Kunde einen Kredit. Der Gegenwert würde – statt als Gutschrift auf dem Sichteinlagen-Konto des Kunden gebucht – direkt auf den Chip der Bankkundenkarte oder auf die Festplatte im Computer „geladen“. Beim Emittenten des elektronischen Geldes käme es zu einer Bilanzverlängerung mit dem Buchungssatz „per Kreditforderung gegen Kunde an Emissionsverbindlichkeit aus E-Geld“.
 
63
Der Begriff FinTech setzt sich aus den Wörtern financial services und technology zusammen.
 
64
Vgl. Robleh et al. 2014.
 
65
Vgl. Remsperger 2001; Bauer 2002.
 
66
Vgl. Bank for International Settlements 2020.
 
67
Robleh et al. 2014; Europäische Zentralbank 2020c.
 
68
Die Frage der Verdrängung bzw. Koexistenz zwischen Zentralbankgeld generell und privatem Buchgeld der Banken war ein zentrales Thema der Studie einer Arbeitsgruppe der CPSS im Rahmen der BIS, vgl. Bank for International Settlements 2003, S. 7–16. Die CPSS war der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme der sog. Zehnergruppe, angesiedelt bei der BIS in Basel. Mittlerweile wurde dieser Ausschuss umgewandelt in das Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI).
 
69
Dies ist auch beim Bargeld nicht völlig ausgeschlossen, da jede Euro-Banknote ein individuelles alphanumerisches Kennzeichen trägt, das – mit entsprechendem Aufwand – erfasst werden könnte.
 
70
Vgl. Europäische Zentralbank 2020c.
 
71
Andere genannte Gründe wären Nichtverfügbarkeit anderer elektronischer Zahlungssysteme infolge extremer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophe), sowie wenn ausländische Digitalwährungen die bestehenden Zahlungssysteme ersetzen würden. Vgl. Europäische Zentralbank 2020c, S. 3.
 
72
Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018.
 
73
Deutsche Bundesbank 2019b, S. 39.
 
74
Vgl. Kiff et al. 2020.
 
75
CBDC would also help reduce or prevent the adoption of privately issued currencies, which may threaten monetary sovereignty and financial stability, and be difficult to supervise and regulate.“ Kiff et al. 2020, S. 11.
 
76
„CBDC of reserve currency countries available across borders could increase currency substitution („dollarization“) in countries with high inflation and volatile exchange rates.“ Kiff et al. 2020, S. 17.
 
77
Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018.
 
78
Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 2.
 
79
Kritik verdient das Papier hinsichtlich seiner Begrifflichkeit: Unter „electronic money“ wird hier – im Gegensatz zur einschlägigen Literatur zu „Elektronischem Geld“ – zum einen „electronic currency circulating“ verstanden (S. 9) bzw. gleichgesetzt mit den „central-bank reserves (sic!)“. „Reserves would be issued only electronically.“ (S. 9).
 
80
Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 4 ff.
 
81
Neben einer Erhöhung des Inflationsziels, einer Anpassung der Wechselkurspolitik oder umfangreichen Käufen von Aktiva, vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 5 ff.
 
82
Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 8.
 
83
Wichtig wäre dabei zu verhindern, damit das Konzept funktionieren würde, dass sich „vor den Toren der Zentralbank“ dann im Verbund zwischen Einzelhandel, Kunden und Werttransportunternehmen ein interner Bargeldkreislauf bildet, bei dem dann die Belastung durch Negativzinsen bei Ein- und Auszahlung bei der Zentralbank gar nicht mehr zum Tragen kommen könnte. Vgl. Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 14.
 
84
Vgl. Gesell 1916, zitiert nach Assenmacher und Krogstrup 2018, S. 8.
 
85
Vgl. Deutsche Bundesbank 2019b. Dieser Aufsatz im Monatsbericht Juli 2019 liefert einen umfassenden Überblick über den Einsatz von Krypto-Token u. a. im Zahlungsverkehr.
 
