Zusammenfassung
Die Aufgabe der Unternehmungsrechnung ist in erster Linie die Ermittlung des Unternehmungsgewinnes. Der Unternehmungsgewinn gilt aber steuerrechtlich als Einkommen und unterliegt wie alle Einkommensarten der Besteuerung. Bei der Höhe der Steuersätze handelt es sich bei größeren Unternehmungen in der Regel um einen Anteil, der weit über die Hälfte des Gewinnes ausmacht, der sich aus der Jahresrechnung ergibt. Jede Änderung in den Grundsätzen der Unternehmungsrechnung beeinflußt aber die Höhe des errechneten Gewinns und damit die steuerliche Belastung der Unternehmungen. Es muß nun geprüft werden, wie die Anwendung der Substanzrechnung im Rahmen der Unternehmungsrechnung sich auf die steuerliche Belastung der Unternehmungen auswirkt, und ob es sich hier nicht um eine Begünstigung bestimmter Einkommen handelt, die gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung verstößt 83.
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Referenzen
Henry C. Wallich charakterisiert z. B. in seinem Buche „Die Triebkräfte des deutschen Wiederaufstiegs“ (Frankfurt 1955) die Steuervergünstigungen, die in den Jahren nach 1948 in der Deutschen Bundesrepublik gewährt wurden, wie folgt: „Das Prinzip der Bevorzugung selbständiger Geschäftsleute gegenüber den Beziehern fester Einkommen wurde zum äußersten getrieben“ (S. 155)
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© 1957 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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Hax, K. (1957). Substanzerhaltung und Gleichmäßigkeit der Besteuerung. In: Die Substanzerhaltung der Betriebe. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02246-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-02246-6_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-02246-6
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