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Zusammenfassung
Die elektrische Ausrüstung ist ein wichtiger, aber auch komplexer Bestandteil des Schiffes, da Elektro- und elektronische Anlagen an Bord in praktisch allen Bereichen zum Einsatz kommen. Grundsätzlich gilt, dass für die Installation der elektrischen Anlagen an Bord die Vorschriften der Normenreihe VDE 0100 nicht zur Anwendung gelangen; hier sind vielmehr die Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften einschlägig. So ist beispielsweise die Klassifikations- und Bauvorschrift „I Schiffstechnik – 2 Binnenschiffe, 3 Maschinenanlagen, Systeme und Elektrische Anlagen“ des GL zu nennen [8].
Sind in diesen Klassifikations- und Bauvorschriften für konkrete Fälle jedoch keine Anforderungen enthalten, ist auf die VDE-Normenblätter zurückzugreifen.
Ein Schiff hat einen permanent hohen Strombedarf für seine für den Betrieb erforderlichen Anlagen wie Beleuchtung, Klimatisierung, Pumpen, Lüfter, Bug- und Heckstrahlruder, Navigationsanlegen usw.
Mit einer E-Bilanz wird der voraussichtliche elektrische Leistungsbedarf für verschiedene Betriebszustände (See, Revier, Hafen, u. U. Sommer- und Winterbetrieb, mit und ohne Kühlcontainer) abgeschätzt. Außerdem geht mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor ein, ob es sich um ständige oder Kurzzeitverbraucher handelt. Die Gleichzeitigkeitsfaktoren liegen dabei üblicherweise zwischen \(g=0{,}1\) bis \(g=1{,}0\). Außerdem werden wichtige, unwichtige und Notverbraucher unterschieden. Auf dieser Grundlage werden die E-Erzeuger ausgewählt.
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