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2015 | Buch

CSR und Recht

Juristische Aspekte nachhaltiger Unternehmensführung erkennen und verstehen

herausgegeben von: Daniel Walden, André Depping

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Management-Reihe Corporate Social Responsibility

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Über dieses Buch

CSR und Recht, das hat scheinbar wenig miteinander zu tun. CSR soll gemeinhin dort beginnen, wo Compliance aufhört. Denn es gehe nicht um die Einhaltung zwingender gesetzlicher Anforderungen, sondern um die freiwillige Übernahme weitergehender sozialer und ökologischer Verantwortung. Der Band "CSR und Recht" beschreibt spezifisch für maßgebliche Rechtsgebiete, wie zwingendes Recht, Soft Law, unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen.
Denn eine genauere Betrachtung eröffnet eine spannende Gratwanderung. Viele nationale Rechtsnormen bezwecken von vornherein den Schutz des Gemeinwohls, z.B. im Umweltrecht. Allerdings unterscheiden sich die nationalen CSR-Mindeststandards weltweit stark. Internationale CSR-Regelwerke haben rein freiwilligen Charakter. Den Unternehmen bleibt mithin weiter Spielraum bei der Ausgestaltung "ihrer" CSR. Ökonomische, ökologische und soziale Erwägungen überlagern sich dabei zunehmend. Gemeinwohlinteressen dienende Geschäftsmodelle, nachhaltige Produktion, Rohstoffverfügbarkeit, Öffentlichkeitsbild, Betriebsklima etc. wirken mehrdimensional und prägen zugleich das unternehmerische Ermessen des Managements. Sie erlangen so – mittelbar – auch rechtliche Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Die Bedeutung von CSR für die Unternehmensleitung
Zusammenfassung
Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) spricht die sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvolle Unternehmensführung an. Auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene beschäftigen sich seit langem verschiedene Institutionen mit der inhaltlichen Konkretisierung von CSR. Die Unternehmen haben die steigende Bedeutung von CSR erkannt. Sie intensivieren ihre CSR-Maßnahmen, machen sie transparent und entwickeln neue, CSR-nahe Geschäftsmodelle. Ausgehend von diesem Befund erläutert der vorliegende Beitrag, wie sich CSR in die vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für die Leitung eines Unternehmens einfügt.
Die Verpflichtung der Unternehmensleitung zu gesetzestreuem Verhalten (Compliance) begründet einen zwingend zu beachtenden CSR-Mindeststandard. Viele Rechtsvorschriften dienen sui generis Gemeinwohlinteressen und damit bestimmten CSR-Aspekten, etwa im Arbeitsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und Steuerrecht. Der Beitrag beschreibt im Einzelnen, welchen Umfang die Compliance-Verantwortung der Unternehmensleitung im nationalen und internationalen Kontext, in konzerndimensionaler Sicht und im Hinblick auf die Beziehungen zu Geschäftspartnern hat. Er beschäftigt sich des Weiteren intensiv mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, die die Unternehmensleitung bei der Entscheidung über freiwillige CSR-Maßnahmen zu beachten hat. Grundsätzlich ist ihr dabei ein weites unternehmerisches Ermessen eröffnet (business judgement rule). Die daraus folgenden Voraussetzungen und Grenzen für freiwillige CSR-Maßnahmen werden anhand der BGH-Rechtsprechung illustriert.
Daniel Walden
Corporate Social Responsibility: Eine rechtspolitische und verfassungsrechtliche Betrachtung
Zusammenfassung
