Zusammenfassung
Das „normale“ Tagesgeschäft wird i. d. R. durch geeignete Abläufe und Tools gesteuert und kontrolliert. Dies sollte auch für alle Maßnahmen im Innovationsmanagement zutreffen. Kleine Organisationen wie KMU sind in der Regel nicht in der Lage, ein eigenständiges und umfängliches Innovationscontrolling zur Unterstützung des Innovationsmanagements einzuführen. Während Governance, oder besser Corporate Governance, sich mit der Einhaltung von Rechtsnormen beschäftigt und somit das Verhältnis des Unternehmens zur Außenwelt definiert, zielt das Controlling auf dieMaßnahmen innerhalb des Unternehmens (vgl. Wagenhofer 2009, S. 2 f.). Controlling wird oft mit Kontrolle gleichgesetzt. Übersetzt heißt Controlling jedoch steuern und regeln. In diesem Sinne verstehen sich die nachfolgenden Ausführungen. Wie bei der Steuerung ganzer Unternehmen können auch beim Innovationsmanagement Kennzahlen die Planung, Steuerung und Überwachung von Innovationsvorhaben unterstützen und so die Effizienz und die Effektivität der eingesetzten Ressourcen erhöhen. Viele dieser Kennzahlen sind mit vergleichsweise geringem Aufwand zu implementieren und geben Aufschluss darüber, ob und wie erfolgreich die Innovationsbemühungen des Unternehmens sind, abseits von monetären Aspekten, die sowieso auf die eine oder andere Art erfasst werden. Auf diesem Wege lassen sich leichter Stellhebel finden, mit denen das Innovationsmanagement verbessert werden kann. Zum Innovationscontrolling gehört es somit, regelmäßig und systematisch nach Ursachen zu suchen, die die Innovationsbemühungen stören. Nur wenn diese Innovationshemmnisse bekannt sind, lassen sich geeignete Gegenmaßnahmen initiieren. Letztendlich sollte mittels des Innovationscontrollings auch darauf geachtet werden, dass das geistige Eigentum des Unternehmens geschützt ist und nicht bspw. durch Datendiebstahl von fremden Unternehmen willkürlich und widerrechtlich genutzt werden kann.