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Strukturen der symbolischen Inszenierung hierarchischer Führung

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Die Interaktionsordnung von Personalführung
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Zusammenfassung

„To be a foreman, however, is to find yourself the centre of a struggle. This was something Bob learnt (and made clear to ‚his men‘who had once been his mates) early on.” Nichols und Beynon (1977: 57) beschreiben den heiklen Übergang von der Kollegenrolle in eine Führungsposition am Beispiel von Bob, einem Meister in einem großen britischen Chemieunternehmen. Dabei spielen symbolische Positionsmarkierungen offenbar eine wichtige Rolle, wie Bob erläutert:

„I came here as an operator then I went training Assistant Foreman. The plant manager used to say to me ‚Get a white coat on‘and I‘d say, ‚I‘ll put one on when I‘m monthly staff I‘d have looked a right fool. White coat one day, off the next. The lads would have said, ‚Ah, they‘ve found you out. Back on the other side today is it?‘”(57)

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Literatur

  1. Kleidung ist eines der auffälligsten äußerlichen Symbole und spielt eine bedeutende Rolle in der Markierung von Herrschaftsunterschieden (vgl. Kap. 3.3.4). Im Prozeß der Industrialisierung war die Art der Arbeitskleidung nicht nur eine Frage der Funktionalität, sondern auch der Positionierung in der betrieblichen Hierarchie. Bob bezweifelt nun keineswegs die Funktion oder die Wirksamkeit des Herrschaftssymbols, sondern fordert gerade seine eindeutige Verwendung ein: Wenn er schon ein derart ausdrucksstarkes Zeichen von Überlegenheit zur Schau tragen soll, dann erwartet er auch die dauerhafte Übertragung entsprechender Machtbefugnisse.

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  2. Die folgende Deutung der Herrschaftssoziologie Max Webers orientiert sich vor allem an Tyrell 1980, Breuer 1991 und Popitz 1992; vgl. aber auch die Interpretationen von Bendix 1964 und Käsler 1995, ferner die jüngeren Darstellungen etwa von Neuenhaus 1998 oder Maurer 1999. Die Diskussion der Legitimitätskonzeption hält an, wie die neueren zusammenfassenden Arbeiten von Bader 1989 und Lübbe 1991 belegen; siehe aber auch Winckelmann 1952, Stallberg 1975, Speer 1978, Kopp/Müller 1980, Heidorn 1982. Zur politikwissenschaftlichen Rezeption der Legitimitätskategorie vgl. Kielmann-segg 1971, Hennis 1976 sowie Habermas 1973 und 1976.

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  3. Zur Entstehungsgeschichte der Weberschen Herrschaftssoziologie und zur Zuordnung der überlieferten Texte zu unterschiedlichen Entwicklungsphasen siehe Breuer 1991 und Hanke 2001. Hanke formuliert als These zur konzeptionellen Anlage der Herrschaftssoziologie: „Die Legitirnitätstypologie ist nicht — wie man aufgrund der Kenntnis der späteren Herrschaftstypologie annehmen könnte — die tragende Achse der älteren Herrschafts Soziologie“(2001: 31). Denn der Legitimitätsgedanke sei „im älteren Textbestand gar nicht durchgehend behandelt“(31).

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  4. Eine analoge Konstruktion nimmt Giddens (1988: 84ff) mit der Unterscheidung allokativer und autoritativer Ressourcen als Grundlagen von Herrschaft vor und grenzt mit ihrer Hilfe ökonomische Institutionen ab von politischen Institutionen. Insofern bemüht er sich um eine gleichgewichtige Behandlung beider Aspekte. Ein grundlegender Unterschied zu Weber liegt in der ausdrücklichen analytischen Trennung von Herrschaft und Legitimation: Die normative Regulierung bildet nach Giddens ein eigenständige strukturelle Dimension, die sich in rechtlichen Institutionen niederschlägt. Allerdings geht auch Giddens von intensiven Wechselbeziehungen zwischen den Strukturdimensionen der Signifikation (also der symbolischen Ordnungen), der Herrschaft und der Legitimation aus (87).

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  5. Weber nimmt damit eine ähnliche Zuordnung von Lohnarbeit zum Herrschaftsverhältnis vor wie Marx (1973: 350ff; 447ff), der die Machtverhältnisse im Betrieb bestimmt sieht von „kasernenmäßige(r) Disziplin“(447), welche die formale Gleichwertigkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Vertragspartnern ganz in den Hintergrund treten läßt. Weber (1980) setzt entsprechende Akzente unter anderem mit der Verwendung von Anführungszeichen für die Kennzeichnung der Marktbedingungen von Arbeitskraft als „‚gleichberechtigten‘Tauschvertrag auf dem Arbeitsmarkt, unter formal ‚freiwilliger‘Annahme der ‚angebotenen‘Bedingungen“(543).

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  6. Vgl. auch die Versuche zur Begriffsklärung von Bensman 1979 und Bader 1989 sowie die Kritik von Luhmann 1969: 29.

