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Part of the book series: Reihe „Soziologie und Ökologie“ ((SUÖ,volume 8))

Zusammenfassung

Ausgehend vom „Drei-Säulen-Konzept“ haben wir als Ergebnisse des Verbundprojekts disziplinäre Nachhaltigkeitskriterien und gemeinsame, dreidimensionale Handlungsfelder einer sozial-ökologischen Reformstrategie vorgestellt. Die Ausarbeitung der akteursspezifischen Strategieelemente in den Handlungsfeldern diente dazu, die Prinzipien der Nachhaltigkeit hinsichtlich Arbeit und Sozialem zu konkretisieren. Weiterhin waren für die Gewerkschaften Anschlussmöglichkeiten an das Konzept aufzuzeigen. Wie geschildert, geht dies nicht ohne zum Teil bereits erkennbare Brüche mit inhaltlichen Leitorientierungen und Politikstilen. Die Konstruktion des Verhältnisses von Arbeit und Ökologie und die Trends der Erwerbsarbeit haben anschließend zum Vorschlag eines erweiterten Arbeitsbegriffs geführt. Zuletzt folgte die Analyse der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Ökologie.

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Literatur

  1. Diese Frage wird auch unter dem Begriff der „institutionellen Nachhaltigkeit“ oder als „Politik der Nachhaltigkeit” verhandelt.

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  2. Die bislang umfassendste Arbeit hierüber stellt die im Auftrag der zweiten Bundestagsenquetekommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ angefertigte Studie zu institutionellen Reformschritten für eine Politik der Nachhaltigkeit von Minsch et al. (1998) dar.

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  3. So ist bezogen auf die CO2-Emissionen, als einen der Hauptindikatoren ökologisch nachhaltiger Entwicklung, keine Zielerreichung festzustellen. Zwar sind in Deutschland vereinigungsbedingt diese Emissionen deutlich zurückgegangen, doch steigen sie in Europa (mit Ausnahme von Großbritannien, Luxemburg und Deutschland) und weltweit immer noch deutlich an (BMU 2000). Selbst in Deutschland sind neuerdings wieder leichte Anstiege zu verzeichnen (UBA 2001: 56). An diesem Beispiel zeigt sich auch deutlich der Gegensatz zwischen fortgeschrittenem Diskurs und Realität.

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  4. Da die Ziele, auch die ökologischen, aus einem gesellschaftlichen Diskursprozess resultieren, räumt die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ keiner Zieldimension Vorrang ein. Nur im Fall existenzgefährdender Umweltbelastungen sei eine absolute Grenze für die Berücksichtigung sozialer und ökonomischer Interessen gegeben (Deutscher Bundestag 1998: 34).

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  5. Gegenüber einer normativ konkretisierten Zieldefinition tritt der Prozesscharakter in den Vordergrund. Der normative Aspekt wird auf die Definition wissenschaftlich abgesicherter und teils quantifizierbarer „Leitplanken“ beschränkt, innerhalb deren Korridor ein gesellschaftlicher Such-, Forschungs-und Lernprozess in Richtung Nachhaltigkeit stattfinden soll; zugleich bietet die „regulative Idee” Orientierung für die laufende Überprüfung des Erreichten und der jeweiligen Zielvorgaben (Homann 1996 ).

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  6. Auch für die Wissenschaft gelten Diskurs und Transdisziplinarität als Antwort auf die Herausforderungen der Nachhaltigkeit (siehe Kapitel 2.1).

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  7. Von staatlicher Seite war bereits unter der damaligen Umweltministerin Merkel ein breiter Konsultationsprozess (Schritte-Prozess, siehe http://www.bmu.de) initiiert worden, der jedoch eng begrenzt auf Umweltfragen war und institutionell folgenlos blieb.

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  8. Als deutsche Übersetzung für Global Governance haben Messner/Nuscheler (1996b) den Begriff Weltordnungspolitik geprägt. Diese Übersetzung findet jedoch nicht allgemein Anwendung. Auch insgesamt fehlt ein adäquater und allgemeine Zustimmung findender deutscher Begriff für Governance.

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  9. Auf der Ebene der UN werden unter Nicht-Regierungsorganisationen (NROs oder NonGovernmental-Organisations, NGOs) formal alle nichtstaatlichen Organisationen verstanden. In Abgrenzung zu diesem weiten Begriff werden im politischen Diskurs hingegen oftmals nur diejenigen darunter subsumiert, die zumeist ein singuläres, universelles Thema (Umweltprobleme, Menschenrechte, Entwicklungsfragen) bewegt (Deutscher Bundestag 2001: 113). Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zählen zwar in der UN-Definition zu den NGOs, da sie aber partikulare Interessen vertreten, gelten sie nach der engeren Definition nicht (mehr) als „Anwälte für Gemeinwohlinteressen“.

