Skip to main content

2025 | Buch

Compliance Officer

Das Augsburger Qualifizierungsmodell

herausgegeben von: Christoph Becker, Carina Metscher, Hanspeter Vietz

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Aufbau, Implementierung und Gelebtwerden einer Compliance-Organisation in Unternehmen erfordern eine ganzheitliche Sichtweise auf das Thema. Ausgehend von juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beleuchten die Beiträge dieses Bandes die wichtigsten Compliance-Risiken in Unternehmen. Die Autoren diskutieren die Implementierung im Rahmen der Unternehmensorganisation und legen besonderes Augenmerk auf die IT-Strukturen. Die persönlichen Anforderungen an den Compliance-Beauftragten sowie die ethische Verantwortung im Bereich der Compliance bilden einen weiteren Schwerpunkt. Die konsequent praxisorientierte Behandlung des Themas Compliance wird im Kapitel "Praxisfragen der Compliance" mit Themen wie Compliance und M&A, Collective Action, Compliance im Konzern explizit betont.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Compliance als mehrdimensionales Anforderungssystem

Frontmatter
1. Compliance als interdisziplinäre Herausforderung – Das Augsburger Qualifizierungsmodell
Zusammenfassung
Zehn Jahre nach Erscheinen der Erstauflage des vorliegenden Begleitbandes zum Augsburger Zertifikatsstudium zum „Compliance Officer (Univ.)“ lässt sich Compliance aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegdenken. Im Kontext verstärkter regulatorischer Entwicklungen, zunehmender Beschleunigung technologischer Neuerungen und einem gesteigerten Bewusstsein ethisch-sozialer Verantwortung, ist Compliance in Unternehmen und Organisationen fest verankert. Einhergehend mit dem Bedeutungszuwachs, auch als Managementkomponente und unternehmerischer Erfolgsfaktor, erfährt der Berufsstand eine stetige Professionalisierung.
Carina Metscher, Hanspeter Vietz
2. Compliance: Grundlagen – Betriebswirtschaftliche Aspekte
Zusammenfassung
Effektive und effiziente Compliance setzt voraus, die vielfachen Rechtsgebiete (zum Beispiel Anti-Korruption, Menschenrechte, Arbeits- und Datenschutzrecht, Steuer- und Umweltrecht, Produkthaftung, Kartellrecht und vieles, vieles mehr) mit den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens zu verknüpfen. Daher bedingt gute Compliance nicht nur ein Verständnis von dem jeweiligen Rechtsgebiet, sondern auch von Themen wie Unternehmensstrategie, -kultur, -berichterstattung und -kommunikation, Internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen etc. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über ausgewählte betriebswirtschaftliche Grundlagen der Compliance. Je besser das Verständnis des Compliance-Officers für operative und strategische Prozesse des Unternehmens ist, desto höher wird seine Akzeptanz im Unternehmen und desto mehr wird seine Tätigkeit als wertsteigernd – und nicht als blosse Pflichtübung und Kostenfaktor – angesehen.
Thomas Berndt