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  7. In der älteren Fassung führt Weber Legitimität (und Herrschaftsstabilisierung) 2unächst auf das Bedürfnis der Herrschenden nach „Selbstrechtfertigung“zurück: „Der Bestand jeder ‚Herrschaft‘in unserem technischen Sinn des Wortes ist selbstverständlich in der denkbar stärksten Art auf die Selbstrechtfertigung durch den Appell an Prinzipien ihrer Legitimation hingewiesen.“(1980: 549) Aber bereits im Kategorienaufsatz (von 1913) verweist er mit den Begriffen des Einverständnishandelns und des „‚Legitimitäts‘-Einverständnis“auf die Anerkennungsbereitschaft der Beherrschten, also darauf, „daß die Gehorchenden aus dem Grunde gehorchen, weil sie die Herrschaftsbeziehung als für sich ‚verbindlich‘auch subjektiv ansehen.“(Weber 1988: 470) In der jüngeren Fassung der Herrschaftssoziologie schließlich stehen die beiden sich ergänzenden und verstärkenden Momente der Legitirriitätsgeltung nebeneinander: einerseits der Legitimitätsglauben als Selbstverpflichtung der Beherrschten zum Gehorsam, andererseits das Bemühen der Herrschenden eben diesen Glauben „zu erwecken und zu pflegen“(Weber 1980:122).

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  8. Die Versuche von Bader (1989) oder Baumann (1993), den verschiedenen Typologien aus Webers ‚Soziologischen Grundbegriffen‘eine integrierende Systematik zuzuweisen, bleiben trotz wichtiger Einsichten letztlich unbefriedigend (vgl. auch schon Winckel-mann 1952). Man sollte mit Lübbe (1991: 9) in Betracht ziehen, daß ihnen keine durchgehende Konstruktionslogik zugrunde liegt.

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  9. In diesem Sinne interpretiert Baumann (1993: 362) Legitimitätsgeltung als „normative Orientierung“und stellt sie den „nicht-normativen Gehorsamsmotiven“gegenüber.

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  10. Dagegen braucht nicht, wie bei Sackmann (1990: 5), mit Legitimität ein „Reflexiv-Werden von Herrschaft“unterstellt zu werden. Zumindest eignet sich Reflexivität nicht

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  11. zur Abgrenzung von Motiv und Legitimitätsglauben: Insbesondere zweckrationale Motive können in hohem Maße bewußt reflektiert sein, während Herrschaft auch unhinter-fragt Legitimität in Anspruch nehmen kann.

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  12. Popitz kennzeichnet die grundsätzliche Differenz auch nicht genauer als zusätzlichen Machtfaktor: „Die innere Anerkennung einer Machtordnung durch die Unterdrückten und Unterprivilegierten ist ein weiterer Machtprozeß, ein Prozeß der Absicherung und ‚Vertiefung‘von Machtverhältnissen, der sich gegen die ‚zutage liegenden‘Interessen, ja zweifellos auch gegen den ursprünglichen Willen der Mehrheit vollziehen kann.“(1992: 222)

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  13. Der Glaube begründet die Legitimitätsgeltung eben nicht nur „in den Fällen des Charisma und der Wertrationalität“, wie Speer (1978: 87) annimmt, sondern in jedem Herrschaftsmodus. Denn es ist dieser für jede Herrschafts form spezifische Glaube, der ihre Dauerhaftigkeit über eine bloße Gewöhnung an das Bestehende hinaus gewährleistet.

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  14. Zur Deutung von Herrschaft als institutionalisierter Macht siehe unter anderem Stallberg (1975: 18), Popitz (1992: 232ff) aber auch Blau (1964: 205ff).

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  15. Popitz (1992: 232ff) hat in entsprechender Weise den Institutionalisierungsprozeß von Machtbeziehungen durch die drei Tendenzen der Entpersonalisierung, der Formalisie-rung und der Integrierung gekennzeichnet und als stufenförmigen Prozeß beschrieben, der unter anderem die Stufen der Normierung von Macht und der Positionalisierung umfaßt. Erst die mit der Positionalisierung verbundene Verdichtung zu einer „überpersonalen Machtstellung“(244) nimmt für Popitz Herrschaftscharakter an.

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  16. Mit dieser Unterscheidung läßt sich auch an Webers Definition von Macht als „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“(1980: 28) festhalten, wenn man die Durchsetzung „gegen Widerstreben“als Interessenkonflikt deutet. In Colemans (1995) am rationalen Entscheidungsmodell orientierter Herrschaftstheorie kommt dem Legitimitätsbegriff allenfalls untergeordnete Bedeutung zu. Er räumt ein: „Es ist möglich, daß eine solche Anerkennung [legitimer Herrschaftsrechte trotz individueller Nachteile, H.P.] nicht in allen Fällen mit der Theorie der rationalen Wahl erklärt werden kann, wie sie zur Zeit formuliert ist.“(373)

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  17. Vgl. auch die Erschließung der allgemeineren Kategorien der „sozialen Anerkennung“(Honneth 1992) und der „Akzeptanz“(Lucke 1995), die jedoch bei der genaueren Bestimmung legitimer Machtpotentiale nicht weiterführt.

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  18. Luhmann, der sich ausdrücklich von Max Webers Bürokratietheorie distanziert (vgl. ins-bes. Luhmann 1968), verwendet in diesem Zusammenhang den Legitimitätsbegriff jedoch nicht. Erst später greift er in seiner Rechtssoziologie (Luhmann 1969) mit Bezug auf juristische Verfahren darauf zurück; zum Vergleich mit Weber siehe Heidorn 1982, Kopp/Müller 1980 und Lübbe 1991.

