1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Controlling im „Konzern“ Stadt
verfasst von : Walter Richter
Erschienen in: Handbuch zur Verwaltungsreform
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Großstädte sind nicht nur innerhalb der „klassischen“ Verwaltungsstruktur, sondern auch in organisatorisch eigenständigen Einheiten wirtschaftlich tätig: Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und wirtschaftliche Beteiligungen. Eigenbetriebe werden als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit organisatorisch und wirtschaftlich selbständig geführt und finanzwirtschaftlich als Sonderver- mögen der Gemeinde verwaltet. Ein Eigenbetrieb muß seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung aufstellen, wobei im kommunalen Haushalt nur noch der Gewinn oder Verlust veranschlagt wird („Netto-Betrieb“). Der wesentliche Unterschied der Eigengesellschaften zu den Eigenbetrieben ist, daß sie als wirtschaftliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt werden. Wirtschaftliche Beteiligungen werden wiederum als juristische Personen des privaten Rechts als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als Akti- engesellschaft (AG), als Gesellschaft des Handelsgesetzbuches (HGB) oder als Genossenschaft geführt. Sie unterliegen den Rechnungslegungsvorschriften des Handels- und Steuerrechtes. In der kommunalen Praxis dominiert die Unternehmensform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weil das GmbH-Recht dem Gesellschafter—der Stadt —über den Gesellschaftsvertrag weitgehende GestaltungsmögUchkeiten und dadurch Steuerungsmöglichkeiten ermöglicht, die beispielsweise bei der Aktiengesellschaft durch andere gesetzliche Festlegungen nicht gegeben sind. Beteiligungen sind wirtschaftlich selbständige Unternehmen, die als als Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung bzw. bei einer Beteiligung von 100% als Eigengesellschaft geführt werden.