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15.01.2018 | Compliance | Schwerpunkt | Online-Artikel

Whistleblowing: Alternativen zum Schweigen brauchen Schutz

verfasst von: Michaela Paefgen-Laß

4:30 Min. Lesedauer

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Zum Helden werden oder wegschauen? Compliance-Verstöße in Unternehmen sind die Nagelprobe für das gute Gewissen von Mitarbeitern. Aber wirkt Whistleblowing wirklich gegen Korruption und wer schützt Whistleblower? 

Caesar liebte den Verrat und hasste den Verräter. Man muss kein Edward Snowden werden, um am eigenen Leib zu erleben, was Whistleblowing mit dem alten Rom gemein hat. Es reicht schon Hinweise auf wesentliche kleinere Vergehen zu geben, als die Abhörpraktiken der Geheimdienste Englands und der USA. Wer Unregelmäßigkeiten, Korruption und Compliance-Verstöße im Unternehmen entdeckt und aufdeckt, braucht zunächst Mut, dann rechtlichen Schutz. Denn Ruhm und Heldenverehrung sind keineswegs zwangsläufige Ergebnisse von Whistleblowing. Im Gegenteil. Wer Missstände berichtet, wird nicht selten abgestraft, ausgegrenzt, gemobbt und bis zur Kündigung psychisch entkräftet. 

Empfehlung der Redaktion

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Instrumente der Korruptionsprävention

Aufgrund der nicht einheitlichen Definition von Korruption wird auch der Begriff Korruptionsprävention von den unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen verschiedenartig betrachtet und definiert. 

Whistleblower zwischen Arbeitnehmertreue und Meinungsfreiheit

Auch der Gesetzgeber liefert wenig Beistand. Denn Arbeitnehmer sind per Arbeitsrecht zu Treue, Rücksichtnahme und Verschwiegenheit gegenüber dem Chef und der Organisation verpflichtet. Und Whistleblowing kann leicht in Denunziantentum und innerbetriebliche Ruhestörung uminterpretiert werden. Auch das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung verliert an Durchschlagskraft, wenn der Arbeitnehmer bei vermeintlichen oder tatsächlichen Missständen, vor einer Meldung an Dritte innerbetriebliche Beschwerdewege nicht ausgeschöpft hat. Verräter, Opportunist oder Gerechtigkeitskämpfer? Über wen oder was sollte gerichtet werden? Den Whistleblower oder den Missstand, den er publik gemacht hat?

Der Mitarbeiter der Liechtensteiner LGT Treuhand, der vor rund zehn Jahren Kundendaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher kopiert, an den Bundesnachrichtendienst sowie in die USA und nach Australien verkauft und damit die Liechtensteiner Steueraffäre ausgelöst hatte, lebt mittlerweile unter neuer Identität und wird in Australien vermutet. Das Liechtensteiner Datenleck gilt als der erste große Steuerskandal. Prominentestes Oper war der damalige Deutsche Post Chef Klaus Zumwinkel. In Deutschland habe der Hinweisgeber einen guten Ruf genossenen, schrieb wenige Jahre nach dem Skandal der "Spiegel". Zum Helden tauge er aber nicht. Manipulativ, egoistisch und beim Datendeal mehr am Geld als an der Gerechtigkeit interessiert, so charakterisiert ihn im Nachrichtenmagazin sein Biograf.

Individuelle Motive bei Informanten

Für Springer-Autor Hartmut Schweitzer ist klar: Das "lebenspraktische Problem, ob ein Whistleblower aus Gewissens- oder aus Opportunitätsgründen" handelt, dürfe keine Rolle spielen, fordert er im Buchkapitel "Kann Whistleblowing tatsächlich ein effektives Mittel der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sein?" (Seite 88). Die Motive für Whistleblowing durch die moralische Brille begutachtet, führten immer zu einer Fehlbewertung. Nichts anderes als Schwere und Richtigkeit des Vorwurfs müssen also überprüft und rechtlich gewertet werden. Auch um weitere Taten zu verhindern. Aber funktioniert das wirklich ist die Hoffnung auf Korruptionsprävention durch Whistleblowing realistisch? 

