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1992 | Buch

Brandschutz in der Gebäudetechnik

Grundlagen — Gesetzgebung — Bauteile — Anwendung — Beispiele

herausgegeben von: G. Linden, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. K. W. Usemann

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : VDI-Buch

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Über dieses Buch

Das Buch enthält eine umfassende Darstellung aller Aspekte des Gebäudebrandschutzes. Im Mittelpunkt stehen die besonderen Risiken, die gebäudetechnische Anlagen für die Ausbreitung von Rauch und Feuer in sich bergen sowie die Vorbeugung von Brandgefahren bei der Einrichtung gebäudetechnischer Anlagen und Installationen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einführung und Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes

Frontmatter
Grundlagen des Brennens
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen für eine Verbrennung sind sowohl stofflicher als auch energetischer Art. Tatsächlich gezündet werden 25 % der Brände durch Brandstiftung und fast genauso viel durch Elektrizität. Entstehungsorte sind in der Industrie hauptsächlich technische Apparate und Lagerbereiche. Begünstigt wird die Brandausbreitung durch hohe Brandlasten, bauliche Mängel, menschliches Fehlverhalten und Fehler bei der Brandbekämpfung. Rauch ist die Hauptursache für Brandtote und -verletzte und kann durch aggressive und hochgiftige Bestandteile hohe Brandfolgeschäden verursachen. Die bei der Verbrennung freiwerdende Wärme kann die Standfestigkeit des Gebäudes gefährden.
S. Neuhoff
Verantwortung und Zuständigkeiten beim vorbeugenden baulichen Brandschutz
Zusammenfassung
Nach dem Grundgesetz herrscht grundsätzliche Baufreiheit, die allerdings durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Diese Einschränkungen sind jedoch sehr weitgehend und haben zum Ziel, auf dem Gebiet des Bauwesens die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Im Verfolg der im Grundgesetz festgelegten Ziele eines sozialen Rechtsstaates sind im Rahmen der umfassenden Fürsogeverpflichtung des Staates insbesondere Vorsorge für die öffentliche Sicherheit zu treffen, und zwar auf allen Gebieten des täglichen Lebens, somit auch auf dem Gebiet des Bauwesens, denn von einem Gebäude können vielfältige und erhebliche Gefahren ausgehen. Schließlich ist es eine Erwartung der Menschen, ein Gebäude als ein Ort weitgehender Sicherheit zu empfinden. Das Stichwort hierfür ist “Gefahrenabwehr”.
A. Klose