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  19. In mancher Hinsicht ähnlich, wenn auch aus austauschtheoretischer Position, argumentiert Blau (1964: 199ff), der ebenfalls grundsätzlich zwischen informeller Führung und formaler Autorität unterscheidet und auf die Bedeutung der Mitgliedschaft für die Anerkennung institutionalisierter Normen hinweist. In der Analyse der Institutionalisierung legitimer Autorität nähert sich Blau weitgehend einer funktionalistischen Betrachtung an.

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  20. Luhmann (1999) weist zwar Webers Definition der Vorgesetztenmacht über Befehl und Weisung als „allzu eng“(215) zurück, hält am Gehorsam als Mitgliedschaftsbedingung jedoch fest (208). Vorgesetzte können demnach prinzipiell Gehorsam verlangen, bedienen sich dabei in der Regel aber nicht der spezifischen Kommunikations form des Befehls.

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  21. In seinen dem Werk Max Webers gewidmeten Monographien geht Collins (1986a und b) auf diese organisationssoziologischen Zusammenhänge leider nicht weiter ein.

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  22. Von dieser Schwierigkeit zeugen insbesondere die intensiven Versuche der in den 60er und 70er Jahren die Organisationsforschung dominierenden kontingenztheoretischen Ansätze, die maßgeblichen Strukturvariablen effizienter Unternehmensorganisation zu bestimmen (siehe z.B. die resümierende Kritik von Türk 1989).

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  23. Collins hat diesen Zusammenhang leider nicht weiter ausgearbeitet. In seinen interaktionstheoretischen Ansatz der „interaction ritual chains“(Collins 1981) bezieht er diese organisationssoziologisch argumentierenden Thesen nicht ein und läßt mit Webers Herrschaftssoziologie auch das Legitimitätsargument unberücksichtigt. Vielmehr formuliert er einen generalisierten Erklärungsanspruch von Interaktionsritualen als konstitutiver Elemente makrosoziologischer Strukturen: „Such chains of micro-encounters generate the central features of social organization — authority, property, and group membership — by creating and recreating ‚mythical‘cultural symbols and emotional energies.“(ebd.) Die Modalitäten und Bedingungen der postulierten Aggregation von Interaktionsritualen bleiben (auch im Hinblick auf Herrschaft) weitgehend unbestimmt.

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  24. Die „Kraft des Symbols“erläutert Luhmann (1999: 163) mit Bezug auf das „Oben/Unten-Schema“folgendermaßen: „daß es etwas zustande bringt, wozu rationale Argumentation niemals fähig wäre: ganz verschiedenartige Verhaltensweisen in vielfältigen Situationen als konsistent und als Ausdruck einer richtigen, gehörigen Ordnung erscheinen zu lassen.“

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  25. Der Begriff der Autorität von Sofsky und Paris (1994) entspricht nicht dem der legitimen Herrschaft bei Weber: Mit der Definition als „anerkannte, geachtete Macht“(21) ist Autorität zwischen Webers Macht- und seinem Herrschaftsbegriff angesiedelt. Eine genaue Abgrenzung nehmen die Autoren nicht vor, teilweise argumentieren sie parallel zu Weber mit vielfachen Überschneidungen zwischen Autorität und Legitimität (z.B. wenn sie von „Autoritätsglaube“, 22, sprechen). Im Unterschied zu Weber ist ihre Analyse allerdings handlungsnah angelegt im Hinblick die „Grammatik sozialer Machtprozesse“(11).

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  26. Hennis (1987) wertet „Die Persönlichkeiten und die Lebensordnungen“(59ff) sogar als das zentrale Thema von Webers Werk — entgegen der verbreiteten Annahme, daß der Rationalisierungsprozeß in dessen Mittelpunkt stehe.

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  27. Für das patrimonial geprägte chinesische Beamtentum stellt Weber beispielsweise fest, „daß die ständischen Konventionen des Beamtentums jene ganz spezifisch bürokratischen, utilitarisch orientierten, durch den klassizistischen Bildungsunterricht geprägten bildungsaristokratischen, als höchste Tugenden die Würde der Geste und der contenance pflegenden, Züge annahmen, welche seitdem das chinesische Leben sehr stark geprägt haben.“(1980: 610)

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  28. Auf diese selbstverstärkende Wirkung des nach außen getragenen Bekenntnisses zur Herrschaftsbeziehung hat auch Collins hingewiesen (siehe oben Kap. 3.1.2); in ähnlicher Richtung argumentiert Luhmann 1999: 37, 121f.

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  29. Weber (1980) selbst führt als Beispiel für Einschränkungen des Legitimitätsglaubens einen Grenzfall der Distanzierung an: „Fügsamkeit kann vom Einzelnen oder von ganzen Gruppen rein aus Opportunitätsgründen geheuchelt (…) werden“(123).

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  30. Stallberg (1975: 12ff) erörtert ausführlich verschiedene Varianten dieser Definition; vgl. auch die eingehende Diskussion bei Tyreli 1980.