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  10. Die Aufgabe der infolge der UN-Konferenz von Rio zu Umwelt und Entwicklung gegründeten UN Commission an Sustainable Development (CSD) liegt in der Intensivierung des Dialogs zwischen Regierungen, der internationalen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft.

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  11. Zu den Aktivitäten um eine nachhaltige Entwicklung können insbesondere auch die Konferenzen zu globalen Umweltfragen (Klimakonferenzen, Kyoto-Protokoll) gezählt werden. Einen Überblick über die relevanten Konferenzen geben Messner/Nuscheler (1996a) sowie Fues/Hamm (2001).

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  12. World Business Council for Sustainable Development

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  13. Die Reflexion über die Kapazitäten der zivilgesellschaftlichen Akteure, über die institutionellen Grenzen der Verhandlungssysteme zur Einbringung ihrer Interessen und über die Rückwirkung ihres Interessenvertretungsprozesses auf die Organisationen selbst befindet sich erst am Anfang (bspw. Altvater/Brunnengräber 2002; Klein 2002).

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  14. Brunnengräber (2001) resümiert die Einbindung der kritischen NGOs in das System der Vereinten Nationen. Er folgert, dass die NGOs kein Teil der neuen sozialen Bewegungen mehr sind, sondern „fest in die herrschenden sozialen und ökonomischen Strukturen eingebettet oder nach Gramsci integraler Bestandteil des staatlichen (und in Ergänzung) auch des internationalen und marktwirtschaftlichen Systems“ sind (ebd.: 33).

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  15. Seit den 1970er Jahren sind das mit der Industriemoderne verbundene Staats-und Politikverständnis und sein Fortschrittsparadigma vielfältiger Kritik und gravierenden Veränderungen unterworfen. Als Ursache hierfür gelten die mangelnden Steuerungserfolge der 60er und 70er Jahre (Globalsteuerung), der Verlust nationalstaatlicher Souveränität durch Europäisierung und Globalisierung, die Kritik an der Legitimität der politischen Herrschaft des Staates bspw. von feministischer Seite (Esser 1998) sowie die seither wahrgenommenen, globalen ökologischen Bedrohungen (Meadows 1972 ).

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  16. Die mit der Trennung von Politik und Ökonomie einhergehende Formalisierung politischer Prozesse führte letztlich zur Abschirmung der Ökonomie gegenüber gesellschaftlichen Initiativen und Mächten, ebenso aber auch zur Abschirmung der „privaten“ Sphäre (Kößler/ Melber 1993: 67).

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  17. Zur Vertiefung der Differenzierung von Akteurs-und Systemtheorie siehe Lange/Braun (2000).

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  18. Der Governanceansatz umfasst ein heterogenes Theorie-und Analysespektrum, wobei es sich durchweg nicht um neu entwickelte Analysekonzepte handelt. Vielmehr erfahren altere, wie der Korporatismusansatz, eine Renaissance (siehe hierzu Lindberg et al. 1991: 12ff.).

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  19. Auch über die enge Definition von Habermas hinaus lässt sich die Zivilgesellschaft als ein autonomer, öffentlicher Gegenpart zur institutionalisierten Politik beschreiben, mit dem Ziel der Kontrolle politischer Macht und der Einbringung universeller, lebensweltlicher oder bürgerlicher Interessen (Kocka et al. 2001). Allerdings neigen viele der Diskutanten der vielschichtigen Zivilgesellschaftsdebatte zu einer gewissen Ökonomievergessenheit (Kößler/Melber 1993: 60ff.).

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  20. Nach Habermas trägt das Recht die Hauptlast der sozialen Integration, weil es System und 109 Auf eine wichtige Differenz sei hingewiesen: Gemeinwohl bezieht sich in der Regel auf den Nationalstaat im Hier und Jetzt; das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung ist demgegenüber weltweit und intertemporär angelegt (intragenerative und intergenerative Gerechtigkeit).

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  21. Beispielsweise beschreibt Patten (2000: 34) die politische Aufgabe, eingegrenzt auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit, wie folgt: „Good governance is required to create a political eco-system that is adequate to save the real one.“ Wobei „Staats-bzw. Regierungsversagen” durch die Beteiligung der Zivilgesellschaft behoben werden soll.

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  22. Minsch et al. ( 1998: 47ff.) unterscheiden zwischen drei Arten von zu verändernden Rahmenbedingungen, die zum Teil quer zu den hier verwendeten Kategorien liegen: kognitiv-informatorische (Wissen, Reflexivität), politisch-institutionelle (Anreizmuster, Ressourcen, Machtausgleich) und ökonomisch-technische ( Innovationen ). Eine vierte Kategorie bildet die Stärkung von Partizipation und Selbstorganisation, vornehmlich durch Aufwertung der Proponenten der Nachhaltigkeit.