Gesetze — Verordnungen — Vorschriften — Maßnahmen

Frontmatter
Von der Musterbauordnung bis zur Technischen Richtlinie
Zusammenfassung
Schon aus dem Mittelalter sind Brandschutzvorschriften überliefert. Die Kenntnis der Rechtsentwicklung, besonders zur Zeit Preußens, ist für das Verständnis moderner Baugesetzgebung unumgänglich. Die durch das Grundgesetz vorgegebene Gesetzgebungszuständigkeit von Bund und Ländern bestimmt heute die Aufteilung In Planungs- und Bauordnungsrecht. Im Rahmen des nach Artikel 23 erfolgten Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde inzwischen auch dort neues Recht geschaffen.
Die Bauordnungsrechtsmaterie blieb trotz der Zuständigkeit der einzelnen Länder infolge deren enger Zusammenarbeit in den Grundzügen einheitlich. Dafür sorgten die von der ARBEBAU erstellte Musterbauordnung sowie die Muster von Rechtsverordnungen. Die Vielzahl der aufgrund der Bauordnungen der Länder zu beachtenden Spezialregeln kann dennoch dem Fachmann Schwierigkeiten bereiten, wie am Beispiel nordrhein-westfälischen Rechts aufgezeigt wird.
D. Heintz
Stellenwert der Musterbauordnung und die Bedeutung technischer Richtlinien
Zusammenfassung
Technische Standards, die mitunter sicherheitsrelevante Kriterien beschreiben, sind dem Wandel der Zeit unterworfen. Wenn durch gesetzliche Regelungen Forderungen zur Gefahrenabwehr aufgestellt werden, so kann die Wahrung eines zeitgemäßen Sicherheitsniveaus nur durch den Verweis auf aktuelle technische Richtlinien gewährleistet werden, da Kernaussagen von Gesetzestexten nicht durch umfangreiche Darlegungen kaschiert werden dürfen und Änderungen mit lang andauernden parlamentarischen Durchläufen verbunden sind. Am Beispiel des im Baurecht verankerten Brandschutzes sollen der Stellenwert der Musterbauordnung und die Bedeutung technischer Richtlinien erläutert werden.
D. Hagebölling
Inhalt Brandschutztechnischer Begriffe für das Bauwesen
Zusammenfassung
Wie stets im Leben bedienen wir uns auch in der Brandschutztechnik des Hilfsmittels der Begriffe, um durch Abstraktion die Vorstellung des technischen Sachverhaltes zu vermitteln. Sie sollten weitgehend durch Definitionen geklärt und gegen verwandte Begriffe abgegrenzt werden. Bislang wurde diese Vorstellung jedoch nur begrenzt erreicht. Für den Bereich der Prüfung des Brandverhaltens von Werkstoffen und Erzeugnissen wurde 1985 die Begriffsnorm DIN 50 060 herausgegeben. Der von der Koordinierungsgruppe ISO/TAG 5 erarbeitete ISO-IEC-Guide 52 “Glossary of Fire Terms and Definition” erschien 1990. In beiden Normen werden etwa 100 der wesentlichsten Begriffe definiert und soweit möglich — denen anderer Sprachbereiche zugeordnet.
Die Probleme, die mit der Definition von Begriffen verbunden sind, werden besonders bei dem ISO-Guide offenkundig. Es ist dort im ersten Schritt nicht gelungen, die von verschiedenen der selbständigen Technischen Kommissionen der ISO und IEC verwendeten gleichen Begriffe einheitlich zu definieren.
Als besonders schwierig hat sich die seit Jahrzehnten in der Brandschutztechnik übliche Anwendung “wertender Begriffe” erwiesen, deren Inhalt trotz ausreichender Definition wegen des abweichenden Sprachverständnisses verschiedentlich irrtümlich falsch oder gar bewußt irreführend verwendet wird.
W. Becker
Zuständigkeiten und Aufgaben von Behörden und Institutionen auf dem Gebiet des Brandschutzes für die Brandsicherheit baulicher Anlagen
Zusammenfassung
Die Gewährleistung der Brandsichheit einer baulichen Anlage ist das Anliegen vieler Behörden und Institutionen. Brandsicherheit bedeutet aus der Sicht der Feuerwehr landläufig die Summe vorbeugender baulicher, betrieblicher, organisatorischer und auch abwehrender Brandschutzmaßnahmen. Die Belange des feuerwehrbezogenen Vorbeugenden Brandschutzes nehmen im Baugenehmigungsverfahren die zu beteiligenden Brandschutzdienststellen wahr. Soweit Belange anderer Behörden im Genehmigungsverfahren berührt sind und in deren Zuständigkeit dem Brandschutz dienende Vorschriften existieren, müssen diese im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Geltung gebracht werden. Die Einhaltung der Brandsicherheit während der Nutzung erfordert sowohl wiederkehrende Prüfungen seitens der Bauaufsicht als auch in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmende Brandschauen durch die Gemeinden. Die Beseitigung der gefahrenträchtigen Mängel müssen die jeweils zuständigen Behörden veranlassen.
Die durch den Abwehrenden Brandschutz zu gewährleistende Sicherheit ist nur mit der Frage nach dem für die Gesellschaft tragbaren Risiko zu beantworten. Die Komponente aktiver Brandschutz ist als Rechengröße für die Brandsicherheit ausgereizt. Die Beibehaltung des momentanen Sicherheitsstandards oder gar dessen Erhöhung ist nur noch möglich durch Verbesserung oder Vermehrung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen.
Es stimmt bedenklich, wenn Verantwortlichkeiten für notwendige Brandschutzvorkehrungen abgewälzt und Risiken durch erhöhte Sachversicherungsdeckung eingegangen werden.
J. Laspeyres
Bewertung von Brandschutzmaßnahmen durch die Feuerversicherung
Zusammenfassung
Warum beschäftigt sich der Feuerversicherer sehr intensiv mit den Brandschutzfragen der Betriebe, wo sich doch bereits Behörden und andere Organisationen in Sachen Brandschutz mit Auflagen und Anforderungen “in die betrieblichen Bereiche” zum Teil heftig eingemischt haben? Reichen denn diese Auflagen noch nicht aus, um den Betrieb zu einem vernünftigen Preis versicherbar zu machen?
J. Wiese