86
Auch wenn die Bitcoins z. T. wie Geld verwendet werden, handelt es sich aus Sicht des Verfassers bei den Krypto-Token nicht um Geld oder eine Währung.
 
87
Borio 2019, S. 293, verwendet allerdings durchaus den Begriff „cryptocurrencies“. Für ihn fehlt es aber hier vor allem am notwendigen Vertrauen: „But cryptocurrencies, with their promise of fully decentralized trust, are not the answer.“
 
88
Vgl. Deutsche Bundesbank 2019b, S. 46.
 
89
Distributed-Ledger-Technology (DLT) ist die der Blockchain zugrunde liegende Technik und zeichnet sich durch die dezentrale Datenspeicherung aus.
 
90
Vgl. Deutsche Bundesbank 2019b, S. 57.
 
91
Deutsche Bundesbank 2019b, S. 39.
 
92
Deutsche Bundesbank 2019b, S. 47.
 
93
Auch Borio 2019, S. 277, hält den sog. „Geldschöpfungsmultiplikator“ nicht für ein nützliches Konzept.
 
94
Der Geldschöpfungsmultiplikator gibt nur theoretisch an, in welchem Umfang die Geschäftsbanken bei einer gegebenen Überschussreserve, dem Mindestreservesatz und Bargeldabhebungsquote maximal eigenes Buchgeld schöpfen können, ohne zahlungsunfähig zu werden.
 
95
Zu einer durchaus anderen Position kommt eine Studie zu Eigenkapitalanforderungen der Banken. Vgl. Eickmeier et al. 2018. Siehe auch Abschn. 3.9.
 
96
Die diversen Programme des Eurosystems (Stand Frühjahr 2019) werden in Kap. 9 Anlage 1 aufgeführt.
 
97
Der Widerspruch zwischen niedrigen Zinsen und strengeren Eigenkapitalvorschriften würde sich dann auflösen, wenn man eine massive Disintermediation bzw. eine stärker kapitalmarktbasierte Finanzierung der Unternehmen anstreben würde. Dann wäre das Zinsniveau extrem niedrig, aber es wären seitens der Banken keine zusätzlichen Kredite zu bilanzieren, für die ja Eigenkapital benötigt würde. Bei der Disintermediation nehmen die Unternehmen via corporate bonds direkt am Kapitalmarkt Mittel bei den Sparern und Investoren auf (unter Umgehung der Banken) und „teilen“ sich die Zinsmarge der Banken.
 
