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2009 | Buch

Compliance in der Unternehmerpraxis

herausgegeben von: Gregor Wecker, Hendrik van Laak

Verlag: Gabler

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Über dieses Buch

Vorwort Compliance verstanden als Gesamtkonzept organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Aktivitäten gewährleistet werden soll, ist kein (r- nes) Rechtsproblem. Die Identifikation der (rechtlichen) Risiken bildet nur einen – wenn auch einen wichtigen – Ausgangspunkt, von dem aus der Handlungsbedarf ermittelt und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen entwickelt und umgesetzt werden, um diesen Risiken zu begegnen. Dass der Aufbau und die Implementierung einer derartigen Organisation ein schwieriger, umfangreicher und auch kostspieliger Prozess sein kann, muss hier nicht besonders betont werden. Gleichwohl hat der Deutsche Corporate Governance Kodex in Ziff. 4.1.3 nunmehr die Compliance ausdrücklich als Geschäftsleitungsaufgabe verankert und macht durch seine sprachliche Darstellung deutlich, dass er Compliance als geltendes Gesetzesrecht versteht. Wenn der Deutsche Corporate Governance Kodex auch grundsätzlich nur für börsennotierte Aktiengesellschaften relevant ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Pflicht zu einer entsprechenden Organisation auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften und Unt- nehmen anderer Rechtsformen trifft. Eine solche Verpflichtung ist Anlass genug, sich mit der Compliance im eigenen Untern- men zu befassen. Wichtig dürfte aber ein weiterer Aspekt sein, der in der weiten Compliance- Diskussion unberechtigterweise häufig in den Hintergrund gedrängt wird. Eine gut integrierte Compliance-Organisation erschöpft sich keinesfalls in der Funktion eines „Risikomi- mierers“ oder „Schadens- und Haftungsverhinderers“. Vielmehr steigert eine solche Orga- sation die Unternehmenseffizienz und kann dadurch den Unternehmenserfolg fördern. Die Risikominimierung stellt sich bei zunehmend funktionierenden Compliance-Strukturen led- lich als ein Aspekt und ein Effekt guter Corporate Compliance dar.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Compliance in der Unternehmerpraxis
Zusammenfassung
Compliance war vor gut zehn Jahren in Deutschland ein noch gänzlich unbekannter Begriff. Der dem anglo-amerikanischen Rechtskreis entstammende Rechtsbegriff umschreibt die Pflicht, die für das Unternehmen geltenden Gesetze einzuhalten. Dies ist zweifelsfrei keine neue Erkenntnis. Insoweit ist Compliance zu Recht als eine Binsenweisheit bezeichnet worden. Neu ist jedoch die Einbettung der Compliance in einen größeren Zusammenhang. Es wäre für die Geschäftsleitung eine Illusion zu glauben, Compliance vollziehe sich im Unternehmen stets von selbst. Richtig ist vielmehr, dass eine vorbildliche Compliance sowohl aus organisationstheoretischer Sicht wie auch aus rechtlicher Sicht ein proaktives Vorgehen der Geschäftsleitung erforderlich macht und das gesamte Unternehmen erfassen muss. Compliance beschränkt sich deshalb nicht allein auf das Postulat der Rechtstreue des Unternehmens, sondern umschreibt die Summe der organisatorischen Maßnahmen eines Unternehmens, mit denen gewährleistet werden soll, dass sich die Geschäftsleitung wie auch die Mitarbeiter des Unternehmens rechtmäßig verhalten. Der Begriff der Compliance erfährt damit eine Erweiterung hin zur Compliance-Organisation.
Eberhard Vetter
Pflichten der Geschäftsleitung & Aufbau einer Compliance Organisation
Zusammenfassung
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die an Unternehmen vom Gesetzgeber gestellt werden, kann es keinen allgemeingültigen Compliance Begriff geben. Vielmehr variieren die Anforderungen individuell bei jedem Unternehmen. Entsprechend kann man in der täglichen Beratungspraxis feststellen, wie unterschiedlich das Thema Compliance angegangen wird. Während Banken und Versicherungen aufgrund der hohen Regulierungsdichte in diesem Geschäftsbereich längst eine diversifizierte Compliance Struktur – meist mit Compliance Officer – eingeführt haben und das Thema unternehmensintern einen hohen Stellenwert hat, kennt man den Begriff Compliance in kleinen und mittelständischen Unternehmen teilweise nur vom Hörensagen. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass sich solche Unternehmen nicht bemühen die für sie geltenden Vorschriften einzuhalten.