Die Liechtensteiner Steueraffäre und vergleichbare Datenlecks rund um Steueroasen haben sich die Wissenschaftler Niels Johannesen von der Universität Kopenhagen und Tim Stolper vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen um Forschungsgegenstand genommen, um ihre These zu stützen, dass Hinweisgeber nicht nur helfen unmoralische Handlungen aufzudecken. Potentielle Täter sollen durch sie auch abgeschreckt werden. Whistleblowing soll also integres Verhalten fördern. 

Schrecken Leaks ab?

Die Ökonomen analysierten dafür, wie die Aktienkurse von Schweizer Banken, die in Offshore-Steuerhinterziehungsdelikte verwickelt waren, auf 13 öffentlich bekannt gewordene Datenlecks reagierten. Im Working Paper The Deterrence Effect of Whistleblowing – An Event Study of Leaked Customer Information from Banks in Tax Havens beschreiben die Wissenschaftler, wie unmittelbar nach dem Datenleck der LGT-Bank internationale Bankeinlagen in Steueroasen im Vergleich zu Bankeinlagen in Nicht-Steueroasen-Ländern weltweit um mehr als zehn Prozent sanken. Daraus folgern die Ökonomen, dass es sich bei Whistleblowing nicht um ein reines Finanzmarktphänomen handelt. Die Enthüllungen hätten Steuerhinterzieher und ihre Helfer abgeschreckt.

Our preferred interpretation is that the leak induced a shock to the detection risk as perceived by o.shore account holders and banks, which curbed the use of o.shore bank accounts and lowered the expected future pro.ts of banks providing access to such tax evasion technologies. (Johannesen, Stolper 2017)

Whistleblower sind rechtlich nicht abgesichert

Für Hartmut Schweitzer steht unterdessen fest, dass Whistleblowing als Instrument zur Korruptionsprävention in Unternehmen und Verbänden nicht taugt. Dazu wechselt er in die Perspektive der Enthüller. Der durch die Meldung der Missstände erzeugte Druck lasse Whistleblowern zu wenig positive Handlungsspielräume. Die psychische Belastung, die drohenden Verluste, der fehlende staatliche Schutz, all das sei zu unüberschaubar, als das Whistleblowing zur Korruptionbekämpfung moralisch zu rechtfertigen sei. Kurzum, so lange die Gesetzgebung zögert Whistleblower hinreichend zu schützen, können Arbeitnehmer nicht guten Gewissens als Whistleblower rekrutiert werden. "Es ist hier allerdings der Staat, es sind alle Staaten gefordert, für Whistleblower solche Wege zu bereiten, dass diese Rechtsverstöße melden können, ohne sich selbst zu ruinieren" (Seite 103). 

Doch langsam kommt Bewegung in die europäische Rechtssprechung. In der Lux-Leaks-Affäre, bei der zwei ehemalige Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) den Skandal um Steuerdeals internationaler Konzerne mit dem luxemburgischen Fiskus ins Rollen brachten, hat nun das oberste Berufungsgericht Luxemburgs die Bewährungsstragfe gegen den Franzosen Antoine Deltour aufgehoben. Dieser war im März 2017 in zweiter Instanz unter anderem zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er vertrauliche Firmeninformationen gestohlen hatte. Der Anwalt hatte auf das Paradoxon hingewiesen, das sein Mandant zwar einerseits vom Gericht als Whistleblower anerkannt, andererseits wegen Diebstahls verurteilt worden sei und bekam vor Gericht Recht, das Deltours Leistung als Hinweisgeber nicht ausreichend gewürdigt wurde.

Unlängst hat Whistleblower Netzwerk e.V. hierzulande der Bundesregierung Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz und die Missachtung internationaler Vorgaben  vorgeworfen. Die Verein fordert unter anderem: "Verabschiedung eines Whistleblower-Schutzgesetzes, das Arbeitnehmer und Beamte statusunabhängig vor Benachteiligungen schützt. Dies ist unter anderem durch eine Beweislastumkehr im arbeits- und dienstrechtlichen Verfahren und einer Vermutungsregel für die Meinungsfreiheit zu gewährleisten."

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