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  23. Die Unterscheidung dieser Integrationsformen entspricht im korporativen Verständnis den Formen intraorganisatorischer und interorganisatorischer Konzertierung: „Ein zentrales Problem öffentlicher Kontrolle sich selbst regulierender Gruppen besteht darin, dafür zu sorgen, dass diese die Kosten ihres selbstinteressierten Handelns für andere Interessen so weit wie möglich internalisieren. Dies lässt sich entweder durch Förderung,umfassender Organisierung’ (Olson) erreichen, die eine große Vielfalt von Interessen zusammenfasst und damit gegenseitig ausbalanciert (intraorganisatorische Konzertierung), oder durch Schaffung von Verhandlungsarenen für ein Spektrum enger gefasster Organisationen, denen ein Mandat erteilt wird, sich miteinander zu einigen (interorganisatorische Konzertierung)“ (Streeck/Schmitter 1999: 213).

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  24. Bis dato sind die Akteure des ökologischen Diskurses damit beschäftigt, wirksame Umweltpolitik gegen traditionelle Interessendominanzen durchzusetzen (siehe bspw. die Auseinandersetzung um die Oko-Steuer). Das bisherige Steuerungsarrangement stützt diese Interessendominanz. Aufgrund der damit verbundenen Ausblendung der negativen Seiten des Industrialismus wird in diesem Arrangement eine gewichtige Ursache für die Übernutzung natürlicher Ressourcen gesehen.

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  25. Für den engen Bereich der Umweltpolitik wird mitunter sogar von einem „grünen“ Korporatismus gesprochen (Minsch et al. 1998: 25).

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  26. Unter industriellen Beziehungen ist die Gesamtheit der Beziehungen zwischen abhängig Beschäftigten und Arbeitgebern zu verstehen bezogen auf einen Betrieb, eine Industrie, einen Industriezweig oder ein gesamtes Land, wobei der Nationalstaat in vielfältiger Weise in dieses System involviert ist. Hinzu kommen die Ebene der EU und die Weltebene. Den Kern der industriellen Beziehungen bildet die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, also die kollektive Regelung der Beschäftigungs-, Arbeits-und Entlohnungsbedingungen (Müller-Jentsch 1997: 10ff.).

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  27. Das System der industriellen Beziehungen (SIB) stellt die primäre Governance dar, in welcher arbeitspolitische Belange verhandelt werden. Die quantitativen und qualitativen Aspekte von Erwerbsarbeit werden jedoch durch weitere, sich überschneidende Govemances beeinflusst (z.B. Corporate Governance, Branchengovernance; Naschold et al. 1999: 6f.). Neben formellen haben dabei auch informelle Netzwerke eine hohe Bedeutung (vgl. z.B. Tilly/Tilly 1998 ).

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  28. Ein wesentliches Merkmal korporativer Verbände stellt ihre Intermediarität dar. Intermediarität bedeutet, dass innerhalb eines Verbandes zwischen den konfliktuellen Logiken, denen er unterworfen ist, der bereits heterogenen Mitgliederinteressen und den institutionellen Bedingungen des Organisationshandelns ein intraorganisatorischer Vermittlungsvorgang einsetzt, „in dessen Verlauf die im Pluralismus nur,vertretenen` Gruppeninteressen in dem Sinne vermittelt werden, als ihre Organisationen sie mit Hilfe erweiterter politischer Einfluss-und organisatorischer Kontrollmöglichkeiten an die strategischen Imperative erfolgreicher Zielverfolgung anzupassen vermag“ (Streeck 1994: 15). Der Korporatismusansatz impliziert daher eine Theorie der sozio-politischen Genese gesellschaftlicher Gruppeninteressen. Die Verbände tragen dabei an der „Findung” der Mitgliederinteressen aktiv bei (ebd.: 12f.).

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  29. Im neokorporatistischen Verständnis entsprach das bisherige SIB dem erfolgreichen Versuch, die von den intermediären Verbänden hervorgebrachte und verkörperte Art sozialer Ordnung für öffentliche Zwecke derart zu nutzen, dass eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Partikularinteressen der organisierten Gruppen und dem Allgemeininteresse erreicht werden konnte (Streeck/Schmitter 1999: 208).

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  30. Einen weiteren Teil des korporatistischen Arrangements bildet die Selbstverwaltung durch die Arbeitsmarktparteien bzw. die Drittelparität in den gesetzlichen Sozialversicherungen und in der Bundesanstalt für Arbeit.