Eine Verrechtlichung der CSR ist – wie jede staatliche Normsetzung in der Bundesrepublik Deutschland – an den verfassungsrechtlichen Rahmen des Grundgesetzes gebunden. Dieser stellt zugleich die gesetzgeberische Befugnis wie Begrenzung dar. Wenn also nun, wie in den vergangenen Jahren vermehrt gefordert wird, eine Regulierung des Verhaltens deutscher transnationaler Unternehmen im Ausland erfolgen soll, muss das Grundgesetz eine dementsprechende Ermächtigungsgrundlage bereitstellen. Weiterhin darf eine solche gesetzliche Regelung insbesondere die Grundrechte der deutschen Unternehmer nicht verletzen. Über die mit dieser Thematik zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen hinaus geht der folgende Beitrag auf das Problem ein, dass das Verhalten Privater im Ausland sich ersichtlich außerhalb des eigentlichen Fokus der Verfassung abspielt. Trotzdem gibt es einige Anhaltspunkte in der Rechtsprechung des BVerfG und im Schrifttum, die eine solche Verrechtlichung gerade auch im Hinblick auf menschenrechtsverletzendes Verhalten von deutschen Unternehmen und deren ausländischen Tochtergesellschaften für zulässig erachten lassen bzw. sogar darauf hindeuten, dass sich auf ihrer Grundlage eine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zum Tätigwerden ergibt.
Felix Boor, Karsten Nowrot
CSR im Kontext von Nachhaltigkeit und Menschenrechten: Internationaler Rahmen durch verbindliches Recht und freiwillige Leitlinien
Zusammenfassung
Internationales Hard und Soft Law setzen zahlreiche Standards zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, die nicht nur für Staaten sondern zunehmend auch für Unternehmen gelten. In dem Artikel wird aufgezeigt, wie internationales verbindliches Recht sowie freiwillige Leitlinien zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit die Grundlage für CSR-Standards bilden und wie und wieso diese internationalen Regeln damit auch für Unternehmen wirksam werden.
Des Weiteren bietet der Artikel einen strukturierten Überblick über die wichtigsten internationalen CSR Verhaltens- und Transparentstandards und zeigt an einem konkreten Beispiel auf, welche Ansprüche internationale Instrumente an Unternehmen stellen und welche Hilfestellungen bzw. Handreichungen sie ihnen liefern, um ihnen bei der Umsetzung behilflich zu sein.
Babette Wehrmann
Abbildung von CSR in der Vorstandsvergütung: Theoretische Grundlagen und Umsetzung in Deutschland
Zusammenfassung
Die globale Wirtschaftskrise, zunehmende Ressourcenknappheit und der immer sichtbarer werdende Klimawandel haben in weiten Teilen von Gesellschaft und Politik zu harscher Kritik bestehender Systeme und Organisationen geführt. Kernpunkt hierbei ist die Erkenntnis, dass Anreizmechanismen, die das individuelle Handeln innerhalb von Systemen bestimmen, häufig zu einem kurzsichtigen und gegebenenfalls sogar schädlichen Verhalten führen können. Solche Fehlanreize sind in vielen Unternehmen immer noch verbreitet und führen zu sozio-ökonomischen und ökologischen Problemen. Somit stellt sich die Frage, ob – beziehungsweise wie – Entscheidungsträger in Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln bewegt werden können. Neben der Etablierung eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unternehmensleitbildes, ist die Vorstandsvergütung ein häufig genanntes Instrument, durch das eine entsprechende Verhaltensänderung herbeigeführt werden kann. Jedoch bestehen hier noch viele offene Fragen: sollte die Vorstandsvergütung aus ökonomischer Sicht für die Incentivierung von Corporate Social Responsibility (CSR) und Nachhaltigkeit genutzt werden oder werden somit nur neue Fehlanreize geschaffen? Inwiefern werden CSR und Nachhaltigkeit bereits in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Vorstandsvergütung berücksichtigt? Wie hat sich die Vergütung von Vorständen in großen Kapitalgesellschaften in Deutschland speziell hinsichtlich einer nachhaltigen Ausgestaltung entwickelt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Vorstandsvergütung und der CSR-Performance eines Unternehmens? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen vorliegenden Beitrags erörtert.
Sebastian Pacher, Robert Wagner, Alexander v. Preen, Neele Siemer
CSR in Berichterstattung und Bilanzrecht
Zusammenfassung