Gregor Wecker, Stefan Galla
Praxistipps Produkthaftung
Zusammenfassung
Schlechtes Krisenmanagement beim Umgang mit einer Produktkrise kann für das betroffene Unternehmen in jeglicher Hinsicht teuer werden. Im „worst case“ endet sie in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Personen. Ein gut aufgestelltes Unternehmen sorgt deshalb auch für diesen Ernstfall rechtzeitig vor – und entledigt sich durch ein vorausschauendes Handeln bereits im Vorfeld einer Vielzahl von Problemen. Der vorliegende Beitrag erläutert, woran hier im Einzelnen zu denken ist.
Volker Steimle, Guido Dornieden
Compliance bei M&A Transaktionen
Zusammenfassung
Im Rahmen der aktuellen Compliance Diskussion wird der Bereich der M&A – Transaktionen oftmals ausgespart. Dies geschieht – wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden – zu Unrecht, haben doch die involvierten Parteien selbstverständlich auch bei der Durchführung derartiger Transaktionen sicherzustellen, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Christofer Rudolf Mellert
Compliance in der Außenwirtschaft: Exportkontrolle
Zusammenfassung
Der gesamte Bereich der Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen hat gerade für Deutschland eine ganz besondere wirtschaftliche und politische Bedeutung: In Deutschland werden mehr als ein Drittel des Sozialprodukts (Geldwert sämtlicher Güter, Dienste und Nutzungen) durch den Export erwirtschaftet (im Jahr 2008 war Deutschland sogar noch „Export-Weltmeister“); die Sicherstellung von reibungslosen, effizienten und freien – d.h. möglichst wenig eingeschränkten – Ausfuhren gehört auch deshalb zu den „Lebensnerven“ dieses Staates und seiner Gesellschaft.
Volker Schlegel, Gwenn Schanze
Compliance – Auslandsrisiken erkennen und steuern (Schwerpunkt Asien)
Zusammenfassung
Compliance ist ein Thema, mit dem sich Unternehmen nicht nur in ihren Heimatländern, sondern in jedem Land, in dem sie geschäftlich aktiv sind, befassen müssen. Compliance- Anforderungen bestehen in verschiedenen Ländern bereits beim Eintritt in den ausländischen Markt und erstrecken sich auf komplexe Themen wie unter anderem die vertragliche Gestaltung von Rechtsverhältnissen, die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland und die Durchsetzung von Ansprüchen vor Ort. Die Nichtbeachtung lokaler Anforderungen kann zu gravierenden Nachteilen führen und den Erfolg einer Investition im Ausland gefährden.
Thomas Weidlich, Angelika Yates
Rechtliche Aspekte von IT-Compliance
Zusammenfassung
Sowohl Corporate Governance (die verantwortungsvolle Steuerung des Unternehmens) als auch Corporate Compliance (die Umsetzung der hierzu notwendigen Kontrollmaßnahmen) sind heutzutage angesichts der stetig zunehmenden Komplexität von Geschäftsprozessen in einem Unternehmen ohne den Einsatz von Informationstechnologie (IT) nicht mehr vorstellbar. Corporate Governance und Compliance sind daher untrennbar auch mit IT-Compliance, dem verantwortungsvollen Umgang mit allen Aspekten von IT, verbunden. IT-Compliance reicht dabei von der Etablierung eines (am besten auch IT-gestützten) Informations- und Kontrollsystems (IKS) und der Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit1 über die Sicherstellung von IT-Security bis hin zur gesetzeskonformen elektronischen Archivierung. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die große Bandbreite der Anforderungen an IT-Compliance bieten.
Michael Rath
Datenschutzrechtliche Compliance im Unternehmen
Zusammenfassung
Im Laufe der letzten Jahre ist das Thema „Datenschutz“ immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Nicht nur die Verschärfung der Rechtslage innerhalb Deutschlands bzw. im gesamten europäischen Raum hat dazu beigetragen, sondern auch die stetige Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich des Umgangs mit ihren Daten. Neben der Forderung nach einer technisch ausgereiften und möglichst sicheren Datenverarbeitung hat sich auch verstärkt das Bewusstsein ausgebildet, dass Daten nicht beliebig für jeden Zweck verarbeitet und genutzt werden dürfen und den entsprechenden Aktivitäten von Unternehmen Grenzen zu setzen sind. Damit einhergehend sind die Anforderungen an Unternehmen, Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben – also „compliant“ - zu verarbeiten, gestiegen.
