Skip to main content

2003 | Buch

Cash-Flow-Steuer und Umsatzsteuer

Eine ökonomische Analyse unter Einbezug der US-amerikanischen Reformüberlegungen

verfasst von: Matthias Hiller

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

insite
SUCHEN

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Problemstellung

1. Problemstellung
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Cash-Flow-Steuern sowie der Umsatzsteuer. Bereits hieraus wird deutlich, dass die Themenstellung zwei Bereiche umfasst: Zum einen ist die Diskussion zu beobachten, die direkte Besteuerung des Einkommens durch eine direkte Besteuerung des Konsums, gemessen in Zahlungsströmen, abzulösen (1. Bereich). Zum anderen nimmt die indirekte Konsumbesteuerung weltweit zu. Die Umsatzsteuer weist dabei eine sehr hohe Artverwandtschaft zur zahlungsstromorientierten Form der Besteuerung auf (2. Bereich). Die getroffene Auswahl bedarf jedoch einer ausführlicheren Konkretisierung:
1. Bereich: Betrachtet man die Steuerreformdiskussionen bzw. Veränderungen der Besteuerungsstruktur unterschiedlichster Länder in den letzten Jahren, so scheint die Unzufriedenheit bezüglich der bestehenden Besteuerungsformen, d.h. insbesondere der etablierten Einkommensteuern, zuzunehmen. Die in diesem Kontext umgesetzten Steuerreformen beschäftigen sich dabei regelmäßig lediglich mit Detailproblemen. Demgegenüber unterliegt ein fundamentaler Steuersystemwechsel — soll er gezielt und bewusst herbeigeführt werden — wesentlich höheren konzeptionellen Anforderungen, weil die Frage im Vordergrund steht, welche theoretische Vorstellung es erlaubt, ein konsistentes Steuersystem zu bilden. Unter einer investitionstheoretischen Perspektive sprechen viele Argumente für eine Cash-Flow-Besteuerung, d.h. einer Besteuerungsform, die den Zahlungsströmen folgt.
Matthias Hiller

Fundament der Cash-Flow-Steuer und Umsatzsteuer

2. Grundlagen zahlungsstromorientierter Besteuerung
Zusammenfassung
Bevor auf konkrete wirtschaftliche Sachverhalte eingegangen werden kann, müssen vorab die wesentlichen theoretischen Grundlagen geklärt werden, die für die Bewertung von Steuersystemen notwendig sind. Aus ökonomischer Sicht stellt sich zunächst die Frage nach einer allokationseffizienten (Nutzen-)Besteuerung. Demgegenüber werden insbesondere aus juristischer Sicht die Kriterien der Gleichmäßigkeit, Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit als Bewertungsmaßstab herangezogen. Es wird zu prüfen sein, ob diese Kriterien für eine ökonomisch orientierte Betrachtung hilfreich sind. Schließlich gilt es, das Kriterium der Neutralität, dass aus ökonomischer Sicht von zentraler Bedeutung ist, zu erläutern und in Zusammenhang zu den juristischen Kriterien zu stellen. Dies ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil selbst die Umsatzsteuer nach der 6. RLEWG dem Neutralitätsgedanken unterliegt. Ist geklärt, welcher Bewertungsmaßstab im Rahmen dieser Arbeit verwendet werden soll, muss des weiteren entschieden werden, wie wirtschaftliche Sachverhalte abgebildet werden sollen. Hierbei handelt es sich um die Frage nach dem Entscheidungsinstrument.
Matthias Hiller
3. Formen zahlungsstromorientierter Besteuerung
Zusammenfassung
Nachdem im Kapitel zuvor die Entscheidung zu Gunsten einer Cash-Flow-Steuer begründet und die zunehmende Bedeutung der Umsatzsteuer in diesem Kontext gewürdigt wurde, gilt es nun eine genaue Abgrenzung hinsichtlich der Zusammensetzung einzelner Cash-Flow-Steuersysteme vorzunehmen. Ziel ist es, ein Raster zu entwickeln, aus dem die hier zu erörternden US-amerikanischen Cash-Flow-Steuersysteme zusammengesetzt werden können. Der Vorteil dieser Systematisierung besteht darin, dass die systemprägenden strukturellen Elemente jedes einzelnen Vorschlags deutlicher werden. In dieses vorhandene Schema kann dann auch die Umsatzsteuer eingegliedert werden, womit abschließend die Artverwandtschaft zu den Cash-Flow-Steuern hinsichtlich der Bemessungsgrundlage erfasst wird.
Matthias Hiller