Die CSR-Berichterstattung – in Deutschland häufig auch als Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnet – ist mittlerweile ein gängiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation geworden. Auch wenn die diesbezügliche Transparenz regelmäßig auf freiwilligen Standards beruht, hat die rasante Entwicklung der CSR-Berichterstattung auch das Interesse des Gesetzgebers gefunden und hierbei insbesondere der Europäischen Union. Der Beitrag gibt einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten freiwilligen Rahmenwerken, wobei der GRI-Leitfaden als in Deutschland und weltweit verbreiteteste Form der Berichterstattung im Vordergrund steht. Beleuchtet wird auch die sich weiter verstärkende Tendenz, die Berichterstattung über finanzelle und nicht-finanzielle Informationen mittels des internationalen Projekts des Integrated Reporting zu verknüpfen. Dem schließt sich eine Darstellung der gegenwärtigen CSR-Berichtspflichten im Lagebericht unter Berücksichtigung des seit 2013 anzuwendenden deutschen Rechnungslegungsstandard DRS 20 an. Schließlich werden ausführlich die Anforderungen einer neuen EU-Richtlinie zur Angabe von nicht-finanziellen Informationen dargestellt. Der deutsche Gesetzgeber ist gehalten, diese neuen EU-Anforderungen zügig in deutsches Bilanzrecht umzusetzen, da die neuen EU-Berichtspflichten bereits für Geschäftsjahre anzuwenden sein werden, die ab 1. Januar 2017 beginnen.
Georg Lanfermann
CSR in internationalen Lieferverträgen: Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarung von CSR-Regelungen in der Lieferkette
Zusammenfassung
Für eine glaubwürdige und konsistente CSR-Strategie ist es erforderlich, die Wahrung der Menschenrechte und Förderung von Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Die dazu erforderlichen Regelungen in Klauseln der Lieferverträge oder einem separaten Verhaltenskodex werden regelmäßig als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sein. Sie sind somit nur wirksam, wenn sie nicht überraschend oder unklar sind und den Lieferanten nicht unangemessen benachteiligen. Daher ist es ratsam, die Regelungen in Verhaltenskodizes streng an bestehenden internationalen Instrumenten auszurichten. Kerninhalte der Verhaltenskodizes sind Regelungen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz und Korruptionsverbot.
Lieferverträge sollten als Kontrollinstrument ein sorgfältig formuliertes Auditierungsrecht des Auftraggebers vorsehen. Bei Beanstandungen sollten Verbesserungsmaßnahmen und Fristen zu deren Umsetzung gemeinsam erarbeitet, vereinbart und überprüft werden. Eine Kündigung des Liefervertrags sollte erst das letzte Mittel sein.
Der Beitrag enthält für viele Regelungsgegenstände Klauselvorschläge.
André Depping
CSR im Arbeitsrecht: Nachhaltiges Human Resource Management als Basis der CSR-Strategie
Zusammenfassung
Die Arbeitnehmer sind die wichtigsten Stakeholder jedes CSR-Programms. Sie sind diejenigen, die es mit Leben füllen, es in der täglichen Praxis gegenüber ihren Vertragspartnern umsetzen und glaubhaft kommunizieren. Je intensiver sie selbst die Wahrnehmung sozialer Verantwortung im Unternehmen erleben, desto überzeugender werden sie die Werte gegenüber Externen vertreten. Unternehmen, die CSR in ihre Unternehmensstrategie aufgenommen haben und den daran geknüpften Anspruch nachhaltig umsetzen, werden sich im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte als die attraktiveren Arbeitgeber präsentieren. Das deutsche Arbeitsrecht sorgt aufgrund des überwiegend zwingenden Charakters seiner Rechtsvorschriften bereits für ein hohes Arbeitnehmerschutzniveau. Für Bereiche, in denen keine gesetzlichen Handlungspflichten bestehen oder die den Anwendungsbereich deutschen Rechts verlassen, bietet die Offenheit von Unternehmen für das Thema CSR Anknüpfungspunkte für weitergehende freiwillige Maßnahmen und Regelungen, die das bestehende CSR-Programm strategisch ergänzen.
I.
Arbeitnehmer als Adressaten von CSR
 