Brandschutzmaßnahmen bei Gebäudetechnischen Anlagen

Frontmatter
Brandschutztechnische Nachweise für Baustoffe und Bauteile
Zusammenfassung
Die in den Landesbauordnungen und den sonstigen bauauf-sichtlichen Vorschriften, aber auch in sonstigen Festlegungen, z.B. die des VdS verwendeten verbalen Begriffe für das Brandverhalten von Baustoffen, Bauteilen und Sonderbauteilen werden durch Normen der DIN 4102-Reihe real definiert. Es werden Klassen verwendet, die auf einem Feuermodell und einem zugehörigen Versagensmodell beruhen.
A. Klose
Brandschutztechnische Anforderungen an Gebäudetechnische Anlagen bei der Instandsetzung, Modernisierung und Nachbesserung von Baulichen Anlagen
Zusammenfassung
Beim Thema Vorbeugender Baulicher Brandschutz bei Sanierungsaufgaben sind Rechts- und Sachprobleme zu beachten. Rechtsprobleme können sich schon aus der Anwendung bauordnungsrechtlicher Anforderungen auf bestehende bauliche Anlagen ergeben, sobald die Sanierungsmaßnahme zur Genehmigung beantragt und angezeigt wird. Sachprobleme ergeben sich aus der erforderlichen Anwendung der geltenden bauordnungsrechtlichen Brandschutz- Vorschriften bei bestehenden baulichen Anlagen oder innerhalb bestehender Gebäude. Bei Sanierungsmaßnahmen können die Forderungen des vorbeugenden Baulichen Brandschutzes nicht immer dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift getreu gewährleistet werden /6/.
K. W. Usemann
Brandschutz für EDV-Zentralen
Zusammenfassung
Bei der Erarbeitung eines sinnvollen Brandschutzkonzeptes für EDV-Zentralen ist die besondere Stellung dieser Anlagen im Funktionsablauf eines Betriebes und die besondere Empfindlichkeit der elektronischen Baugruppen hinsichtlich aggressiver Rauchgase zu beachten.
Ein Blick auf die Schadenstatistik zeigt, daß durch die strikte Beachtung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen sowie eine konsequente bauliche Abtrennung der EDV-Bereiche zu Nebenbereichen ein Großteil der Brandschäden an EDV-Geräten hätte verhindert werden können. Die Brandfrüherkennung hilft Großschäden zu vermeiden. Die viel diskutierten automatischen Löschanlagen in Rechenzentren haben nur dann einen Sinn, wenn die anderen Brandschutzmaßnahmen konsequent beachtet werden.
B. Höfling
Brandschutz in der Raumlufttechnik und alternative Brandschutzmaßnahmen
Zusammenfassung
Die Bauordnungen der Länder nennen nur die Schutzziele zum Brandschutz in Lüftungsanlagen. Es besteht ein großes Marktangebot an brandschutztechnisch wirksamen Bauteilen für RLT-Anlagen. In der bauaufsichtlichen Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen sind die Brandschutzmaßnahmen für RLT-Anlagen geregelt und zweckmäßige Anordnungen von Bauteilen wiedergegeben. Einige wesentliche Teile dieser Richtlinie werden erläutert und gemeinsame Maßnahmen für verschiedene Gewerke erarbeitet. Es wird gezeigt wie neuerdings auch feuerwiderstandsfähige Unterdecken in ein Gesamtbrandschutzkonzept einbezogen werden können. Schließlich wird auf die durch den Binnenmarkt nach 1992 zu erwartenden Änderungen eingegangen.
J. Zitzelsberger, D. Ostertag
Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen in Raumlufttechnischen Anlagen
Zusammenfassung
Die sicherste Methode, einen Brand zu verhindern ist, keine brennbaren Baustoffe beim Bau eines Gebäudes zu verwenden. Beim Bau von Raumlufttechnischen Anlagen ist deshalb nur eine sehr begrenzte Verwendung von brennbaren Stoffen zulässig.
R. Kurz
Anforderungen an den vorbeugenden Baulichen Brandschutz bei Heiz- und Raumlufttechnischen Zentralen
Zusammenfassung
Schadensfälle, Bauliche und Technische Anforderungen nach Richtlinien VDI 2050 und VDI 3803.
K. W. Usemann
Abnahme von Raumlufttechnischen Anlagen im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes
Zusammenfassung
Der vorbeugende Brandschutz in RTL-Anlagen stellt in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Bestandteil der brandschutztechnischen Maßnahmen eines Gebäudes dar. Diese Feststellung gewinnt erst dann ihre volle Bedeutung, wenn man bedenkt, daß über Lüftungsleitungen und -schachte innerhalb des Gebäudes im ungeschützten Zustand ein Raumverbund besteht, in dem sich Feuer und Rauch ausbreiten können. Wände und Decken mit Feuerwiderstandseigenschaft zur Eindämmung eines möglichen Brandes werden durch die Luftführung mit teilweise erheblichen Querschnitten durchdrungen, die ohne brandschutztechnischen Vorkehrungen die getroffenen baulichen Maßnahmen wirkungslos werden lassen. Es ist deshalb einleuchtend, daß der vorbeugende Brandschütz auch in RTL-Anlagen den brandschutztechnischen Forderungen des jeweiligen Gebäudes anzupassen ist. Die zu treffenden Maßnahmen bestehen nicht nur aus dem Einbau von Brandschutzklappen oder der Leitungs-ausführung in Feuerstandseigenschaft.
