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Bund-Länder-Justizcloud soll Einsparungen realisieren

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Bund und Länder wollen künftig bei der Digitalisierung der Justiz eine gemeinsame Plattform nutzen. Die Bund-Länder-Justizcloud soll für die Anwender einheitlich sein, aber dezentral gehostet werden, auch aus Sicherheitsgründen.

Ziel des Cloud-Einsatzes ist es, die tägliche Arbeit in der Justiz zu verbessern.


Eine erste Version soll nach Angaben des Bundesjustizministeriums bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. In einer Mitteilung hieß es, die Projektleitung werde ein Aufbaustab in Baden-Württemberg übernehmen. Der Bund und die weiteren 15 Bundesländer seien eng in das Projekt eingebunden.

Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Schritt, der dazu beitrage, die verschiedenen E-Akten-Systeme in Bund und Ländern zu vereinheitlichen und auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Es sei überfällig, im elektronischen Rechtsverkehr und beim Einsatz von Assistenzprogrammen mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz stärker auf bundeseinheitliche Lösungen zu setzen, so DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die heutige E-Akte entspreche in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren.

Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister wird genutzt

Die einheitliche Justizcloud baue auf der Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf, teilte das Bundesjustizministerium mit. Ziel sei es, die technologische Selbstständigkeit der Justiz zu stärken, Einsparpotenziale zu realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz zu verbessern. In einem ersten Schritt solle über die Justizcloud das IT-gestützte Verfahren, das die Justizmitarbeiter beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten sowie beim Abrufen von Informationen und Dokumenten unterstützt, an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden.

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