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  31. Unter einem Idealtypus versteht Weber (1988: 190) die Konstruktion eines „in sich einheitlichen Gedankenbildes“, das „bestimmte Beziehungen und Vorgänge des historischen Lebens zu einem in sich widerspruchslosen Kosmos gedachter Zusammenhänge“vereinigt; in seiner „begrifflichen Reinheit“erfüllt er primär veranschaulichende und heuristische Funktionen für die Forschung. Zum Idealtypus als sozialwissenschaftlicher Methode siehe z.B. Tenbruck 1959, Janoska-Bendl 1965, Mommsen 1974: 208ff. Das als Idealtypus konstruierte Alternationsschema läßt sich mit Schmid (1994: 432ff) als Hypothese verstehen, die Aussagen über „ideale Ereignisabläufe“macht; in diesem Sinne wird mit der im folgenden skizzierten fiktiven Handlungsabfolge „die Möglichkeit eines ungestörten Ablaufs der Geschehnisse abzuschätzen“(433) versucht.

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  32. Diese frühe Definitionsversion aus der älteren Herrschaftssoziologie lautet: „Unter ‚Herrschaft‘soll hier also der Tatbestand verstanden werden: daß ein bekundeter Wille (‚Befehl‘) des oder der ‚Herrschenden‘das Handeln anderer (des oder der ‚Beherrschten‘) beeinflussen will und tatsächlich in der Art beeinflußt, daß dies Handeln, in einem sozial relevanten Grade, so abläuft, also ob die Beherrschten den Inhalt des Befehls, um seiner selbst willen, zur Maxime ihres Handelns gemacht hätten ‚Gehorsam‘).“(Weber 1980: 544)

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  33. Kernaspekte moderner Herrschaftsformen, z.B. von demokratischen Staatsordnungen oder von kapitalistischen Wirtschaftsstrukturen, werden durch die Fokussierung auf Interaktionen verfehlt; vgl. die Konzepte der Machtdiskurse (z.B. Foucault 1987) oder der hegemonialen Macht (z.B. Lukes 1974).

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  34. Zugleich wird im folgenden Webers Interaktionsschema von Befehl und Gehorsam so verwendet, als hätte er damit Subordination definiert.

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  35. Legitimitätsgeltung bringt Unterwerfungsaspekte nicht gänzlich zum Verschwinden. In mancher Hinsicht weist auch die bürokratische Subordination noch strukturelle Ähnlichkeiten mit der gewaltförmigen Unterwerfung auf: z.B. die Wahl-Losigkeit der vorgesetzten Person, die gebündelte Sanktionsmacht zentraler Positionen, die Ohnmacht gegenüber einer Vielzahl herrschaftsstützender Regelungen und Ordnungen, die sich dem Einfluß einzelner entziehen.

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  36. Während andere Herrschafts formen den Mitgliedern der herrschenden Schicht weitreichende persönliche Privilegien einräumen, die oft demonstrativ gegenüber den Beherrschten zur Schau gestellt werden, erfordert die bürokratische Subordination Beschränkungen des Machtstrebens nach den Regeln der Satzung — bis hin zur Selbstbescheidung in der Kundgebung von Machtansprüchen. Charakteristischerweise begrenzen in der Bürokratie Standardisierungen von Statussymbolen, wie z.B. Größe und Ausstattung von Büros oder Kleiderordnungen, den Spielraum der individuellen Selbstdarstellung.

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  37. Disziplin erscheint als zur Gewohnheit gewordener Gehorsam der Untergebenen und minimiert — ganz im Sinne bürokratischer Rationalisierung — den interaktiven Aufwand zur Einlösung von Gehorsamsbereitschaft. Während Gehorsam als Reaktion auf einen Befehl des äußeren Anlasses bedarf, stellt die „eingeübte Einstellung“Disziplin eine verinnerlichte Gehorsamsbereitschaft dar, die unabhängig von konkreten Befehlen im gesamten Verhalten von Untergebenen als Haltung gegenüber Ranghöheren wirksam und beobachtbar wird.

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  38. In einem Überblicksaufsatz stellt Paschen (1987) fest, „daß es bisher keine eigenständige Interaktionstheorie der Führung gibt“(804), und führt das auf komplexe Wechselwirkungen von Persönlichkeits-, Gruppen- und Situationsfaktoren in Führungsprozessen zurück. Als „Teiltheorien“(805), die ausgewählte Aspekte von Führungsinteraktionen erfassen, verweist er auf Austauschtheorien, z.B. von Hollander oder Graen. Sowohl das Ideosynkrasiekreditmodell von Hollander als auch das Modell der Führungsdyade von Graen „brechen mit der traditionellen Annahme einer unidirektionalen Einflußnahme des Führers auf die Mitarbeiter und beschreiben einen bidirektionalen Beeinflussungs-prozeß zwischen Führern und Mitarbeitern“(Zalesny/Graen 1987: 716).

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  39. Im Kapitel „Theorien des Geführtwerdens“erörtert Neuberger (1990a: 230ff) unter Rückgriff auf Konzepte systemischer und symbolischer Führung allerdings nur strukturelle Bedingungen des Führungshandelns. Wie sich der Subjektstatus der Geführten in Führungsinteraktionen auswirkt, bleibt hingegen unklar und wird auch durch die Bezugnahme auf den Mikropolitikansatz (261ff) nicht deutlich.

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  40. Die Frage, „Wie führe ich meinen Chef?“, hatte unlängst mit einer Reihe populärer Buchveröffentlichungen Konjunktur. In der Führungsforschung ist die Beeinflussung der Vorgesetzten durch ihre Untergebenen laut Rosenstiel und Einsiedler „meist wenig beachtet worden“(1987: 983).

