2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Compliance
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Vor gut fünfzehn Jahren war „Compliance“ in Deutschland ein noch gänzlich unbekannter Begriff. Ursprünglich war er vor allem in der angloamerikanischen Bankenwelt gebräuchlich. So fand sich in Deutschland der Compliance-Gedanke zunächst auch im Bank- und Kapitalmarktrecht wieder. Das Finanzwesen war beispielsweise in Deutschland Vorreiter bei der Einrichtung von Compliance-Abteilungen. Die Aufgaben dieser Compliance-Abteilungen waren u. a. Überwachung bzw. Verhinderung von kriminellen Handlungen wie Betrug bei Finanzaktionen, Datenschutz, Insiderhandel, Geldwäsche, Marktmissbrauch, Vermeidung von Interessenkonflikten und vieles mehr.