K.-H. Quenzel
Sinn und Zweck einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Industriebau und bei großen Hallen
Zusammenfassung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind unverzichtbare Bauteile im baulich vorbeugenden Brandschutz. Sie ermöglichen in vielen Fällen erst, daß Personen brennende Gebäude noch verlassen und die Löschmannschaften das Schadensfeuer gezielt bekämpfen können. Die auch bei kleinen Schadensfeuern oft erheblichen Schäden an Gebäuden und Inventar werden durch RWA verringert. Diese wichtige Bedeutung der RWA findet im Neubau von Industriegebäuden und großen Hallen zunehmend durch entsprechende Auflagen der Bauaufsicht und der Sachversicherer ihren Niederschlag. Für den Architekten und Bauherrn ist der Sinn und Nutzen solcher Anlagen dagegen oft unbekannt und auch bei der ersten Betrachtung oft unverständlich.
T. F. Hegger
Rauch- und Wärmeabzüge — Beispiele und Erfahrungen
G. Jung
Brandschutzmaßnahmen bei Sanitärtechnischen Anlagen
Zusammenfassung
Rohrleitungen sind für die Nutzung jedes Gebäudes unerläßlich. Je nach Gebäudeart und Verwendung finden wir Ver- und Entsorgungsleitungen, wie Trinkwasser-, Schmutzwasser-, Regenwasser-, Heizungsleitungen, usw. Aus Gründen einer funktionsgerechten und rationellen Leitungsführung durchqueren diese Rohre notgedrungen auch Bauteile, wie Wände und Decken, welche im Brandfalle die Ausbreitung eines Brandes verhindern bzw. erschweren sollen. Entsprechend den an sie gestellten Anforderungen müssen solche Wände und Decken eine ganz bestimmte Feuerwiderstandsdauer erreichen.
B. Kuhn
Anordnung von Kabeln und Rohrleitungen sowie deren Durchführung durch Brandwände in Elektrotechnischen Anlagen und deren Schutz
Zusammenfassung
Kürzlich begann eine Werbung: “Wer sagt denn, vorbeugender, baulicher Brandschutz muß teuer sein?!”
R. Amm
Brandschutz bei Förderanlagen
Zusammenfassung
Die für Förderanlagen notwendigen Öffnungen in Brandabschnittstrennungen von Gebäuden müssen laut Bauordnung mit hierfür geeigneten, selbstschließenden Feuerschutzabschlüssen , nachfolgend Förderanlagen-abschluß genannt, gesichert sein. Gemeinsam mit jeweils dem die Öffnung durchdringenden Teilstück der Förderanlage bilden diese Förderanlagenabschlüsse eine komplexe und besonders risikoreiche Sicherheitseinrichtung des Gebäudes, bei der wirkungsvoller Brandschutz bei gleichzeitigem störungsfreien Fördern auf Dauer nur durch ständige Funktionstüchtigkeit erreicht wird. Mit erhöhter Störanfälligkeit im Förderbetrieb und Versagenswahrscheinlichkeit im Brandfall muß bei derartigen Sicherheitseinrichtungen immer dann gerechnet werden, wenn ein ungeeigneter Förderanlagenabschluß ausgewählt, die gesamte Sicherheitseinrichtung nicht regelmäßig gewartet und funktionsgeprüft sowie ein Prüfbuch nicht geführt wurde.
K. Richter
Brandschutz im Ausbau — Güteüberwachung auf der Baustelle
Zusammenfassung
Als erstes erheben sich die Fragen,
warum Güteüberwachung und was ist Güteüberwachung?
Wenden wir uns zunächst dem “Warum” zu; denn eigentlich sollte es geübte Praxis sein, sein Gewerk entsprechend der technischen Regeln ordnungsgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Leider ist dem in vielen Fällen nicht so. Mag es aus Unkenntnis geschehen sein, daß eine der vielen Randbedingungen übersehen wurde und so ein baulicher Mangel entstand oder sind alternative Materialien oder Konstruktionen eingesetzt worden, von denen der Ausführende annahm, daß das angestrebte Schutzziel auch so erreicht würde oder im schlimmsten aller Fälle, daß bewußt gegen das technische Regelwerk verstoßen wurde — vielleicht aus Zeit-, in den meisten Fällen jedoch aus Kostengründen. All diese — und sicherlich noch einige andere Gründe mehr — machen es erforderlich , eine Güteüberwachung, und zwar auf der Baustelle, durchzuführen.
H. Wendl
Sicherung der Energieversorgung im Brandfall (Notstromversorgung)
Zusammenfassung
— Die Anforderungen bestimmen die Mittel — Die Anforderungen werden, stellvertretend für den Menschen, durch das Bauordnungsrecht von den Bauordnungsämtern gestellt, weil heute Objekte gebaut werden, die die gesicherte Stromversorgung zur Voraussetzung haben (z.B. Hochhäuser).
W. Miersch
Brandschutzmaßnahmen am Beispiel der Universitätskliniken Köln
Zusammenfassung
Bereits in den Jahren 1969 bis 1973 wurden im Bereich der Universitätskliniken Köln umfangreiche Bauvorhaben abgewickelt. In den Jahren 1982/1983 begann die Planung für die hier anstehenden 3-geschossigen Untersuchungsgebäude, die auch für Lehre und Forschung dienen sollen. Nach den Plänen der Architekten Prof. Heinle, Wischer u. Partner, Stuttgart, wurde das Bauvorhaben erstellt, das in diesen Wochen vollendet wird.
G. Bach