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  31. Schmierl (1999) argumentiert dem entgegen. Für ihn führen die betrieblichen Reorganisationsprozesse, insbesondere die Herausbildung von Netzwerkstrukturen mit fokalen Unternehmen, zu einem Auseinanderfallen der Entscheidungsebene (Unternehmen) und der Verhandlungsebene (einzelner Betrieb). Dadurch sieht er einer Verbetrieblichung die Grundlage entzogen. Hingegen seien neue Verhandlungspotentiale auf der Ebene ganzer Konzerne, der Euro-Betriebsräte und auch auf Weltunternehmensebene zu erschließen.

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  32. Diese gilt insbesondere für Ostdeutschland, wo es den Arbeitgeberverbänden nicht gelungen ist, das westdeutsche Modell zu etablieren (Schroeder 2000).

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  33. Mittlerweile bekennen sich viele der größten deutschen Unternehmen mit der vom BDI initiierten Econsens-Initiative zum Drei-Säulen-Konzept der Nachhaltigkeit. Getrieben wird dieses Bekenntnis in großem Umfang von Finanzmarktinstrumenten wie dem Dow Jones Sustainable Index. Es muss sich jedoch erst noch zeigen, ob es sich dabei um wesentlich mehr als um symbolische Politik handelt. Ein weiteres Beispiel fair Lernprozesse ist die Akzeptanz der Klimaproblematik durch die Ölkonzerne. BP hat sich bspw. dazu verpflichtet, seine eigenen CO2-Emissionen bis 2010 um 10% gegenüber 1990 zu reduzieren.

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  34. Diskurse sind zeitaufwendig und sie verändern die bestehenden Machtkonstellationen nicht. Aber Diskurse können, indem sie einer breiteren Interessenartikulation Raum schaffen und Öffentlichkeit herstellen, zu veränderten Konstellationen führen; sie können neue Wege der gesellschaftspolitischen Gestaltung eröffnen, die mit machtpolitischem Agieren nicht zu erzielen wären: etwa durch Faimessregeln, durch ein Empowerment der involvierten Akteure und durch induzierte Lemprozesse (Fietkau/Weidner 1998 ).

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  35. In der Diskussion um problematische Rahmenbedingungen wurde bereits vor langem bspw. darauf verweisen, dass in der Entkoppelung von Arbeitsplatz-bzw. Einkommensrisiko und sozialer Sicherheit für die Gewerkschaften eine wesentliche Voraussetzung liegt, damit sie aus dem Dilemma der einzelbetrieblichen Bindung ihrer Mitglieder heraustreten und in einem weit größeren Maße als bisher gesamtgesellschaftliche Notwendigkeiten in ihren Forderungen und in ihrem Handeln berücksichtigen können (Hoffmann/Mückenberger 1992: 17f.).

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  36. Das Beispiel der Tarifauseinandersetzung zwischen der Pilotenvereinigung Cockpit und der Lufthansa AG weist in diese Richtung.

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  37. sich verstärkt um allgemein verbindliche arbeits-und sozialrechtliche Mindeststandards zu bemühen, als das bisher schon der Fall ist (Höchstarbeitszeiten, Mindestlohn auf Baustellen etc.). Insofern müsste sich der Staat nicht nur wieder verstärkt um Politikformulierung, sondern auch um deren Implementation kümmern.

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  38. Klaus Töpfer (2002) formuliert die folgende Anforderung: „Bei uns [in den Industrieländern] aber müsste jetzt bei Tarifdiskussionen längst neben Arbeit und Kapital auch die Natur gleichberechtigt mit am Tisch sitzen.“

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  39. Zum Begriff der industriellen Demokratie siehe Müller-Jentsch (1997: 43ff.).

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  40. Dieser Argumentation kommen erfolgreiche Beispiele der Revitalisierung korporativer Strukturen in Deutschlands Nachbarstaaten bei allerdings veränderten Politikinhalten entgegen (Weßels 2000). Hier haben sich die haushalts-und währungspolitischen Auflagen des Vertrags von Maastricht als die entscheidenden Rahmenbedingungen für nationale Konzertierungen zur Senkung der Haushaltsdefizite erweisen.

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  41. Die im Frühjahr vom Bundeskabinett verabschiedete nationale Nachhaltigkeitsstrategie entspricht weitgehend einem Programm zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft, insofern kann sie auch als moderne, weil andere Problembereiche mit berücksichtigende Umweltpolitik gelten.

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Brandl, S., Hildebrandt, E. (2002). Governance sozialer Nachhaltigkeit. In: Zukunft der Arbeit und soziale Nachhaltigkeit. Reihe „Soziologie und Ökologie“, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11912-8_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11912-8_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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