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  41. Derart weit gefaßte Definitionen machen es ohnehin schwer, Führung von den sozialen Kategorien Einfluß und Macht zu unterscheiden (vgl. Kap. 2.1.1).

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  42. Auch wenn sie neueren Ansätzen der Führungsforschung entgegenkommt, bedürfte die folgende, gern zitierte Aussage einer besonders gründlichen Interpretation: „Alle Führer werden auch geführt, wie in unzähligen Fällen der Herr der Sklave seiner Sklaven ist.“(Simmel 1958: 104)

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  43. ‚Aber auch Giddens‘Machtverständnis ist interaktionstheoretisch wenig entwickelt; seine enge Verquickung von Macht- und Handlungsbegriff, „daß Handeln Macht im Sinne eines umgestaltenden Vermögens logisch einschließt“(1988: 66), erzeugt problematische Unschärfen.

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  44. Colemans zentraler Begriff „authority“wird in der deutschen Übersetzung mit „Herrschaft“wiedergegeben. Weber folgend bleibt der Herrschaftsbegriff in der vorliegenden Arbeit dagegen auf institutionalisierte Machtstrukturen beschränkt; in dieser Begriffssystematik wären viele von Colemans Aussagen eher mit dem Machtbegriff zu verbinden. Ähnliches gilt, wenn Coleman von Vorgesetzten und Untergebenen spricht (im Original: „superordinate“und „subordinate“): Er bezieht diese Kategorien nicht nur auf bürokratische Subordination (wie es im vorliegenden Text geschieht), sondern auf jegliche Art von Machtasymmetrie; deshalb verwendet er in Anlehnung an die Institutionenökonomie alternativ häufig auch die Begriffe „principal“und „agent“.

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  45. Coleman (1995: 84f) verweist auf Sklaverei, Leibeigenschaft und Kindheit als Ausnahmefälle, in denen Individuen nicht in der Lage sind, selbst die Kontrollrechte über ihre Handlungen zu übertragen. Inwieweit man bei Gewaltanwendung noch von einer Übertragung von Kontrollrechten sprechen kann, muß hier offenbleiben.

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  46. Darin kommt der grundlegende Unterschied der theoretischen Perspektiven zum Ausdruck (ausführlich zu diesem Vergleich siehe Maurer 1999): Weber begründet die Stabilität von Herrschaft mit den in ihren Legitimitätsgrundlagen verankerten Normen; Coleman führt sie auf Interessenkonstellationen zurück, die Anreize zur einseitigen Übertragung von Kontrollrechten beinhalten.

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  47. Um eine mißverständliche Überschneidung mit dem industriesoziologischen Begriff der betrieblichen Kontrolle (siehe Kap. 2.3.1) zu vermeiden, wird im folgenden der Begriff Verfügungsrechte als Synonym für Kontrollrechte verwendet.

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  48. Mit dieser Verbindung einzelner Theoreme ist kein Anspruch auf eine Integration der zugrundeliegenden (ganz unterschiedlichen) soziologischen Theoriekonzepte verbunden. Die Argumentation bewegt sich zunächst weiterhin im Rahmen der Weberschen Herrschaftssoziologie.

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  49. In diesem Fall sind die unterschiedlichen Begründungen explizit zu verhandeln, was in einer (eventuell modifizierten) Erledigung oder in der Anrufung einer höheren Instanz münden kann. Sowohl Anordnung als auch Erledigung müssen also aus organisatorischen (und nicht nur aus persönlichen) Interessen heraus durch die Handelnden begründbar sein.

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  50. Die zusammenfassende Beschreibung der „Techniken der Vor- und Redefinition von Arbeits Situationen“gründet Löffler (1991: 297ff) auf Ergebnisse zweier qualitativ verfahrender empirischer Arbeitssituationsanalysen (Löffler/Sofsky 1986 und Ekardt/Löff-ler/Hengstenberg 1991).

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  51. Der hier neu eingeführte Begriff ‚lternationsschema‘bezeichnet einen charakteristischen, in seiner Grundform stetig wiederkehrenden Wechsel von komplementären Handlungselementen in direkter Interaktion. Er eignet sich insbesondere 2ur Typisierung asymmetrisch strukturierter Interaktionen (siehe auch Kap. 5).

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  52. Giddens stellt am Beispiel des Lehrer-Schüler-Verhältnisses fest, „daß Macht nicht effektiv ausgeübt werden kann, wenn strafende Sanktionen häufig angewendet werden müssen.“(1988: 347)

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  53. Eine Option, den allzu diffusen Begriff der Mikropolitik schärfer zu fassen, bestünde darin, ihn auf den Aufbau von Machtressourcen, ein in Machtanalysen oft vernachlässigtes Thema, zu beschränken.

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  54. So können auch erhebliche inhaltliche Interessengegensätze ohne Einsatz von Machtmitteln überwunden werden, wenn beide Seiten die Gültigkeit der zugrundeliegenden Machtordnung signalisieren (und damit Verfugungsansprüche „auch gegen Widerstreben“akzeptieren). Umgekehrt können sich an geringen inhaltlichen Differenzen ausgeprägte Machtkonflikte entzünden, wenn das erwartete Alternationsschema nicht erkennbar ist und damit die Machtkonstellation grundsätzlich in Frage gestellt erscheint.

