Zusammenfassung
Der Binnenmarkt stellt das Herzstück der EU-Integration dar. Ausgehend vom gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl wurde er sukzessive auf beinahe alle Bereiche des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs ausgeweitet. Seit nunmehr über 20 Jahren gilt er offiziell als „vollendet“ und dennoch ist er eine Dauerbaustelle. Die „vier Freiheiten“ dienen dem Wettbewerb unter den Mitgliedstaaten und fördern Wachstum, Beschäftigung sowie eine effiziente Ressourcenallokation. Als Querschnittsaufgabe tangiert die Binnenmarktpolitik dabei auch viele andere Politikfelder, beispielsweise die Gesundheitspolitik, aber auch insbesondere die Verkehrspolitik.