Compliance-Risiken

Frontmatter
3. Anti-Korruption
Zusammenfassung
Über viele Jahrzehnte wurde Korruption, zumindest wenn sie im Ausland begangen wurde, als ein legitimes Mittel angesehen, um wirtschaftlich erfolgreich tätig sein zu können. Schmiergelder konnten zudem steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Doch die Zeiten haben sich geändert. Korruption gehört heute zu den weltweit verpönten Geschäftspraktiken. Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen, der OECD, des Europarats oder anderer internationaler Institutionen fordern eine konsequente Verfolgung von Korruptionsdelikten. Fortschritte der Staaten im Kampf gegen Korruption werden sowohl von der EU, den Vereinten Nationen, GRECO oder anderen internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen als auch durch NGOs, an vorderster Stelle Transparency International, überwacht.
Christian Pelz
4. Competition Compliance
Zusammenfassung
Kartellrechtliche Compliance schafft im Unternehmen einen organisatorischen Rahmen, der einerseits – und vorrangig – das Risiko von Kartellverstößen und der mit ihnen verbundenen negativen Folgen für das Unternehmen reduziert, andererseits aber auch einen eigenständigen Beitrag zur unternehmerischen Wertschöpfung leistet.
Christian Heinichen
5. Geldwäsche-Compliance bei Industrie- und Handelsunternehmen (Güterhändler)
Zusammenfassung
Industrie- und Handelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen bei der Implementierung effektiver Compliance-Programme unternommen. Dabei lag der Schwerpunkt in der Regel auf der Verhinderung von Korruptions- oder Kartellstraftaten. Geldwäsche-Compliance spielt dagegen noch immer kaum eine Rolle. Vielfach geht man davon aus, dass Industrie und Handel „keine Geldwäsche betreiben und daher keine Anti-Geldwäsche brauchen“. Dabei ist Geldwäsche-Prävention längst mehr als der Versuch, das organisierte Verbrechen daran zu hindern, Gelder aus Drogenkriminalität, Waffenschmuggel oder Menschenhandel auf Bankkonten einzuzahlen. Die Globalisierung der internationalen Handelsströme bietet vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Handelsbeziehungen illegales Vermögen zu generieren, seine Herkunft zu verschleiern, es gewinnbringend anzulegen oder mit legalem Geld zu vermischen und auf diese Weise zu „waschen“ („trade based money laundering“). Im Folgenden soll dem Leser ein Überblick über die für Industrie- und Handelsunternehmen („Güterhändler“) geltenden Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gegeben werden. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Praxis von Unternehmen in nicht bargeldintensiven Branchen.
Jürgen Krais
6. Tax Compliance
Zusammenfassung
Unter Compliance wird die generelle Einhaltung von geltenden Gesetzen und freiwilligen Standards (Codices) verstanden. Das darauf ausgerichtete Compliance-Management-System ist auf die Vermeidung von Rechtsverstößen und potenziellen Haftungsfällen gerichtet und soll die Unternehmensleitung in die Lage versetzen, bei Verdachtsmomenten bezüglich des Vorliegens von Regelverstößen eingreifen zu können. Letztlich dient Compliance im Unternehmen damit der Verminderung der Haftungsrisiken für die Gesellschaft und die Geschäftsleitung.
Christian Sering
7. Bank- und Kapitalmarkt-Compliance
Zusammenfassung
Im Vergleich zur Erstausgabe dieses Buches haben sich nicht unerhebliche Änderungen sowohl auf rechtlicher Ebene als auch im Bereich der Finanzmärkte ergeben. So waren zum damaligen Zeitpunkt etwa Bitcoin und Kryptowährungen kaum von Bedeutung. Prominente Strafverfahren, wie etwa gegen den damaligen Vorstand der Porsche AG wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation, haben die Thematik dieses Beitrags in ein neues Licht gerückt und nicht zuletzt sind die Europäisierung und Internationalisierung dieses Rechtsgebiets noch weiter vorangeschritten.
Axel-Dirk Blumenberg

Kontrollmechanismen – Compliance bei Ausübung von Compliance

Frontmatter
8. Compliant Compliance – Ausgewählte Grenzen maximaler Kontrolle
Zusammenfassung
Die zahlreichen und komplizierten rechtlichen Vorgaben zum ordnungsgemäßen Handeln von Geschäftsleitern und die mit ihrer Verletzung einhergehenden Risiken, auch einer persönlichen Haftung, bringen es mit sich, dass in einigen Fällen die im Unternehmen Verantwortlichen, möglicherweise aufgrund der Sorge, unzureichende Maßnahmen zu ergreifen, zur Übererfüllung des Ziels der Herstellung und Wahrung von Compliance im Unternehmen neigen. Übererfüllung im vorgenannten Sinne bezeichnet die ausschließliche Fokussierung auf das Ziel absoluter Compliance (häufig mit dem Fokus auf wenige besonders wichtige Themen, wie die Aufdeckung und Verhinderung von Korruption oder des Verrats von Geschäftsgeheimnissen), ohne bei der Auswahl der dazu erforderlichen Maßnahmen die möglichen Kollateralschäden in Form der Verletzung von Rechten Dritter zu berücksichtigen.
Michael Schmidl
9. Hinweisgebersysteme als Bestandteil eines effektiven Compliance-Managements
Zusammenfassung
Europäischen Vorgaben folgend gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2023 erstmals eine flächendeckende, branchenunabhängige gesetzliche Regelung für den Schutz von Hinweisgebern, die Compliance-Verstöße in Unternehmen und Behörden aufdecken (sog. Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind seitdem verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die Meldekanäle betreibt, Hinweise auf potentielles Fehlverhalten entgegennimmt und Folgemaßnahmen trifft. Der Beitrag beschreibt die generelle Bedeutung von Whistleblowing im Unternehmenskontext, den – durchaus steinigen – Weg von der Verabschiedung einer Europäischen Richtlinie bis hin zum Inkrafttreten des Gesetzes und die vom Gesetzgeber mit dem HinSchG verfolgte Zielsetzung. Zudem geben die Autoren einen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Vorgaben, diskutieren Vor- und Nachteile unterschiedlicher Arten von Meldekanälen und erläutern die wesentlichen rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen, die sich in der Praxis für Unternehmen bei der Umsetzung des HinSchG ergeben.
Carolin Püschel, Sascha Süße

