2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bürger kontrollieren die Polizei?
verfasst von : Udo Behrendes, Manfred Stenner
Erschienen in: Polizei und Politische Bildung
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Die Polizei ist Teil der staatlichen Eingriffsverwaltung, sie greift im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ein. Polizeiliche Grundrechtseingriffe dienen entweder dem Schutz einzelner Menschen (z. B. die Wohnungsverweisung eines gewalttätigen Ehemannes zum Schutz der Ehefrau und der Kinder) oder der Allgemeinheit (z. B. Beschlagnahme des Führerscheins eines alkoholisierten Autofahrers). Die Betroffenen solcher Grundrechtseingriffe können die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen sowohl durch die Polizeibehörde selbst als auch durch die Gerichte überprüfen lassen. Darüber hinaus haben sie auch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn sie zwar nicht die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme in Zweifel ziehen, aber mit der Art und Weise des polizeilichen Einschreitens bzw. dem persönlichen Verhalten einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten nicht einverstanden sind.