01.12.2018 | Recht + Steuern
Branche | Recht + Steuern
Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 12/2018
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Ein Kreditinstitut verlangte für die Führung von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, die so genannten Basiskonten, einen monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro. Jede beleghafte Überweisung sollte 1,50 Euro kosten, für die Einlösung eines Schecks erhob die Bank ebenfalls 1,50 Euro, und für den monatlichen Kontoauszug verlangte sie den Ersatz des Portos. Diese Konditionen hat das Landgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 8. Mai 2018 (Az. 2-28 O 98/17) verboten.
© Gina Sanders/Fotolia
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