98
Vgl. Eickmeier et al. 2018.
 
99
Ebd., S. 3.
 
100
Ebd., S. 5.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Assenmacher, Katrin; Krogstrup, Signe (2018): „Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money“, IMF Working Paper WP/18/191, August 2018 Assenmacher, Katrin; Krogstrup, Signe (2018): „Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money“, IMF Working Paper WP/18/191, August 2018
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Zurück zum Zitat Bank for International Settlements (2020): „Central Bank Digital Currencies: foundational principles and core features“, Report no 1, 2020 Bank for International Settlements (2020): „Central Bank Digital Currencies: foundational principles and core features“, Report no 1, 2020
Zurück zum Zitat Bauer, Hans (2002): „Geldpolitische Bedeutung des ePayment“, in: Ketterer, Karl-Heinz; Stroborn, Karsten: Handbuch ePayment: Zahlungsverkehr im Internet; Systeme, Trends und Perspektiven, 2002, S. 141–156 Bauer, Hans (2002): „Geldpolitische Bedeutung des ePayment“, in: Ketterer, Karl-Heinz; Stroborn, Karsten: Handbuch ePayment: Zahlungsverkehr im Internet; Systeme, Trends und Perspektiven, 2002, S. 141–156
Zurück zum Zitat Borio, Claudio (2019): „On Money, Debt, Trust, and Central Banking“, in: Cato-Journal, Vol. 39, No. 2, Spring/Summer 2019, S. 267–303 Borio, Claudio (2019): „On Money, Debt, Trust, and Central Banking“, in: Cato-Journal, Vol. 39, No. 2, Spring/Summer 2019, S. 267–303
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (1995): „Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 und Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen“; Monatsbericht, November 1995, S. 55–68 Deutsche Bundesbank (1995): „Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 und Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen“; Monatsbericht, November 1995, S. 55–68
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (1996): „Funktion und Bedeutung der Ausgleichsforderungen für die ostdeutschen Banken und Unternehmen“; Monatsbericht, März 1996, S. 35–53 Deutsche Bundesbank (1996): „Funktion und Bedeutung der Ausgleichsforderungen für die ostdeutschen Banken und Unternehmen“; Monatsbericht, März 1996, S. 35–53
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (2002): Geschäftsbericht 2001, Kapitel Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik in Deutschland, 2002 Deutsche Bundesbank (2002): Geschäftsbericht 2001, Kapitel Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik in Deutschland, 2002
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (2017c): „TARGET2-Salden – Spiegel der Finanzmärkte“, Monatsbericht, Dezember 2017, S. 75–88 Deutsche Bundesbank (2017c): „TARGET2-Salden – Spiegel der Finanzmärkte“, Monatsbericht, Dezember 2017, S. 75–88
Zurück zum Zitat Deutsche Bundesbank (2019b): „Krypto-Token im Zahlungsverkehr und in der Wertpapierabwicklung“, Monatsbericht, Juli 2019, S. 39–60 Deutsche Bundesbank (2019b): „Krypto-Token im Zahlungsverkehr und in der Wertpapierabwicklung“, Monatsbericht, Juli 2019, S. 39–60
Zurück zum Zitat Eickmeier, Sandra; Kolb, Benedikt; Prieto, Esteban (2018): „Höhere Eigenkapitalanforderungen für Banken reduzieren langfristig die Kreditvergabe nicht“, in: Research Brief Deutsche Bundesbank, 22. Ausgabe, November 2018 Eickmeier, Sandra; Kolb, Benedikt; Prieto, Esteban (2018): „Höhere Eigenkapitalanforderungen für Banken reduzieren langfristig die Kreditvergabe nicht“, in: Research Brief Deutsche Bundesbank, 22. Ausgabe, November 2018
Zurück zum Zitat Europäische Zentralbank (2020c): „Report on a digital euro“, Oktober 2020 Europäische Zentralbank (2020c): „Report on a digital euro“, Oktober 2020
Zurück zum Zitat Freiberger, Harald (2019): „… Strafzins setzt vor allem deutschen Banken zu“, in: sueddeutsche.de, 6. Juni 2019, Zugriff am 06.06.2019, 16:47 Uhr Freiberger, Harald (2019): „… Strafzins setzt vor allem deutschen Banken zu“, in: sueddeutsche.de, 6. Juni 2019, Zugriff am 06.06.2019, 16:47 Uhr
