Zusammenfassung
Auch Telearbeit impliziert ein Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber und einem Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer. Die möglichen Rechtsformen dieser Beziehung variieren von Land zu Land. Für die angelsächsischen Länder fällt auf, daß eine grobe Unterscheidung von „employed“ und „self-employed“ vorherrscht, während die dortige Realität durch eine Vielzahl von ungeklärten Zwischenformen gekennzeichnet ist.
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Huber, J. (1987). Zum rechtlichen Status von Telearbeitenden. In: Telearbeit. Sozialverträgliche Technikgestaltung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94351-4_15
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Print ISBN: 978-3-531-11849-9
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