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Erschienen in:

01.11.2024 | Editorial

BRSG: Überarbeitet und für gut befunden

verfasst von: Meris Neininger

Erschienen in: Versicherungsmagazin | Ausgabe 11/2024

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Auszug

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf zur Novellierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verabschiedet. Zwei wichtige Faktoren des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Künftig sollen Arbeitnehmer auch dann vorzeitig eine Betriebsrente in Anspruch nehmen können, wenn sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rente beziehen (§ 6 Betriebsrentengesetz - BetrAVG). Und: Die Einkommensgrenze nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) soll dynamisiert werden und beträgt künftig drei Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 2.718 Euro statt 2.575 Euro). Die Versicherer begrüßen den Gesetzentwurf. „Die geplanten Änderungen sind wichtig, um die Verbreitung der Betriebsrenten weiter zu erhöhen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steht dieser Novelle positiv gegenüber. „Eine Überarbeitung des BRSG war dringend nötig, um die zweite Säule der Altersversorgung zu stärken“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz den Kabinettsbeschluss. „Schließlich sorgt nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer über eine bAV fürs Alter vor. Insbesondere sehen wir die Erhöhung und Koppelung der Geringverdiener-Förderung an die Lohnentwicklung positiv.“ Der Vermittlerverband plädiert zudem dafür, dass künftig bei Garantien eine größere Flexibilität vorherrschen soll, auch außerhalb der Sozialpartnermodelle. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, für Versicherte bessere Renditen zu erzielen. …

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Metadaten
Titel
BRSG: Überarbeitet und für gut befunden
verfasst von
Meris Neininger
Publikationsdatum
01.11.2024
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Versicherungsmagazin / Ausgabe 11/2024
Print ISSN: 1616-1963
Elektronische ISSN: 2192-8622
DOI
https://doi.org/10.1007/s35128-024-2525-0

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