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  55. Diese Einschränkung ist nicht zuletzt der Anbindung an die Herrschaftssoziologie Max Webers geschuldet, welche primär die Stabilität etablierter Herrschaftsstrukturen im Blick hat. Maurer (1999) benennt die durch das Legitimitätskonzept bedingten Grenzen: „Die Webersche Herrschaftskonzeption ist jedoch in ihrem Erklärungsgehalt dadurch stark eingeschränkt, daß sie die Legitimitätsanerkennung einer Herrschaft nicht handlungstheoretisch erklärt, sondern deren Bestand aus vorausgesetzten Werten ableitet, so daß letztlich kein Argument zur Verfügung steht, das aus Sicht der Akteure einen Wandel der Ordnungen erklären könnte und unterschiedliche materielle Ausstattungen und Interessen für den Bestand der Herrschaft als unerheblich eingestuft werden müssen.“(76)

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  56. Formen und Variationen, Bestimmungsgründe und Folgen von Interaktionsstrukturen sind der Fokus von Goffmans Analysen in unterschiedlichsten sozialen Kontexten: in der Begegnung von Fremden wie im Alltag der Nachbarschaft, in professionellen Rollenmustern (z.B. in Krankenhäusern und psychiatrischen Anstalten) wie im Spiel von Kindern.

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  57. In Abgrenzung von anderen Theorieansätzen proklamiert Goffman (1994) soziologische Strukturanalysen von Interaktionen „als einen Gegenstand in eigenem Recht“(55): Die interaktive Verschränkung der Handlungen konstitutiere eine soziale Strukturierung eigener Art, relativ unabhängig von meso- und makrosoziologischen Strukturen einerseits und innerpsychischen Handlungsdispositionen andererseits — wenn auch in einer Art „loser Koppelung“(85) mit ihnen verknüpft.

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  58. Knoblauch (1994) kennzeichnet sie als eine „Reihe von Metaphern und Analogien (Theater, Gesicht, Spiel usw.), die ihm gewissermaßen als begriffliches Modell dienen.“(15) Gelegentlich bezeichnet Goffman unterschiedliche Phänomene mit demselben Begriff oder er verwendet umgekehrt mehrere Kategorien für ähnliche Erscheinungen. Zumeist entfaltet er in einer neuen Studie ein neues Begriffsinstrumentarium und macht sich nur selten die Mühe, Querbezüge zur eigenen Arbeit oder zur soziologischen Theorieentwicklung herzustellen. Seine Interaktionsanalyse bleibt deshalb schwer anschlußfähig an andere Theoriekonzepte, obwohl vielfältige Bezüge (z.B. zu Rollentheorie, Symbolischem Interaktio-nismus oder Ethnomethodologie) naheliegen (siehe die Beiträge in Hettlage/Lenz 1991).

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  59. In umgekehrter Reihenfolge bilden sie drei aufeinander folgende Hauptphasen in Goff-mans Schaffen, ohne daß er selbst eine systematische Integration angestrebt hätte. In der Rezeption seines Werks gibt es vielfältige Bemühungen, es trotz aller Brüche und Unstimmigkeiten als Einheit zu rekonstruieren; beispielsweise verwenden Hettlage (1991) und Willems (1997) die Rahmen-Analyse als Integrationsbasis, um Goffman sozusagen ‚vom Ende her zu lesen‘. Da es im folgenden nicht um eine Werkinterpretation geht, sondern um die Anwendung einzelner Begriffe und Konzepte auf das spezielle Forschungsfeld der Führungsinteraktionen, erübrigen sich hier derartige Synthetisierungsversuche.

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  60. Goffman nimmt die Isomorphic „der Wahrnehmung mit der Organisation des Wahrgenommenen“(1980: 36) an. Die Angemessenheit einer Rahmung erweise sich erst im Gelingen des Interaktionsverlaufs; es gebe keine objektiven Maßstäbe für jrichtige‘Rahmungen.

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  61. Siehe zu diesem Vergleichsverfahren die Methode der komparativen Analyse von institutionellen und alltäglichen Interaktionen in konversationsanalytischen Studien (Drew/ Heritage 1992b: 19).

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  62. Reaktionen des Sich-Umwendens, wenn andere sich im Rücken einer Person bewegen, erfolgen meist unwillkürlich und reflexartig. Wenn sie funktional begründet ist, kann diese räumliche Konstellation allerdings sogar in symmetrischen Beziehungen geduldet werden, z.B. beim Warten in einer Schlange.

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  63. Möglich sind auch andere Interpretationen: Der Arbeiter könnte z.B. den Bereichsleiter nicht bemerkt haben oder sich mit ihm persönlich überworfen haben. Es gibt keine endgültigen Kriterien für die Richtigkeit einer Deutung; die Entscheidung für eine bestimmte Interpretation ist jeweils mit Bezug auf möglichst viele verschiedene Situationselemente zu begründen.

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  64. Siehe als bedeutendste Ausnahme die Analyse der Rollenmuster in totalen Institutionen (Goffman 1973), bei der es aber kaum um Ritualisierungsmuster geht. Im Rückbezug auf gesellschaftliche und organisatorische Rahmenbedingungen bleibt Goffman zumeist unscharf und vieldeutig (vgl. die Kritik an Goffman als ‚Theoretiker des amerikanischen Mittelstandes‘). Zur Berücksichtigung institutioneller Kontexte siehe auch die erweiterten Analysen zum „institutional talk“(Drew/Heritage 1992a, Boden/Zimmerman 1991) im Theorierahmen der Ethnomethodologie.

