Die CSR-Richtlinie 2014/95/EU der Europäischen Union verpflichtet große Unternehmen künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Neuregelungen finden sich dann vor allem im Handelsgesetzbuch und Aktienrecht. Betroffene Unternehmen müssen demnach in Zukunft wesentliche Angaben zu den Themen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie zu Menschenrechten und zur Korruptionsbekämpfung machen. Auch Lieferkettenrisiken sind zu benennen.
Unternehmen müssen das Reporting optimieren
In der aktuellen Studie "Die CSR-Richtlinie: Im Spannungsfeld zwischen Regulierung und Praxis" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY zeigt sich, dass die Berichterstattung verbesserungswürdig ist. Optimierungsbedarf gibt es demnach vor allem im CSR-Reporting zu Arbeitnehmerbelangen, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechten.
Chancen wahrnehmen und Synergien nutzen
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst ist kein neues Thema. Laut der Studie veröffentlichen bereits 70 Prozent der Dax-Unternehmen, 44 Prozent der M-Dax-Unternehmen und 24 Prozent der S-Dax-Unternehmen einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Interessant ist auch, dass laut der Analyse bereits doppelt so viele Firmen wie im Vorjahr kombinierte und integrierte Berichte veröffentlichen, die finanzielle und nichtfinanzielle Themen verknüpfen. Obwohl das CSR-Reporting mit Herausforderungen und Kosten verbunden ist, plädiert auch Springer-Autor Professor Matthias Fifka in seinem Buchkapitel "Nachhaltigkeitsberichterstattung und Controlling – eine natürliche Symbiose" dafür, die sich hieraus ergebenden Chancen wahrzunehmen. Denn CSR-Reporting ist mehr als eine lästige Pflicht. Fifka sieht vor allem im Zusammenwirken mit dem Controlling große Chancen. Gerade in einem umfassenden Datenspektrum, von dem sowohl Reporting als auch Controlling profitieren, sieht der Autor eine Bereicherung für das Management (Seite 96): "Dies erlaubt den Entscheidungsträgern eine bessere Planung, Kontrolle und Beurteilung unternehmerischer Abläufe." Da die Umstellung des Berichtswesens jedoch Zeit und Kosten in Anspruch nehmen wird, sollten Unternehmen bereits zeitnah ein entsprechendes Projekt aufsetzen und die Prozesse entsprechend anpassen. Nachhaltigkeit ist zudem auch nicht nur ein Thema für große Unternehmen, wie Bernhard Colsman im Interview mit Springer Professional betont.
Aufsrichtsrat sollte sich mit Beratern absichern
In Deutschland muss künftig der Aufsichtsrat die Angaben der von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen prüfen. Ernst & Young empfiehlt daher, auch eine externe Prüfung durchführen zu lassen. Dies unterstütze nicht nur den Aufsichtsrat, sondern verleihe dem Reporting noch mehr Glaubwürdigkeit.