Brandschutzanlagen

Frontmatter
Brandmeldeanlagen
Zusammenfassung
Zweck einer Brandmeldeanlage ist es, Schadenfeuer in oder an Gebäuden oder Einrichtungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und als Brandmeldung an eine hilfeleistende Stelle weiterzumelden, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Gleichzeitig können akustisch/optische Alarmierungsmittel zur Warnung von Personen oder auch Brandschutzeinrichtungen, wie z.B. automatische Löschanlagen, angesteuert werden.
R. Lüttenberg
Löschgeräte für den Soforteinsatz
Zusammenfassung
Für den Soforteinsatz am Brandort werden entsprechend den Brandrisiken tragbare, fahrbare und festmontierte Löschgeräte mit unterschiedlichen Löschmitteln eingesetzt.
Löschgeräte und Löschmittel werden beschrieben.
Die Umweltschutzforderungen beeinflußen die Einsatzmöglichkeiten einzelner Gerätetypen.
Der gemeinsame europäische Markt wird ab 1993 neue Löschergrößen und Zulassungskriterien bringen.
E. Schweinfurth
Der Anschluß von Feuerlöscheinrichtungen an das Trinkwasser unter Berücksichtigung der neuen DIN 1988
Zusammenfassung
Nach einer Darlegung der Aufgabenstellung der DIN 1988, Teil 6 werden die Gefährdungspotentiale von Feuerlöscheinrichtungen für Trinkwassernetze aufgeführt. Ausführung und mögliche Mängel von Löschwasserleitungen “naß” und “trocken” wurden dem neuen System “naß/trocken” gegenübergestellt. Die Wassermessung von Löschwasser und Kosten der Löschwasserbereitstellung wurden diskutiert. Verschärfte Bestimmungen für die Ausführung von Zuleitungen wurden vorgestellt und erläutert und drei Ausführungsvarianten mittelbarer Anschlüsse diskutiert. Die Zulässigkeit zweier mittelbarer Anschlüsse, bei denen die Druckenergie des Trinkwassers benutzt werden kann, wird hergeleitet. Mit einer Betrachtung zu dem Film “Operation San Francisco” schließt die Abhandlung.
R. Büssem
Backmatter
Metadaten
Titel
Brandschutz in der Gebäudetechnik
herausgegeben von
G. Linden
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. K. W. Usemann
Copyright-Jahr
1992
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-11278-6
Print ISBN
978-3-662-11279-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-11278-6