Silvia C. Bauer
IP-Compliance
Zusammenfassung
IP-Compliance betrifft den Bereich gewerblicher Schutzrechte (z. B. Marken, Patente, Geschmacksmuster) und Urheberrechte sowie weitere Rechte geistigen Eigentums (z. B. Betriebsgeheimnisse und Know-How). Ein mögliches Haftungsrisiko für betroffene Unternehmen kann sich z. B. aus der Verletzung fremder Schutzrechte und daraus resultierender Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz und Vernichtungsansprüche ergeben. Zudem kann die Reputation des jeweiligen Unternehmens beschädigt werden. Darüber hinaus stellen IPRechte einen oft wesentlichen Vermögenswert des Unternehmens dar.
Detlef Mäder
Kartellrechts-Compliance
Zusammenfassung
Eine funktionierende Kartellrechts-Compliance vermeidet oder verringert im Wesentlichen folgende Risiken: drastische Bußgelder gegen das Unternehmen und damit Wertminderung des Unternehmens, Bußgelder gegen Vorstand, Geschäftsführung und Mitarbeiter, Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen und Mitarbeiter, Störung der betrieblichen Abläufe durch Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung und Haftstrafen im In- und Ausland. Dabei ist eine Kartellrechts-Compliance in vielen Unternehmen ohne größeren organisatorischen Aufwand möglich. Oft genügen eine intelligente Organisation der Mitarbeiter, regelmäßige Schulungen sowie einige überschaubare Verhaltensregeln. Auch wenn bei einzelnen Unternehmen, je nach Größe und Branche, der Aufwand größer sein kann: er wird sich zum Schutz der Führung, der Mitarbeiter und der Eigentümer des Unternehmens stets lohnen. Zumindest muss die Kartellrechts-Compliance der Unternehmensleitung vor Augen führen, wo Risiken im eigenen Unternehmen liegen, wie sie zu bewerten sind und wie mit ihnen umgegangen werden kann.
Helmut Janssen
Compliance in der arbeitsrechtlichen Praxis
Zusammenfassung
Die in den letzten Jahren steigende Zahl medienpräsenter Korruptions-, Datenüberwachungsund Veruntreuungsskandale zeigt die Notwendigkeit funktionierender Compliance Systeme auch und gerade unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten mehr denn je. Denn bei einer Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften drohen empfindliche (materielle und immaterielle) Schäden sowohl für das Unternehmen als auch für die persönlich haftenden Organe. Nicht umsonst definierte ein amerikanischer Anwalt im Juve-Branchenblatt Compliance als „die Kunst der Unternehmensjuristen, dem Vorstand den Knast zu ersparen“. Auch wenn es fast drei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) glücklicherweise nicht zu der vielfach befürchteten Flut von Schadensersatz- und Entschädigungsklagen gekommen ist und vor dem Hintergrund der deutschen Rechtsprechungspraxis insbesondere Entschädigungssummen nach amerikanischem oder britischem „Vorbild“ ausbleiben dürften, sind Organisationsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld möglicher Rechtsverletzungen ansetzen, für den Arbeitgeber unerlässlich. Dabei sollten die Handlungs- und Organisationspflichten des Arbeitgebers indes nicht alleiniger Beweggrund für die Einführung von Compliance Systemen sein.
Katrin Süßbrich
Tax Compliance
Zusammenfassung
Steuerliche Vorschriften einzuhalten bedeutet oberflächlich betrachtet die Abgabe der Steuererklärung und die Zahlung der festgesetzten Steuer. Genaueres Hinsehen zeigt, wie vielschichtig es in einem Unternehmen sein kann, diese Oberziele zu verfolgen, und das nicht nur wegen der Vielzahl der regelmäßig abzugebenden monatlichen Voranmeldungen und Jahreserklärungen und wegen der unzähligen Schwierigkeiten in den Einzelheiten. Denn obendrein sind je nach Unternehmen zahlreiche Begebenheiten denkbar, die besondere Formalitäten erfordern, deren Nichtbefolgung teilweise erhebliche Nachteile nach sich ziehen kann, nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für seine Vertreter.
Tilo Künstler, Frank Seidel
Backmatter
Metadaten
Titel
Compliance in der Unternehmerpraxis
herausgegeben von
Gregor Wecker
Hendrik van Laak
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-8282-7
Print ISBN
978-3-8349-1660-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8282-7