Institutionale Abgrenzungsprobleme

4. Besteuerung laufender Investitionen
Zusammenfassung
Der bisher eingenommenen investitionstheoretischen (ökonomischen) Perspektive lag die Annahme zu Grunde, dass ein Steuerpflichtiger stets unmittelbar selbst die Investition durchführt. Diese Sichtweise wird nun mit der institutionalen (juristischen) Perspektive konfrontiert, wie sie auch durch die Cash-Flow-Steuersysteme angelegt ist. Folgende Abbildung verdeutlicht dies für den Fall von drei institutionalen Ebenen:264 Abbildung 3 zeigt, dass Haushalte ihr Human- oder Sachkapital einem Unternehmen zur Verfügung stellen. Verwendet das Unternehmen die Produktionsfaktoren für eine eigene operative Tätigkeit (Realinvestition), so sind damit unmittelbare Investitionsstrukturen erfasst. Gleichwohl kann die Weitergabe des Finanzkapitals auch an ein nachgelagertes Unternehmen erfolgen, welche dieses dann für die operative Tätigkeit (realwirtschaftliche Investition) verwendet. Das Unternehmen zwischen Haushalt und operativer Gesellschaft wird daher als Zwischengesellschaft bezeichnet. Es handelt sich in diesem Fall um mittelbare Investitionsstrukturen. Sie erheben ihre ökonomische Rechtfertigung aus folgender Überlegung:265 Die Kapitalweitergabe durch die Zwischengesellschaft ist dann sinnvoll, wenn im eigenen Unternehmen keine Investitionsmöglichkeiten mehr vorhanden sind, weil beispielsweise die Märkte für die eigenen Leistungen erschöpft sind und deshalb Erweiterungsinvestitionen nur noch Renditen unterhalb des Marktzinses abwerfen, oder wenn Produktionszweige bereits in zivilrechtlich getrennten Institutionen ausgelagert werden (Holdingstrukturen), um hiermit eine effizientere Produktionsstruktur (Haftung, Verantwortung etc.) zu formen. Alternativ hierzu wäre auch denkbar, dass diese Unternehmen überschüssige Liquidität an die natürlichen Personen als Anteilseigner auskehren. Hiervon wird jedoch an dieser Stelle abgesehen.266
Matthias Hiller
5. Besteuerung der Veräußerung von Unternehmen
Zusammenfassung
Aus juristischer Perspektive stellt die Veräußerung eines Unternehmens die Übertragung von Eigentumsrechten gegen Entgelt dar. Demgegenüber ist die Veräußerung eines Unternehmens aus ökonomischer Sicht mit der Veräußerung eines Zahlungsstroms, der in Zukunft innerhalb dieses Unternehmens erwirtschaftet wird, gleichzusetzen. Der Veräußerer steht demnach vor der Entscheidung, entweder das Unternehmen zu halten und die laufenden Zahlungsströme in der Zukunft zu vereinnahmen oder es zu veräußern und einen Barwert einzunehmen. Entscheidungsneutralität liegt dann vor, wenn beide Barwerte identisch sind. Dieses Kalkül trifft jedoch nur die Entscheidungssituation, in der der Veräußerer die Wahl der Entscheidung hat, also nicht zwingend konsumieren will, bzw. anderweitige Zahlungsverpflichtungen erfüllen muss, wovon im weiteren Verlauf abgesehen wird.
Matthias Hiller

