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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

12. BREXIT – Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der Europäischen Union

verfasst von : Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer, Anja Kirchner

Erschienen in: Zoll und Umsatzsteuer

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Begriff „BREXIT“ ist ein Kunstbegriff aus den Worten „Britain (englisch für (Groß-)Britannien) sowie „Exit“ (englisch für Ausstieg bzw. Austritt). Er bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.

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Fußnoten
1
Vgl. Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union.
 
2
Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. der EU L 29/7 vom 31.01.2020).
 
3
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anderseits (ABl. der EU L 444/14 vom 31.12.2020).
 
4
England, Schottland, Wales und die Isle of Man.
 
5
Vgl. Kap. 3 zur Ausfuhr von Waren in das Drittland.
 
6
vgl. nachfolgender Abschn. 12.​3 zum Sonderstatus Nordirlands.
 
7
vgl. Kap. 2 zur Einfuhr von Waren aus dem Drittland.
 
8
vgl. nachfolgender Abschn. 12.​3 zum Sonderstatus Nordirlands.
 
9
Vgl. Abschn. 1.​5.​1 zur Person des Zollanmelders.
 
10
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​4.​2 zu den Vorschriften zum präferenziellen Ursprung.
 
11
Für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2020 befand sich das Vereinigte Königreich in einer Übergangsphase. Obwohl offiziell bereits Drittland, wurde es weiterhin weitgehend als Mitgliedstaat behandelt. Im Bereich des Präferenzrechts bestehen Unklarheiten darüber, ob auch alle Vertragspartnerstaaten der europäischen Präferenzabkommen das Vereinigte Königreich für diesen Zeitraum als Mitgliedstaat der EU anerkennen. Es besteht daher das Risiko, dass bereits während der genannten Übergangsfrist Vormaterialen mit präferenziellem Ursprung im Vereinigten Königreich nicht mehr als Ursprungwaren der EU anzuerkennen waren.
 
12
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​2 zur Ermittlung des Zollwertes.
 
13
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​2.​3 zu Hinzurechnungen und Abzügen bei der Zollwertermittlung.
 
14
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​1.​2 zur Einreihung von Waren in den Zolltarif.
 
15
vgl. nachfolgender Abschn. 12.​3 zum Sonderstatus Nordirlands.
 
16
Siehe BMF v. 10.12.2020, III C 1 – S. 7050/19/10.001.
 
17
Vgl. Abschn. 3.​2. zur umsatzsteuerlichen Ausfuhrlieferung.
 
18
Vgl. Abschn. 3.​2.​2. und 3.​2.​3.
 
19
Vgl. unten Abschn. 12.​3 zum Sonderstatus Nordirlands.
 
20
Vgl. zur Einfuhr Abschn. 2.​2.
 
21
Zu den Gestaltungsüberlegungen zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer vgl. Abschn. 2.​5.
 
22
Vgl. unten Abschn. 12.​3. zum Sonderstatus Nordirlands.
 
23
Siehe BMF v. 10.12.2020, III C 1 – S. 7050/19/10.001; Tz. 12.
 
24
Zu den Einzelheiten beim Handel mit Waren über Internet-Plattformen vgl. Kap. 13.
 
25
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anderseits (ABl. der EU L 444/14 vom 31.12.2020).
 
26
Für Nordirland gelten besondere Regelungen, siehe unter X.3.
 
27
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​4.​2 zu den Voraussetzungen für die Erlangung des präferenziellen Ursprungs.
 
28
Die für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien anzuwendenden produktspezifischen Ursprungsregeln sowie auch der Text der Erklärung zum Ursprung finden sich im o. g. Abkommen in den Abschnitten ANHANG ORIG-1 bis ANHANG ORIG-6.
 
29
Eine scheinbar naheliegende Vergabe der Länderkennung „NI“ war nicht möglich, da diese bereits dem ISO-alpha2-Code für Nicaragua entspricht.
 
30
EORI-Nummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit dem Länderkürzel „GB“ haben zum 1. Januar 2021 ihre Gültigkeit in der Europäischen Union verloren.
 
31
Beschluss Nr. 4/2020 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses vom 17. Dezember 2020 (ABl. der EU L443/6 vom 30. Dezember 2020).
 
Metadaten
Titel
BREXIT – Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der Europäischen Union
verfasst von
Alexander Thoma
Robert Böhm
Ellen Kirchhainer
Anja Kirchner
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34349-1_12