Zusammenfassung
Neben dem Problem der Einengung des Entscheidungsfeldes auf einen bestimmten, in sachlicher Hinsicht abgegrenzten Teilbereich, stellt sich des weiteren die Frage, inwieweit auch die zukünftige Entwicklung von Abbildungs-objekten der relevanten Art modellmäßig erfaßt werden soll. Zur Konstruktion eines Entscheidungsmodells bedarf es also des weiteren der Auswahlregeln in zeitlicher Hinsicht. In der Literaturl) wird diese Frage gemeinhin etwas pauschal als Problem der Fixierung des “ökonomischen Horizontes” oder des “Planungshorizontes” erörtert, d. h. des zukünftigen Zeitpunktes, bis zu dem ein “Subjekt bei seinen Dispositionen ... rechnet”2), “bis zu dem die betreffende Wirtschaftsperson Berechnungen anstellen kann”3), der die “zeitliche Begrenzung der unternehmerischen Voraussicht” angibt4), für den “ins einzelne gehende Unternehmenspläne aufgestellt, Einzelmaßnahmen erwogen werden”.5) Bei näherer Analyse verschiedener Modellansätze stellt man jedoch fest, daß mit dem Ausdruck “Planungshorizont” zum Teil unterschiedliche Begriffe bezeichnet werden. Die differenzierte Betrachtung dieses Problemkreises läßt es dann auch zweckmäßig erscheinen, mehrere Arten von Planungs-horizonten voneinander abzuheben.1)
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Literatur
Vgl. z. B. Tinbergen (1932), S. 170–172, der hier noch von “Gesichtsfeld” spricht; ders. (1933); Wittmann (1959), S. 138–147; Schneider, D. (1974), S. 36–41.
Tinbergen (1932), S. 171.
Krelle (1959), S. 221
Wittmann (1959), S. 142.
Schneider, D. (1974), S. 44
Die im folgenden näher zu erläuternde Unterscheidung bezieht sich auf verschiedene Arten für ein und dasselbe Modell relevanter Planungshorizonte und darf nicht mit der in der Literatur hinlänglich erörterten Tatsache verwechselt werden, daß es sinnvoll sein kann, in Modellen zur Analyse unterschiedlicher Entscheidungsprobleme auch unterschiedliche Planungshorizonte anzusetzen. (Vgl. dazu Tinbergen (1932), S. 171; Wittmann (1959), S. 140–142; Schneider, D. (1974), S. 46.)
S. oben S. 65 ff.
Vgl. Schneider, D. (1974). S. 50 f., der die “Mindestzeitspanne… ‘fixierter relevanter Pläne’” als Abrechnungsperiode bezeichnet.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen im 2. Abschnitt des 9. Kapitels.
Die Art und Weise, in der gewisse - in zeitlicher und sachlicher Hinsicht näher spezifizierte - Mengen von Teilaktivitäten einer Fortsetzung Fußnote 2) s. S. 190
Vgl. z. B. Jacob (1964), S. 504 f., 552 f., der den hier angesprochenen Sachverhalt als “zeitlich vertikale Interdependenz” bezeichnet.
Dem Ansatz nach läuft die Abgrenzung Griems von “Wirkungs”- und “Realisationsperiode” auf eine ähnliche Unterscheidung hinaus. (Griem (1968), S. 87–91). Mit dem Postulat, in die Wirkungsperiode sollten “auch die letzten Auswirkungen der ergriffenen (gemeint ist wohl: der zur Auswahl stehenden, M. B.) Maßnahmen noch einbezogen werden.” (S. 89), wird das hier erörterte Abgrenzungsproblem allerdings von vornherein in einseitiger Weise ausgeklammert.
Modigliani und Hohn deuten in einer Fußnote ebenfalls die Möglichkeit an, zwischen “planning horizon” und “expectation horizon” zu unterscheiden. Modigliani, Hohn (1955), S. 65; vgl. auch Blumentrath (1969), S. 220.
Da die Inangriffnahme neuer Projekte üblicherweise zu Perioden- B beginn erfolgt, wird mit der Bestimmung der kritischen Periode t zugleich der letzte gxplizit in Betracht gezogene Entscheidungszeitpunkt auf T = t - 1 fixiert.