Zurück zum Zitat Gesell, Silvio (1916): „Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“, Selbstverlag, Les Hauts Geneveys 1916; 9. Auflage herausgegeben von Karl Walker: Rudolf Zitzmann Verlag, Lauf, 1949 Gesell, Silvio (1916): „Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“, Selbstverlag, Les Hauts Geneveys 1916; 9. Auflage herausgegeben von Karl Walker: Rudolf Zitzmann Verlag, Lauf, 1949
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Zurück zum Zitat Remsperger, Hermann (2001): „Elektronischer Zahlungsverkehr und Geldpolitik“, in: Breuer, Rolf-E. (Hrsg.), Handbuch Finanzierung (3. Auflage) 2001, S. 77–99 Remsperger, Hermann (2001): „Elektronischer Zahlungsverkehr und Geldpolitik“, in: Breuer, Rolf-E. (Hrsg.), Handbuch Finanzierung (3. Auflage) 2001, S. 77–99
Zurück zum Zitat Robleh, Ali; Barrdear, John; Clews, Roger; Southgate, James (2014): „Innovations in payment technologies and the emergence of digital currencies“, in: Bank of England, Quarterly Bulletin 2014 Q3, S. 262–286 Robleh, Ali; Barrdear, John; Clews, Roger; Southgate, James (2014): „Innovations in payment technologies and the emergence of digital currencies“, in: Bank of England, Quarterly Bulletin 2014 Q3, S. 262–286
Zurück zum Zitat Saravelos, George; Brehon, Daniel; Winkler, Robin (2016): „Special Report: Helicopters 101: your guide to monetary financing“, Deutsche Bank Research, 14. April 2016 Saravelos, George; Brehon, Daniel; Winkler, Robin (2016): „Special Report: Helicopters 101: your guide to monetary financing“, Deutsche Bank Research, 14. April 2016
Zurück zum Zitat Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius (2009): „Das Bilanzproblem der Banken – Ein Lösungsvorschlag“, in: ORDO, Heft 60/2009, S. 223–246 Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius (2009): „Das Bilanzproblem der Banken – Ein Lösungsvorschlag“, in: ORDO, Heft 60/2009, S. 223–246
Zurück zum Zitat Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius; Hoenig, Wolfgang; Götzl, Stephan (2009): „Wie sollten die angeschlagenen Banken rekapitalisiert werden“, in: ifo-Schnelldienst, München: Ifo-Inst. für Wirtschaftsforschung. 1948–2011, Bd. 62 (2009), 24 (22. 12), S. 3–16 Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius; Hoenig, Wolfgang; Götzl, Stephan (2009): „Wie sollten die angeschlagenen Banken rekapitalisiert werden“, in: ifo-Schnelldienst, München: Ifo-Inst. für Wirtschaftsforschung. 1948–2011, Bd. 62 (2009), 24 (22. 12), S. 3–16
Zurück zum Zitat Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius (2012): „Der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) sollte das Finanzsystem stützen, nicht Staatsschulden aufkaufen“, in: Wirtschaftsdienst, 92 (2012), 3, S. 177–180 Suntum, Ulrich van; Ilgmann, Cordelius (2012): „Der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) sollte das Finanzsystem stützen, nicht Staatsschulden aufkaufen“, in: Wirtschaftsdienst, 92 (2012), 3, S. 177–180
Zurück zum Zitat Tagesthemen (2018): ARD am 27.2.2018, von Minute 15:56–16:22 Tagesthemen (2018): ARD am 27.2.2018, von Minute 15:56–16:22
Zurück zum Zitat Theilacker, Bertram (2016): „Helikoptergeld: Stoppt die Rotoren!“, in: Börsen-Zeitung vom 12.04.2016 Theilacker, Bertram (2016): „Helikoptergeld: Stoppt die Rotoren!“, in: Börsen-Zeitung vom 12.04.2016
Zurück zum Zitat Thießen, Friedrich; Weigl, Johannes (2009): „Alternative Konzepte für den Umgang mit leistungsgestörten Aktiva. Sind Bad Banks eine Lösung oder Ausgleichsforderungen?“, in: Betriebswirtschaftliche Blätter, 58 (2009), 6, S. 342–346 Thießen, Friedrich; Weigl, Johannes (2009): „Alternative Konzepte für den Umgang mit leistungsgestörten Aktiva. Sind Bad Banks eine Lösung oder Ausgleichsforderungen?“, in: Betriebswirtschaftliche Blätter, 58 (2009), 6, S. 342–346
Zurück zum Zitat Zimmermann, Guido (2016): „Helikopter-Geld als letzter Strohhalm der Geldpolitik?“, Overt Money Financing versus Quantitative Easing, Landesbank Baden-Württemberg, 29.06.2016 Zimmermann, Guido (2016): „Helikopter-Geld als letzter Strohhalm der Geldpolitik?“, Overt Money Financing versus Quantitative Easing, Landesbank Baden-Württemberg, 29.06.2016
Metadaten
Titel
Bilanztechnische Aspekte beim Buchgeld und bei aktuellen Themen
verfasst von
Hans F. Bauer
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34245-6_3