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ESG-Kriterien beeinflussen Vorstandsvergütung wenig

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Börsennotierte Unternehmen in Deutschland kommen um Nachhaltigkeitsziele nicht mehr herum. Allerdings fließen ESG-Kriterien selten in die Vorstandsvergütung mit ein, zeigt eine Analyse der Nachhaltigkeitsberichte.
 

Nachhaltigkeitsziele haben bislang noch wenig Einfluss auf die Vergütung von Vorständen. Dabei sehen Nachhaltigkeitskodex und Aktiengesetz die Notwendigkeit.


Wie sich die Gesamtbezüge von Vorständen zusammensetzen sollten, ist in § 87 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetz (AktG) geregelt, erklärt Laura Bundle in einem Buchkapitel über die "Anforderungen an die Konzeption der Vorstandsvergütung". "Diese umschließt neben Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelten, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art fortan auch anreizorientierte Vergütungszusagen wie Aktienbezugsrechte", schreibt die Springer-Autorin auf Seite 76.

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Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten. Variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben; für außerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren." (§ 87 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetz (AktG))

Nachhaltigkeitsziele und Vorstandsvergütung selten gekoppelt

Der Aufsichtsrat sollte also bei der Festsetzung der Vergütung, insbesondere der Festlegung der Vergütungsanreize, soziale und ökologische Gesichtspunkte in den Blick nehmen. ESG-Kriterien (Environmental Social Governance) werden bei börsennotieren Unternehmen in Deutschland unter anderem auch durch die CSR-Berichtspflicht immer wichtiger. Allerdings spielen diese bei der Vergütung der Vorstände offenbar nur eine untergeordnete Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Kirchhoff Consult 

Grundlage für die Analyse "Nachhaltigkeit im Fokus" sind die Nachhaltigkeitsberichte und nichtfinanziellen Erklärungen von 160 börsennotieren Unternehmen aus Dax, M-Dax und S-Dax zum Stichtag 30. Juni. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich der Deutsche Aktienindex noch aus 30 und nicht wie inzwischen aus 40 Unternehmen zusammen.

Bei CSR Unterschiede zwischen Theorie und Praxis

Jedes vierte Unternehmen (23 Prozent) hat demnach Corporate Social Responsibility (CSR) einem Vorstandsressort zugeordnet. Und in 26 Prozent der Firmen wurden gesellschaftliche und ökologische Fragen im Aufsichtsrat thematisiert. Doch im Vergütungsbericht macht nur ein Drittel aller Unternehmen Kennzahlen für Nachhaltigkeit öffentlich, die Einfluss auf die variable Vergütung des Vorstands haben. 

Nur in 20 Prozent der Fälle sind diese Kennzahlen an eine bestimmte Zielvorgabe oder einen zeitlichen Rahmen geknüpft. Nachhaltigkeit spiele eher eine untergeordnete Rolle in deutschen Vorständen und Aufsichtsräten, resümieren die Studienautoren. In der Unternehmensführung lässt sich bei der Nachhaltigkeit "eine Lücke zwischen kommunizierter und gelebter Praxis vermuten", heißt es in der Studienzusammenfassung.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex empfiehlt Anreizsysteme

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), der branchenübergreifende Transparenzstandards für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen definiert hat, empfiehlt als ein Kriterium Anreizsysteme, so Sabrina Rückwardt in "Nachhaltigkeitsberichterstattung – Bedeutung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". "In diesem Kriterium soll erläutert werden, wie Nachhaltigkeitsziele in den Vergütungssystemen integriert sind oder diese integriert werden können", schreibt die Autorin. "Des Weiteren spielt hierbei auch die Betrachtung der Kontrolle der Erreichung der Ziele durch entsprechende Gremien eine Rolle." (Seite 122). 

Die Einbettung von Nachhaltigkeitsaspekten in Anreizsysteme soll dazu beitragen, "die Motivation von Führungskräften und Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit zu fördern", heißt es auf der offiziellen Website des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Bei der konkreten Umsetzung sollte folgendes beachtet werden:

Bitte beachten Sie, dass die Anreizsysteme einen direkten Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen Ihres Unternehmens haben. Von Interesse sind hierfür besonders solche Zielvereinbarungen, die sich auf ökologische und/oder soziale Nachhaltigkeitsaspekte beziehen, wie beispielsweise ein gestiegener Anteil vermittelter Finanzanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug oder die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten zu Diversity. Sie können auch Anreizsysteme darstellen, die sich auf die Beteiligung von Mitarbeitenden am Innovationsmanagement oder dem Vorschlagswesen beziehen, sofern diese ausdrücklich mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft sind.

Also nicht nur aus rechtlicher Sicht ist es nötig, Nachhaltigkeitsziele stärker an die Vergütung von Vorständen zu koppeln. Denn ohne private und freiwillige Verantwortung wird es nicht gelingen, die Nachhaltigkeitsziele der United Nations (UN) zu erreichen, betont Christoph Brüssel in einem Buchkapitel zur Rolle der privaten Wirtschaft bei der Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG).

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

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