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  65. Die Unterscheidung von drei Funktionsklassen von Beziehungszeichen durch Goffman (1982: 269ff), nämlich von Ritualen, Markierungen und Anderungssignalen, deckt sich nur zum Teil mit der hier vorgenommenen Einteilung; so bleiben z.B. Markierungen auf die Abgrenzung von Territorien beschränkt, indem sie es „dem dominanten Teilnehmer erlauben, die Bewegungen des anderen zu lenken und zu kontrollieren“(272).

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  66. Die Unterscheidung versucht, ein Spektrum zu markieren; sie erlaubt keine eindeutigen Abgrenzungen, sondern ist danach zu bemessen, ob Handlungen stärker symbolisch vermittelt oder direkt eingreifend wirksam werden. Geltungssignale machen die latente Struktur der Beziehung in all jenen Situationen deutlich, in denen Strukturierungsakte fehlen; sie können allerdings auch die symbolische Aussagekraft von Strukturierungsak-ten verstärken (siehe das Fallbeispiel „Störung“in Kap. 3.3.3).

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  67. Der Begriff des Schemas bezeichnet in der Kognitionspsychologie typische Wissensstrukturen: „Ein mentales Schema ist ein kognitives Modell, das vor allem die stereotypen Charakteristika eines Gegenstandes repräsentiert, indem es von vielen seiner zusätzlichen Eigenschaften abstrahiert“(Strohner 1993: 102). In der Sozialpsychologie werden unterschieden Schemata des Denkens (z.B. Kausalzuschreibungen), von Personen (Selbst- und Fremdbilder), von Personengruppen (z.B. Stereotype) oder von geordneten Handlungsfolgen (sog. Skripte).

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  68. Fischer und Wiswede (1997) kennzeichnen Schemata als „abstrakte Repräsentationen vergangener Erfahrungen“(176).

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  69. Die Eigenart eines Skripts wird deutlich im Vergleich 2um Drehbuch eines Films. Ein Filmdrehbuch benennt in der Regel möglichst lückenlos die Kernelemente jeder Handlungsfolge (Bewegungen und Aussagen); der Einfluß der Schauspieler ist beschränkt auf persönliche Färbungen vor-geschriebener Handlungselemente und auf die Improvisation unwichtiger Begleithandlungen. Ein Skript als kognitive Struktur ist dagegen eher als soziales Konstruktionsprinzip für wiederkehrende (Standard-) Situationen denn als detaillierte Handlungsanweisung für eine dramaturgische Konstellation intern repräsentiert.

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  70. Dieser Zusammenhang von mentalem Schema und rekursiver Handlungsstruktur entspricht der Verbindung von praktischem Bewußtsein und Routinisierung des Handelns im Konzept der sozialen Praxis in Giddens‘Strukturationstheorie (1988: 36f).

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  71. Zu den Gesprächstranskripten und der detaillierten Fallinterpretation siehe Löffler/ Sofsky 1986: 45ff; im folgenden wird die Eröffnungssequenz herausgegriffen und die Analyse ganz auf die von den Autoren angebotenen Deutungen gestützt.

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  72. Dieses Fallbeispiel repräsentiert eine weder spektakuläre noch ungewöhnliche, sondern eher eine beiläufige Führungsinteraktion, wie sie in unterschiedlichsten Variationen zum betrieblichen Alltag gehört. Dennoch offenbart es eine erstaunliche Komplexität in der Verschränkung der Handlungsstrategien: „Das Gesprächsthema, der Fokus der Interaktion, wandert von (Fa)s anfänglichem Anweisungswunsch umgehend zur Kontroll-und Verantwortungsfrage, um sich dann zur Klärung der Sachlage und zur Problemlösung zu verschieben. In jeder Phase vermischen sich kooperative Aspekte und Definitionen mit interpersonalen Zuschreibungen und Konflikttaktiken.“(Löffler/Sofsky 1986: 59)

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  73. Diese Forschung bewegt sich in einem interdisziplinären Feld, das v.a. die Ethologie, die vergleichende Kulturanthropologie, die Klinische Psychologie sowie die Sozial- und Organisationspsychologie umfaßt. Eine einheitliche Fassung der zentralen Begriffe von Macht, Dominanz und Status (und ihre klare Abgrenzung gegeneinander) ist deshalb nur schwer zu gewährleisten (vgl. Diskussion und De finitionsvorschlag von Ellyson/Dovi-dio 1985b: 6ff). Gemeinsam ist allen Studien der Bezug auf asymmetrische soziale Be-

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  74. ziehungsmuster mit ungleich verteilten Machtoptionen. Empirisch stützen sie sich überwiegend auf Experimente, zum Teil auch auf Beobachtungen in ‚natürlichen‘sozialen Situationen (zu methodischen Fragen und Problemen vgl. Harper 1985: 41f, und Henley 1977: 23ff). Das Urteil von Winterhoff-Spurk et al. (1995), „daß bis heute noch immer vergleichsweise wenige empirische Untersuchungen“(1983) zu dieser Thematik vorliegen, gilt allenfalls für die deutschsprachige Forschung. In soziologischen Interaktionsanalysen wurden — trotz Goffman — Ansätze und Resultate dieser Forschungsrichtung bisher kaum rezipiert oder gar weiterentwickelt.

