1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bundesärztekammer: Ethische und rechtliche Probleme bei der Behandlung bösartiger Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer
verfasst von : Dr. iur. Dr. med Christian Dierks, Prof. Dr. med. Toni Graf-Baumann, Prof. Dr. med. Hans-Gerd Lenard
Erschienen in: Therapieverweigerung bei Kindern und Jugendlichen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das einzige flächendeckende Krebsregister der Bundesrepublik Deutschland ist das vom Institut für Medizinische Statistik und Dokumentation der Johannes Gutenberg-Unversität in Mainz geführte Deutsche Kinder-krebsregister. Mit Einführung des Saarländischen Krebsregistergesetzes im Jahre 1989 besitzt das Saarland als einziges der Bundesländer ein dem internationalen Standard entsprechendes Krebsregister für etwa 1 Million Einwohner. Auch das in der ehemaligen DDR über nahezu drei Jahrzehnte (1961 bis 1989) geführte Krebsregister entsprach dem internationalen Standard, und beide Register gehören der International Association of Cancer Registries (IACR) an. Die im Krebsregister der ehemaligen DDR zusammengetragenen Daten werden derzeit nur verwaltet, die Vollständigkeit der laufenden Registrierung ist durch die veränderten Rahmenbedingungen stark zurückgegangen. Da es ein bundesweites Krebsregistergesetz bis heute nicht gibt, muß durchaus befürchtet werden, daß mit Auslaufen der Übergangsregelung für die Datensicherung des ehemaligen DDR-Registers am 31. Dezember 1994 die Bundesrepublik mit 80 Millionen Einwohnern nur durch die etwa 1 Million Einwohner des Saarlandes im internationalen Verbund der Krebsregister mit akzeptiertem Standard vertreten ist.