In der volkswirtschaftlichen Literatur haben sich die Ausdrücke statisch und dynamisch seit langem eingebürgert, wenngleich ihre Begriffsinhalte zum Teil unterschiedlich und im allgemeinen im Hinblick auf etwas anderes als die hier vorliegende Fragestellung (Klassifikation von Entscheidungsmodellen) festgelegt werden.
Diese Einteilung entspricht weitgehend der Interpretation der Begriffe kurz-und langfristige Entscheidungen wie sie in Anlehnung an Marshall inzwischen vor allem in der betriebswirtschaftlichen Literatur üblich geworden ist (vgl. Marshall (1895)
S. 437–449). So bezeichnet etwa Kilger in bezug auf die Produktionsplanung Entscheidungen auf der Basis unveränderter Kapa-
zitäten als kurzfristig; Entscheidungen, bei denen betriebliche Teilkapazitäten verändert werden, hingegen als langfristig.
Vgl. Kilger (1967), S. 164 f.; s. a. Gutenberg (1963), S. 306 f.) Nun können die Konsequenzen von Aktionsmöglichkeiten, die im
Rahmen vorgegebener Kapazitäten realisierbar sind, im allgemeinen durch einen auf eine Periode beschränkten Ergebnisvektor hinreichend beschrieben werden, während Änderungen der betrieblichen Kapazitäten in aller Regel die Ergebnisvektoren mehrerer Perioden unmittelbar beeinflussen. Die von Kilger vorgenommene Einteilung kann mithin als eine Spezifizierung der hier vorgenommenen Abgrenzung für den Bereich von Produktionsentscheidungen angesehen werden.
So z. B. bei Hax (1964), S. 436; Franke, Laux (1968), S. 742; Hax, Laux (1969), S. 230 f.; Laux (1969), S. 13; Schneider, D. (1974), S. 366–380.
So werden Modelle der kurzfristigen Produktions-und Sortimentsplanung im allgemeinen für den Fall fest vorgegebener Produktionskapazitäten formuliert (vgl. z. B. Kilger (1966), insbes. S. 163), oder es wird unterstellt, daß die Preispolitik der betrachteten Periode keinen Einfluß auf die Marktstellung in der Zukunft hat. Daneben gibt es aber auch Ansätze, in denen Entscheidungen, deren Konsequenzen über mehrere Perioden reichen, im Rahmen eines einperiodigen Modells zu lösen sind. (Vgl. z. B. Albach (1960), S. 529–532; Swoboda (1965), S. 154 f.)
So bei Albach (1962a), S. 226 f. (“Planungshorizont”), 316–322; Weingartner (1963), S. 141, 153 (“Horizont”), S. 158–178; Hax (1964), S. 437 (“Planungszeitraum”); Laux, Franke (1969), S. 44, 51 (“Planungszeitraum”; “ökonomischer Horizont”); Hax (1970), S. 7072 (“Planungszeitraum”); Laux, Franke (1970), S. 39 (“Planungszeitraum”).
Vgl. Schneider, E. (1951), insbes. S. 33–38.
So z. B. Schneider, E. (1951), S. 90 (“ökonomischer Horizont” als zeitliche Grenze, bis zu der die Entwicklung der Zahlungsströme explizit erfaßt werden kann; darüber hinaus mögliche Zahlungen sollen unter der Annahme der Konstanz aller Rahmendaten etwa als Barwert einer ewigen Rente pauschal in die Zielfunktion aufgenommen werden); Krelle (1959), S. 221; Swoboda (1971), S. 43–45 (“Planungshorizont”, “Planungsperiode”).
Diese Annahme impliziert nicht, daß alle zukünftigen Entwicklungen bei hinreichender Informationsbeschaffung mit Sicherheit vorhergesehen werden könnten, sondern nur, daß für beliebige zukünftige Zeitpunkte die dem verwendeten Entscheidungskriterium entsprechend benötigten Informationen über Unsicherheitsstruktur der relevanten Einflußgrößen (also etwa Mittelwert und Streuung oder das schlechteste der überhaupt möglichen Ergebnisse) ermittelt werden können.