Funktionale Abgrenzungsprobleme

6. Vermischung von Produktionsfaktorentlohnungen
Zusammenfassung
Die funktionale Abgrenzung thematisiert die Frage der Zuordnung eines erwirtschafteten Zahlungsstromes auf unterschiedliche Formen der Kapitalentlohnung.533 Im Rahmen dieser Arbeit wird zwischen Human-, Beteiligungs- und Fremdkapitalentlohnung differenziert.534
Matthias Hiller
7. Vermischung von Produktionsfaktor- und Produktentlohnung
Zusammenfassung
Zahlungsstromvermischungen können nicht nur zwischen Produktionsfaktorentlohnungen existieren. Im Rahmen dieses Kapitels soll deshalb die Leistungsabgabeseite in das Kalkül integriert werden. Thematisiert werden nun mögliche Steuervorteile aus der Kombination einer Faktorentlohnung mit einer Leistungsabgabe. Mit Leistungsabgaben werden Güter und Dienstleistungen, also Realleistungen, erfasst.565
Matthias Hiller

Spezifische institutionale und funktionale Abgrenzungsprobleme

8. Besteuerung der Finanzinstitutionen
Zusammenfassung
Als Finanzinstitutionen werden im weitesten Sinne alle Unternehmen bezeichnet, deren Tätigkeitsfeld primär im Bereich der Kapitalintermediation angesiedelt ist. Kapitalintermediation ist jedwede Form der Kapitalweitergabe bzw. Vermittlung zwischen den hier eingeführten Institutionen, Unternehmen und Haushalten, wobei unterschiedlichste Richtungen und Vertragspartner denkbar sind. Die Finanzinstitutionen nehmen dabei die Funktion einer Finanzdrehscheibe in Form einer Zwischengesellschaft ein. Auf Grund dieser Zwischenstellung weisen sie starke Ähnlichkeiten zu Holdinggesellschaften auf, die ebenfalls durch die Kapitalweitergabe (Finanzholding) und gegebenenfalls unternehmerische Entscheidungen (Führungsholding) gekennzeichnet sind.675 Finanzinstitutionen unterscheiden sich jedoch von Holdinggesellschaften insbesondere darin, dass die Kapitalweiterleitung nicht mehr innerhalb eines Konzernverbundes zu investiven Zwecken erbracht wird. Vielmehr werden Finanzdienstleistungen auch gegenüber Haushalten gewährt, welche diese sowohl investiv, z.B. für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen (Aktien), als auch konsumtiv, z.B. für den Erwerb eines Autos, verwenden können. Holdinggesellschaften können daher aus ökonomischer Perspektive als interne, Finanzinstitutionen als externe Finanzdienstleister betrachtet werden, um hinsichtlich Kapitalangebot und -nachfrage zu vermitteln.676 Zudem erfolgt durch Finanzinstitutionen ein Risikoausgleich hinsichtlich der Kapitalgewährung.677
Matthias Hiller
9. Besteuerung der Erbschaften und Schenkungen
Zusammenfassung
Der steuerlichen Behandlung von Erbschaften und Schenkungen wird im Rahmen dieser Arbeit ein separates Kapitel gewidmet, weil hier im Besonderen Maße Unklarheit hinsichtlich der zentralen, d.h. institutionalen und funktionalen, Anknüpfungspunkte bei der Besteuerung des Konsums besteht. Dass für diese Zwecke einerseits an die Produktionsfaktorentlohnungen, andererseits an die Produktpreise angeknüpft werden kann, ist (zunächst) zweitrangig.
Matthias Hiller
10. Zusammenfassung in Thesen
Matthias Hiller
Backmatter
Metadaten
Titel
Cash-Flow-Steuer und Umsatzsteuer
verfasst von
Matthias Hiller
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81572-9
Print ISBN
978-3-8244-7902-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81572-9