Zusammenfassung
Die Gründung der Wehre muß in der Regel in dem vom Wasser durchströmten Flußbett erfolgen. Nur selten kann das Wehr ohne besondere Vorkehrungen in einer trockenen Durchstichstrecke errichtet werden. Wenn nun im Flußbett das Stauwerk erbaut werden soll, so muß der Bau in zwei oder mehr Abschnitten erfolgen. Um wird es mit einem Fangdamm umgeben, in dessen Schutz von Fangdämmen umgebenes Baufeld engt das Flußbett stark ein und es muß daher mit Sohlenausspülungen gerechnet werden. Wenn das Bauwerk in einem Baufeld bis über die mittleren Hochwasserspiegellagen fertiggestellt ist, wird der Fangdamm entfernt und das Wasser durch diesen Bauwerksteil abgeleitet. Es kann dann ein weiteres Baufeld mit einem Fangdamm umgeben warden. Die Abb. 1140 zeigt, wie die Baufelder beim Bau des Kraftwerkes Ryburg-Schwörstadt ausgeteilt gibt eine Ansicht der Baustelle im Stadium der Abb.1140b.
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Schrifttum
Schoklitsch, A.: Der Grundbau. Wien, 1932. Springer-Verlag. ( Zweite Auflage erscheint demnächst. )
Derselbe: Kostenberechnungen im Wasserbau. Wien 1937. Springer-Verlag. (Mit reichen Angaben über Spundwande. )
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Schoklitsch, A. (1962). Die Gründung der Wehre. In: Handbuch des Wasserbaues. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-8088-4_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-8088-4_6
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