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Möglichkeiten und Grenzen der Substanzrechnung im Rahmen der traditionellen Unternehmungsrechnung

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Die Substanzerhaltung der Betriebe
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Zusammenfassung

Geldkapitalrechnung und Substanzrechnung unterscheiden sich durch ihre grundsätzliche Betrachtungsweise. Die Geldkapitalrechnung ist vergangenheitsgerichtet; sie sieht in der Unternehmung lediglich eine Kapitaltransaktion: Der Erwerb der Aufwandgüter stellt eine Investition von Geldkapital dar. Die Unternehmungsrechnung soll nachträglich lediglich feststellen, ob der Erlös aus dem Verkauf der hergestellten Güter das investierte Geldkapital wieder hereingebracht hat und welcher Überschuß darüber hinaus erzielt worden ist.

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Referenzen

  1. Substanzerhaltungsrücklage

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  39. Für jeden Zeitpunkt sind in der linken Spalte die Anschaffungswerte der noch vorhandenen Maschinen (Lebensalter: 3, 2, 1 und 0 Jahre) und in der rechten Spalte die bisher angesammelten Abschreibungen angegeben, also so, wie man bei indirekter Abschreibung verfährt. Der Saldo beider Spalten ergibt den Buchwert, der bei direkter Abschreibung ausgewiesen wird.

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  41. Es handelt sich dabei um die Maschinen Nr. 8, 9 und 10; Maschine Nr. 7 ist gerade ausgeschieden.

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  42. Es handelt sich dabei um die Restbeträge, die nach Verrechnung mit dem Anschattungswert der Maschinen noch verblieben sind. Darum bleibt Maschine Nr. 7 unberücksichtigt, da sich hier Anschaffungswert und Abschreibungsfonds gegenseitig aufheben.

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  44. In der ersten Spalte sind die Nummern der Maschinen angegeben, die zu den einzelnen Zeitpunkten jeweils genutzt werden. Für jeden Zeitpunkt ist der Buchwert der vorhandenen Maschinen angegeben und als Gegenposten die angesammelte Substanzerhaltungs-Rücklage.

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  45. Eßer, Abschreibungsmethoden, a. a. O., S. 70, schreibt z. B.: „Man sollte daher den ,Ruchti-Effekt’ als einen positiven Posten in der Risikorechnung ansehen, der den vielen negativen Posten .... gegenübersteht."

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  53. Eßer spricht z. B. im Zusammenhang mit diesem Verfahren von „unechten“ Abschreibungen und „unsystematischen“ Methoden. „Unecht“ wären die Abschreibungen dann, wenn sie nicht dem Nutzungsverlauf entsprächen oder sich diesem Nutzungsverlauf weniger gut anpaßten als die anderen Formen der degressiven Abschreibungen; darüber wird noch zu sprechen sein. „Unsystematisch“ ist die Methode sicherlich ebenso wenig, wie die übrigen Formen der degressiven Abschreibung, die nach einem formelmäßig bestimmten Abschreibungsplan vorgehen. Vgl. Eßer, Abschreibungsmethoden, a. a. O., S. 6.

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  57. Aw ist an sich der Anschaffungswert der Erstausstattung. Da aber in allen Beispielen vorausgesetzt wird, daß die Anschaffungspreise während der Nutzungsdauer derErstausstattung unverändert bleiben, verlaufen mengenmäßiger Bestand (Maschinenzahl) und Anschaffungswert des Bestandes proportional. Man kann deshalb mit der obigen Formel nicht nur den jeweiligen Anschaffungswert des Bestandes ermitteln, sondern auch den mengenmäßigen Bestand. Im letzteren Falle ist allerdings Aw gleich dem Mengenbestand der Erstausstattung.

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© 1957 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen

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Hax, K. (1957). Möglichkeiten und Grenzen der Substanzrechnung im Rahmen der traditionellen Unternehmungsrechnung. In: Die Substanzerhaltung der Betriebe. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02246-6_2

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