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13.12.2021 | Compliance | Schwerpunkt | Online-Artikel

Deutsche Beschäftigte müssen Whistleblowing noch lernen

verfasst von: Michaela Paefgen-Laß

4 Min. Lesedauer

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Eine Rekordbelohnung von rund 200 Millionen Dollar soll die US-Aufsicht im Herbst 2021 einem Whistleblower der Deutschen Bank ausgezahlt haben. Die große Belohnung gibt es eher selten. Eine Studie zeigt, wie häufig Missstände trotzdem gemeldet werden.
 

Ganz abgesehen von den ethischen Bedenken, die dermaßen hohe "Kopfgelder" zwangsläufig aufwerfen, stellt sich die Frage, wie vertraut Arbeitnehmende im Umgang mit Hinweisgebersystemen sind. Der "Whistleblowing Report 2021", eine repräsentative Umfrage der Technologiefirma EQS und der Fachhochschule Graubünden offenbart, wie häufig Arbeitnehmende in europäischen Unternehmen mutig gegen Korruption und unmoralisches Verhalten vorgehen und wie hoch der Anteile der schwarzen Schafe ist, die nach der willkommenen Gelegenheit suchen, ihren Arbeitgeber zu verpfeifen. Gründe für letzteres hält das menschliche Ego schließlich zuhauf parat: Rache, falsch verstandenes Heldentum, die Suche nach Prominenz und Aufmerksamkeit und die Hoffnung auf Belohnung. 

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Whistleblower (un)erwünscht?

Mit der letzten Verhandlung im Rechtsstreit zwischen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Altenpflegerin Brigitte Heinisch wurde ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten, das die Situation für Whistleblower in Deutschland hätte grundlegend verbessern können.

Die wenigsten Whistleblower sind Denunzianten

Soviel vorweg, der Prozentsatz der Denunzianten, die interne Hinweisgebersysteme für Falschmeldungen missbrauchen, ist laut Studie gering und kommt in Unternehmen, die anonymes Melden zulassen, nicht häufiger vor, als in Unternehmen, die keine anonymen Meldungen entgegennehmen. Befragt wurden rund 1.200 Klein-, Mittel- und Großunternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz. Durchschnittlich gingen in den Meldestellen im vergangenen Jahr 34 Meldungen ein, wobei große Unternehmen und Global Player mehr Meldungen verzeichneten. Rund die Hälfte aller Meldungen wurde als relevant eingestuft.

In Deutschland haben 63,3 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden eine Meldestelle für unethisches Verhalten eingerichtet. Zum Vergleich: In Großbritannien ist die Meldestelle in drei Viertel (73 Prozent) aller Unternehmen installiert, in der Schweiz in rund zwei Dritteln (63,4 Prozent) und in Frankreich in jedem zweiten (54,1 Prozent). Hauptsächlich wollen Unternehmen mit den Meldestellen ihr Image als ethische und integre Organisation stärken.

In Deutschland trifft das auf 59 Prozent zu. Außerdem fühlen sich 58 Prozent der deutschen Unternehmen gegenüber den Mitarbeitenden verpflichtet. Dieser Wert liegt deutlich über dem der anderen Ländern. Allerdings werden in Deutschland insgesamt nicht nur weniger Meldungen abgegeben, es kommt auch zu mehr missbräuchlichen und irrelevanten Hinweisen als in den Vergleichsstaaten. Die wenigsten missbräuchlichen Meldungen gehen in Unternehmen aus der Schweiz (5,7 Prozent) ein.

  • 62,9 Prozent der deutschen Meldestellen haben im vergangenen Jahr mindestens eine Meldung erhalten.
  • 44 Prozent der Meldungen wurden als relevant eingestuft.
  • 45 Prozent waren nicht relevant.
  • 11 Prozent wurden als missbräuchlich enttarnt

Deutsche Whistleblower stehen schutzlos da

Der Schutz für Whistleblower ist in Deutschland nach wie vor nicht gesetzlich geregelt, was das zögerliche Meldeverhalten erklären könnte. Springer-Autorin Manuela Sixt erkennt darin einen eklatanten Unterschied zur rechtlichen Ausgangslage für Whistleblower in anderen Staaten. "Als einer der Gründe für das Fehlen einer gesetzlichen Regelung wird der Mangel an einer positiv besetzten Kultur des Whistleblowings genannt", schreibt sie in ihrer Einführung über Whistleblowing als eine Frage von Macht, Geheimnis und Information (Seite 23). 

Sie fordert die deutsche Gesetzgebung auf, Rechtssicherheit für Whistleblowing herzustellen. Whistleblowing, so kritisiert sie, ist in Deutschland Richterrecht geblieben. Die rechtliche Bewertung einer Meldung werde anhand  allgemeiner Gesetzte und der Einzelfallabwägung vorgenommen. "Es ist für den Hinweisgeber nicht erkennbar, ob und wie in seinem Fall eine Meldung erfolgen darf" (Seite 24).

Wenn wenige Fälle gemeldet werden, dann gibt es entweder keine Verdachtsfälle oder den Mitarbeitenden fehlen Informationen zur Meldestelle und dem Verfahren. Oder aber, sie haben kein Vertrauen in den geschützten Umgang mit ihren Hinweisen und befürchten Nachteile oder strafrechtliche Verfolgung, weil für sie der Ausgang ihrer Meldung nicht vorhersehbar ist. Whistleblowing kann schließlich auch als "Verrat" von Unternehmensgeheimnissen gelesen und sanktioniert werden. Es braucht also klare Signale der Unternehmensleitung, dass  die  Aufdeckung von Missständen gewollt und geschützt ist. In der Umfrage stimmen dem übrigens 87,3 Prozent aller deutschen Unternehmen zu.

Unternehmen verbessern sich durch Whistleblowing

Damit missbräuchliche oder irrelevante Meldungen zurückgehen, müssen Arbeitnehmende über die Whistleblowing-Anlaufstellen im Unternehmen sowie deren Vor- und Nachteile informiert werden. Grundsätzlich setze jedes implementierte Hinweisgebersystem ein Zeichen dafür, dass Whistleblowing innerhalb des Arbeitsverhältnisses gewollt sei und auch Erfolg verspreche, schreibt Sixt. "Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Unternehmen sozusagen aus ihren eigenen Fehlern, durch die sie zumeist erst über die Hinweisgebersysteme erfahren, lernen. Ein Unternehmen wird häufig erst durch das Whistleblowing auf seine eigenen Schwachstellen und Missstände aufmerksam und kann sie für die Zukunft beheben." (Seite 135)

Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen (Seite 131ff.):

  • Beauftragte im Unternehmen (für Datenschutz oder Geldwäsche)
  • Internes Hinweisgebersystem (Audit-Comitee, Compliance-Officer)
  • IT-gestüzte Systeme von Dritten
  • Ombudsperson
  • Betriebsrat


Info: Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde im Dezember 2019 verabschiedet. Der Schutz von Hinweisgebenden hat seither an Bedeutung gewonnen. Bis zum 17. Dezember 2021 müssen EU-Mitglieder die Vorgaben der EU in nationale Gesetze überführt haben. Dann sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, Meldekanäle für interne (wahlweise auch externe) Anspruchsgruppen einzurichten. Ab dem Jahr 2023 gilt diese Regelung für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden. Der Report gibt an, dass 43 Prozent der befragten deutschen Unternehmen noch keine EU-Anforderung erfüllt hat. Allerdings hat die Große Koalition die Umsetzungsfrist verstreichen lassen.


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