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26.08.2022 | Compliance | Gastbeitrag | Online-Artikel

Moderne Prüfprozesse entlarven Sanktionsverstöße

verfasst von: Charmian Simmons

4:30 Min. Lesedauer

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Geopolitische Entwicklungen und Ereignisse stellen für die Wirtschaft und insbesondere für Finanzinstitute eine wachsende Herausforderung dar. So fordern Embargos und andere Sanktionen von der Finanzindustrie ein ausgefeiltes Screening im Hinblick auf illegale Kapitaltransaktionen. 

Die russische Invasion in der Ukraine hat eine Vielzahl von Staaten dazu bewogen, Sanktionen mit gegen das Land zu erlassen. So wurde allein in Großbritannien in den Monaten seit Beginn des Angriffs ein Großteil des Finanzsystems Russlands mit entsprechenden Restriktionen belegt - insgesamt mehr als 500 Personen, Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sind davon betroffen. Und in der Europäischen Union sind bis Mitte Juli russische Vermögenswerte in Höhe von 13,8 Milliarden Euro eingefroren worden. 

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01.05.2022 | Titel

Gut gerüstet für ein herausforderndes Umfeld

Der Krieg in der Ukraine und umfangreiche regulatorische Neuerungen stehen derzeit ganz oben auf der Agenda deutscher Geldhäuser. Neben Nachhaltigkeit und Geldwäscheprävention kommen die europäischen Kapitalvorschriften CRR III und CRD VI zur Umsetzung.

Für die Anti-Geldwäsche-Programme im Finanzdienstleistungsbereich ist es besonders wichtig, solche wirtschaftlichen und finanziellen Maßnahmenpakete zu überwachen, um verschiedene kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismus, Drogenhandel, Waffenhandel und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Sanktionen haben umfangreiche Ziele 

Sanktionen sind politische Instrumente, die gegen bestimmte Länder, Personen oder Unternehmen verhängt werden, um Frieden und Sicherheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie zielen darauf ab, das Verhalten des Regimes oder die Ausrichtung des Ziellandes, der Person oder des Unternehmens zu ändern oder bestimmte Aktivitäten zu unterbinden. 

Neben diplomatischen Sanktionen, die meist mit der Schließung von Botschaften und der Reduzierung des Botschaftspersonals einhergehen, gehören die Wirtschaftssanktionen meist zu den umfangreichsten. Sie umfassen in der Regel ein Handelsverbot, das unter Umständen auf bestimmte Sektoren beschränkt ist und Ausnahmen enthalten kann - etwa für Lebensmittel und Medikamente. Eine spezielle Form sind Finanzsanktionen, die sich auf ein Verbot des Transfers von Geld und das Einfrieren von Vermögenswerten beziehen. 

Sanktionslisten gibt es in vielen Bereichen

Eine Sanktionsliste umfasst eine ganze Sammlung von Einzelpersonen, Gruppen und Einrichtungen, auf die sich die jeweiligen Maßnahmen beziehen. Diese können je nach Behörde oder Stelle unterschiedlich komplex sein und zum Beispiel auch Namen von Personen, die letzten Aufenthaltsorte, Alias-Namen und andere Zusatzdaten enthalten. 

Darüberhinaus gibt es sogenannte konsolidierte Listen, wie etwa die von Interpol, in der international aktive Kriminelle aufgeführt sind. Die ausstellende Behörde muss allerdings eine gründlich Due-Diligence-Prüfung durchführen, um festzustellen, ob die betreffende Person oder Einrichtung noch das Risiko oder die Bedrohung darstellt, für die sie sanktioniert wurde.

Finanzsanktionslisten wie die der Europäischen Union gemäß der EU-Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen und Gehälter an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf der Sanktionsliste geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf der Sanktionsliste geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.

Große Zahl von Sanktionstellen ist aktiv

Weltweit gibt es Organe, meist Regierungsstellen oder Strafverfolgungsbehörden, die jeweils über eine eigene unabhängige Sanktionslisten verfügen. In den USA verhängt zum Beispiel das Office of Foreign Assets Control (OFAC), eine Abteilung des Finanzministeriums, Wirtschaftssanktionen. In Großbritannien werden Finanzsanktionen vom britischen Finanzministerium (HM Treasury) über sein Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) durchgesetzt. Sanktionen werden zudem von der Europäischen Union, vom UN-Sicherheitsrat (UNSC) und von Einzelstaaten verhängt. Viele Länder halten darüber hinaus eigene Sanktionsprogramme.

Um bei dieser Fülle an Informationen und Listen den Überblick zu behalten, greifen Banken auf Sanktionsprüfungsprogramme und entsprechende Lösungen zurück. Diese helfen Banken und anderen Finanzdienstleistern zu prüfen, ob ein Kunde auf einer solchen Sanktionsliste steht. Dieser Screening- und Warnprozess sollte zugleich auch verbundene Unternehmen suchen und eigene Beobachtungslisten zur Ergänzung einbeziehen. 

Finanzinstitute brauchen umfassende Screening-Prozesse

Solche Prüfprozesse spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung und Verhinderung von Transaktionen mit risikobehafteten Personen oder Einrichtungen und bei der Einhaltung der zahlreichen Vorschriften für Geldwäsche, fairen Handel, Außenpolitik und nationale Sicherheit. Das Sanktions-Screening sollte Teil der Sorgfaltspflicht sein, die für Kunden und Transaktionen beim Onboarding, beim Screening der ein- und ausgehenden Aktivitäten und von jedem Akteur innerhalb der Lieferkette durchgeführt wird. 

Versäumen Finanzdienstleister, Unternehmen oder Kunden und ihre Transaktionen zu identifizieren, hat das häufig schwerwiegende Folgen - etwa Rufschädigung, Geldbußen oder sogar die Vermutung, selbst an kriminellen oder illegalen Aktivitäten beteiligt zu sein.

Drei zentrale Hemmnisse im Prüfungsprozess

Dass sich die Sanktionslandschaft stetig verändert, erhöht die Komplexität und Dynamik eines effektiven Screenings. Zu den drei größten Herausforderungen gehören:

  • Komplexität und Häufigkeit: Sanktionen sind im Laufe der Zeit immer komplexer geworden im Hinblick auf die enthaltenen Informationen. Aktuelle Ereignisse wie die Invasion in der Ukraine durch russische Streitkräfte verschärfen die Häufigkeit der Änderungen, so dass die Aufrechterhaltung aktueller Listen für das Screening im heutigen Umfeld eine besondere Herausforderung ist.
  • Veraltete Systeme: Systeme, die nicht für ein zeitnahes, effektives und effizientes Screening optimiert sind, haben oft Schwierigkeiten, mit dem Warnmanagement Schritt zu halten. Das führt zu Verzögerungen und ermöglicht, dass ungewünschte Aktivitäten im Ernstfall unbemerkt bleiben. Im Gegensatz dazu können Systeme, die zum Beispiel die neueste Automatisierungstechnologie nutzen, Risiken schneller aufspüren und eindämmen.
  • Umgang mit falsch-positiven Ergebnissen: Falsch-positive Ergebnisse haben viele Gründe. Sie treten häufig auf, wenn Systeme Wörter oder Namen aufgreifen, die in verschiedenen Zusammenhängen verwendet werden - etwa, wenn der Name einer sanktionierten Person auch ein Straßenname ist oder es sich um einen häufigen Namen handelt. Die Abwägung zwischen Text und Kontext kann knifflig sein. Hier hilft eine gut abgestimmte Anti-Geldwäsche-Screening-Lösung.

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