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  75. Der angelsächsische Fachterminus „submission“als Pendant zu „dominance“wird hier mit Fügsamkeit übersetzt (statt als Unterwerfung oder Gehorsam oder — wie in Argyle 1972 — Submission), um der großen Varianz dieses Phänomens in unterschiedlichsten sozialen Situationen gerecht zu werden.

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  76. Die folgende Übersicht beruht auf den zusammenfassenden Darstellungen von Henley 1977 und Harper 1985, ohne die Einzelnachweise, die dort zu finden sind, anzuführen; vgl. als knappen Überblick auch Winterhoff-Spurk et al. 1995.

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  77. Dieser Verhaltensbereich gilt in der Signalwirkung als weniger eindeutig als die Bewegung im Raum und weist deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen auf. Im folgenden wird nur das in der Forschung dominierende Muster der US-amerikanischen Mittelschicht wiedergegeben.

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  78. Sogar der Umgang mit Humor erscheint in hierarchischen Beziehungen asymmetrisch strukturiert: Witze oder witzige Bemerkungen kommen deutlich häufiger von Statushöheren (zumeist auf Kosten von Statusgleichen oder Statusniederen), worauf von den Statusniederen weit eher mit lautem und langem Lachen reagiert wird als umgekehrt (bei witzigen Bemerkungen von Statusniederen).

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  79. Der Begriff des Gebarens wird in Soziologie und Psychologie kaum verwendet. In Verbindung mit dem Terminus „Gebärde“findet er sich in der Ethologie, wo er — bezeichnenderweise — vor allem Verhalten zur Bildung sozialer Rangordnungen (z.B. durch Demutsgebärden, Drohgebaren oder Imponiergehabe) kennzeichnet. Die Verwendung eines Begriffs der Verhaltensforschung erscheint in einem an Goffman orientierten Kategorienrahmen unproblematisch, da dieser grundsätzlich „Anleihen aus der Ethologie“(Goffman 1982: 19) für sinnvoll erachtet.

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  80. Die Begriffe ‚Subordinationsgebaren‘sowie ‚Dominanz- und Fügsamkeitsgebaren‘finden im folgenden synonyme Verwendung; die Bezeichnung ‚Dominanz- und Fügsamkeitsgebaren‘bringt genauer die Komplementarität der symbolischen Inszenierung zum Ausdruck.

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  81. Daß die Intention dieses Forschungsanliegens dem Denken Max Webers nicht gänzlich fremd ist, darauf verweisen seine mündlichen Ausführungen über „die Wirkung unseres Gebarens auf die ausländischen Nationen“, über „das Aufprotzen mit der Macht“in Politik und Wirtschaft im Deutschen Reich Anfang des 20. Jahrhunderts: „So etwas steckt auch unseren Arbeitgebern im Blute, sie kommen über den Herrenkitzel nicht hinweg, sie wollen nicht bloß die Macht, (…) — nein, es muß auch äußerlich die Unterwerfung des anderen dokumentiert werden.“(Weber 1998: 254)

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  82. Die Einschränkung, „innerhalb der als legitim erachteten Machtgrenzen“, ist essentiell: Primär bleiben die (Aus-)Handlungschancen bestimmt durch die formale Struktur der Verfügungsrechte, die durch ihre symbolische Darstellung keinerlei Erweiterung erfahren. Eine gelungene Inszenierung kann allerdings dazu beitragen, Aushandlungsoptionen innerhalb dieser Grenzen umfassender auszuschöpfen.

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  83. In Mittelpunkt von Müllers linguistischer Studie steht der Zusammenhang der organisatorisch-strukturellen Bedingungen (hier der hierarchischen Führungsstruktur) mit der symbolischen Gestaltung von Interaktionen (hier durch sprachliche Mittel). Analog zum Verfügungs-Aushandlungs-Dilemma lautet seine Grundfrage: „Wie verhalten sich die makrosoziale Vorstrukturiertheit und ein dynamisches Verständnis der Teilnehmerbeziehungen zueinander?“(Müller 1997: 36)

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  84. Freilich zeigen die paralinguistischen Signale (siehe Kap. 3.3.4), die keiner Handlungsebene eindeutig zuzuordnen und sowohl Gegenstand von Studien nonverbalen Verhaltens wie linguistischer Analysen sind, daß die Übergänge fließend sind.

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  85. Hier wie in anderen Fallbeispielen sind die bei Müller (1997) angegebenen Transkriptionszeichen der wörtlichen Rede unterschlagen, da sie ausführlicherer Erläuterungen bedürften. Mit diesen Transkriptionszeichen werden vor allem paralinguistische Signale dokumentiert — als die in der Regel einzigen nonverbalen Signale, die in den einschlägigen Interpretationen Berücksichtigung finden.

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  86. Außenstehende Beobachter können nur wenige Momente der Gesamtkonstellation erheischen, um daraus Bedeutungsstrukturen zu rekonstruieren. So bleiben externe Deutungsversuche Hilfskonstruktionen, welche einzelne Handlungsaspekte für das Ganze der Kommunikationsgestalt nehmen.

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Pongratz, H.J. (2003). Strukturen der symbolischen Inszenierung hierarchischer Führung. In: Die Interaktionsordnung von Personalführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89604-9_3

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