Compliance in der Unternehmensentwicklung

Frontmatter
10. Organisationspsychologische Aspekte der Compliance
Zusammenfassung
Themen der öffentlichen Diskussion, wie die Offenlegung von Gehältern, Diversität und Gleichberechtigung, ethisches Handeln, ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeit haben in den vergangenen Jahren die gesellschaftliche Verpflichtung von Unternehmen betont. Sie fanden Eingang in Gesetze oder Richtlinien, wie etwa den deutschen Corporate Governance Kodex, und sind Inhalt zahlreicher „Sonntagsreden“ über gute und werteorientierte Unternehmensführung.
Silja Kennecke
11. Arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance in Unternehmen
Zusammenfassung
Compliance hat als wesentlicher Bestandteil modernder Unternehmensstrukturen zahlreiche Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht. Bei der Implementierung, Überwachung und durch Setzung von Compliance-Systemen geht es stets um die Festlegung und Umsetzung von bestimmten Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers. Das Verhältnis von Arbeitsrecht und Compliance lässt sich dabei als ambivalent bezeichnen: Einerseits sollen Compliance-Vorschriften sicherstellen, dass sich ein Unternehmen selbst bzw. dessen Mitarbeiter regelkonform verhalten, um mögliche Schäden und Haftungsrisiken von dem Unternehmen abzuwenden. Andererseits darf der damit bezweckte Schutz des Unternehmens nicht dazu führen, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts zulasten der Arbeitnehmer unterlaufen wird. Insbesondere bei der Implementierung und Überwachung von Compliance-Maßnahmen dürfen die Rechte des Arbeitnehmers nicht unzulässig eingeschränkt werden; Compliance muss schließlich selbst „compliant“ sein.
Andreas Katzer
12. Compliance, Kundenschutz und Product Governance
Zusammenfassung
Ein Compliance-Management-System in Unternehmen zu implementieren, bedeutete in einer langjährigen Praxis, immer mehr ausgewählte Teilrechtsgebiete zu einem „Compliance-Risiko“ zu klassifizieren. Der Beitrag stellt dar, wie die Compliance-Funktion diese Themenvielfalt operativ durch verstärkte Verzahnung von Produktentwicklung und -vertrieb mit Compliance und Unternehmensstrategie beherrschen kann.
Daniel Sandmann

Compliance als Bestandteil der Unternehmenskultur

Frontmatter
13. Compliance als Führungsaufgabe – Ethische Verantwortung im Bereich Compliance
Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag nähert sich dem Compliance-Begriff zunächst über eine wirtschafts- und unternehmensethische Perspektive. Compliance oder Compliance-Management wird dabei nicht nur als Minimalziel zur Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen verstanden. Damit soll hier ein Plädoyer für die ethische Ergänzung des oftmals nur rechtlich betrachteten Compliance-Begriffes eröffnet werden. Denn: Eine lediglich auf der Einhaltung von Gesetzen basierende Compliance wird zukünftigen Entwicklungen hinterherlaufen, statt diese aktiv voranzutreiben und mitgestalten zu können (Schneider 2020). Mehr noch, wird ein ganzheitliches und integratives Compliance-Konzept zur zentralen Strategie- bzw. Führungsaufgabe erfolgsorientierten Managements während der Post-Covid Ära (vgl. Velte 2022). Umso bedeutender wird allerdings auch die Notwendigkeit einer professionalisierten Compliance; und umso wichtiger auch die Rolle des Compliance Officers – seine fachliche Expertise, Kommunikationskompetenz und seine moralische Grundhaltung. Kurzum: sein „ethisches Wissen“.
Thomas Schwartz, Nikolaus Seitz, Twain Stolz
14. Compliance als Führungsaufgabe
Zusammenfassung
Sind Sie bereit mit Vorurteilen umzugehen? Wer Compliance als Führungsaufgabe erfüllen möchte, der muss sich dieser Herausforderung stellen. Ich berichte hier, das sei mir gestattet, vom Kurs, von den Gedankengängen und Ergebnissen, zu welchen wir mit wechselnden Teilnehmerteams in der Kursarbeit gelangt sind.
Gerald Marimón
Backmatter
Metadaten
Titel
Compliance Officer
herausgegeben von
Christoph Becker
Carina Metscher
Hanspeter Vietz
Copyright-Jahr
2025
Electronic ISBN
978-3-658-42421-3
Print ISBN
978-3-658-42420-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-42421-3

Premium Partner