Dabei sind zu den Kosten auch jene Nachteile zu zählen, die daraus entstehen, daß die Ausdehnung des Entscheidungskalküls auf einen größeren Betrachtungszeitraum ebenfalls Zeit erfordert und somit die Gefahr besteht, daß der günstigste Zeitpunkt für die Aufnahme bestimmter Aktivitäten ungenutzt verstreicht.
Diese formale Übertragung der aus den klassischen nationalökonomischen Ansätzen seit langem bekannten Marginalbedingung auf das Problem der optimalen Modellbildung wird in der Literatur häufig vorgenommen, wobei - mangels expliziter Angaben - offenbar stillschweigend ein geeigneter Verlauf von Grenzkosten und -vorteilen unterstellt wird. Vgl. z. B. Kern (1962), S. 178; Sabel (1965), S. 166; Jaensch (1967), S. 54; Griem (1968), S. 126; Schneider, D. (1974), S. 48; Mag (1971), S. 820 f.
Auf den Versuch von Teichmann (1972), einen allgemeinen Ansatz zur Bestimmung des “optimalen Komplexionsgrades”, mithin auch des optimalen Planungshorizontes, zu entwickeln, wird an späterer Stelle noch näher einzugehen sein.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei noch einmal an die Annahme erinnert, daß der Ergebnishorizont so weit in der Zukunft liegen soll, daß alle mit der Durchführung der zu den genannten Projekten zusammengefaßten Teilaktivitäten verbundenen Ein-und Auszahlungen vollständig erfaßt werden.
So z. B. Modigliani, Hohn (1955), Albach (1962a), S. 226 f.;
In der Literatur wird zur Kennzeichnung des gleichen Sachverhaltes häufig auch die Bezeichnung “Flexibilität” verwendet. (Vgl. z. B. Marschak, Nelson (1962); Meffert (1969); Schneider, D. (1971), ins-bes. S. 840 f.) Der Ausdruck “Flexibilität” soll hier jedoch in Anlehnung an Hax und Laux zur Charakterisierung bestimmter Planungstechniken und nicht der Planungsobjekte verwendet werden.
Vgl. Hax, Laux (1972), S. 322–324.)
Zur näheren Definition des Liquiditätsgrades von Vermögensgegenständen sowie den Determinanten dieser Eigenschaft (Selbstliquididationsperiode, Abtretbarkeit, Beleihbarkeit) s. Stützel (1959), S. 622–624; Stützel (1975).
Gäfgen (1974), S. 208 wählt den Ausdruck “Grad der Liquidität” sogar unmittelbar zur Kennzeichnung des Ausmaßes, in dem durch bestimmte Aktionen “spätere Entscheidungen… festgelegt” werden.
Wegen einer eingehenden Untersuchung verschiedener Aspekte dieses Problems sei verwiesen auf Riebel (1954), insbes. S. 142–165; Wittmann (1959), S. 190–201.
Gutenberg spricht in diesem Zusammenhang von “fertigungstechnischer Elastizität” (Gutenberg (1963), S. 330–333).
In diesem Sinne äußern sich u. a. Krelle (1959), S. 221; Wittmann (1959), S. 140–147, 172–175; Schneider, D. (1974), insbes. S. 48; Mag (1971), S. 816–820.
Wegen einer ausführlicheren Erörterung dieses Punktes vgl. Witt-mann (1959), S. 142–147.
Vgl. Mag (1971), S. 817–819. Der von Mag verwendete Ausdruck “Planungshorizont” entspricht dem, was hier als “Ergebnishorizont” bezeichnet wird.
Zur Kritik dieses Ansatzes vgl. im einzelnen Bitz (1975a).
Auch der Versuch Teichmanns (1975), die Subjektivität der Fixierung des Ergebnishorizontes durch einen formalisierten Vor-Kalkül aufzuheben, scheitert letztlich. Vgl. hierzu im einzelnen Bitz (1975a).
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© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Bitz, M. (1977). Regeln zur zeitlichen Abgrenzung von Entscheidungsmodellen. In: Die Strukturierung ökonomischer Entscheidungsmodelle. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83591-8_6
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