Silke Wolf
CSR und Vergaberecht: Nachhaltige öffentliche Beschaffung als Treiber für CSR
Zusammenfassung
In Deutschland werden jährlich über 400 Mrd. € im Rahmen der öffentlichen Beschaffung ausgegeben. Die Politik hat das Potenzial erkannt, mit dieser gewaltigen Nachfragemacht gezielt unternehmerische Verantwortung in sozialen und ökologischen voranzutreiben. Die EU-Vergaberechtsreformen der letzten Jahre bieten der öffentlichen Hand heute diverse Möglichkeiten nachhaltiger Beschaffung, etwa bei der Einhaltung von Arbeitsstandards in der Produktionskette und der Nutzung von Nachhaltigkeitslabels und -zertifikaten. Für die Unternehmen ist dies ein gewichtiger Grund mehr, CSR als echten „Business Case“ zu nutzen. Und auch Kommunen erkennen unter dem Stichwort „Fairtrade-Stadt“ verstärkt die positive Imagewirkung ökofairer Beschaffung.
Allerdings findet CSR findet nach wie vor überwiegend auf freiwilliger Basis statt – jenseits vergaberechtlicher Vorgaben. CSR lebt von dem Innovationsgeist und der Kreativität der Privatwirtschaft. Der Beitrag zeigt auf, wie das öffentliche Beschaffungswesen die mit CSR verbundenen positiven Effekte unter Beachtung der vergaberechtlichen Grenzen nutzen kann.
Andrea Wilhaus
CSR und Wettbewerbsrecht: Zulässigkeit von Umweltwerbung und CSR-Marketing
Zusammenfassung
Muss ein Unternehmen seine Kunden darüber aufklären, dass das Tropenholz, aus dem die Gartenmöbel sind, aus Plantagen stammt? Stellt es eine Irreführung dar, wenn ein Unternehmen mit seiner Mitgliedschaft in einem CSR-Netzwerk wirbt und nicht darüber aufklärt, dass damit keine Garantie über die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards verbunden ist, sondern lediglich ein Bemühen um Verbesserung solcher Umstände erreicht werden soll? Wer solche Fragen stellt, muss sich mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beschäftigen. Das UWG hat u. a. den Sinn, grundlegende Anforderungen an die externe Kommunikation von Unternehmen zu stellen, um die Rationalität der Kundenentscheidung zu schützen. Werbliche Kommunikation und Verkaufsgespräche dürfen daher nicht irreführen, nicht in aggressiver Weise die Kunden beeinflussen oder zu stark in deren Privatsphäre eindringen. CSR verlangt eine ehrliche und glaubwürdige Marketingkommunikation. Das UWG flankiert also nur moralische Grundsätze, die sich aus einer CSR-Verantwortung der Unternehmen ohnehin ergeben. Im Zentrum stehen dabei das Verbot der irreführenden Werbung und die Frage nach etwaigen Aufklärungspflichten über die ökologischen und sozialen Umstände der Produktion. Der Beitrag untersucht neben der bereits seit langem bekannten Umweltwerbung und dem CSR-Labelling auch spezielle Formen des CSR-Marketings wie etwa das Cause-related Marketing, das Social Marketing und die Cause Promotion.
Axel Birk
CSR und Steuerrecht: Steuerliches Verhalten im Lichte von CSR
Zusammenfassung
Sollten Unternehmen freiwillig Steuern zahlen, damit die „Ethik siegt“? Sollten ihre steuerlichen Berater selbst CSR zur Grundlage ihres Verhaltens gegenüber der Finanzverwaltung machen? Gibt es geeignete CSR-Richtlinien, die für Unternehmen Richtlinien für „steuerliches Wohlverhalten“ sein können? Ist es „ethisch korrekt“, sich als Unternehmen selbst gewählte CSR-Maßnahmen durch die Allgemeinheit subventionieren zu lassen? Und welche Maßnahmen sind steuerlich betrachtet am effizientesten? Der Beitrag geht diesen und weiteren Aspekten von CSR nach.
Udo Hermann
CSR und nachhaltige Korruptionsprävention
Zusammenfassung
Corporate Social Responsibility und Korruptionsprävention: Wer gesellschaftliche Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften zu seinen unternehmerischen Leitprinzipien zählt, kommt nicht umhin, sich mit Korruption und Korruptionsprävention eingehender und aus einer anderen Perspektive zu befassen, als dies im Zuge der Compliance Bewegung heute bereits Standard ist: „Anti-Korruption“ muss für verantwortungsbewusste Unternehmer mehr sein als nur ein Mittel zu Haftungsvermeidung und Imagepflege.
Der Beitrag erläutert die rechtliche Situation aus deutscher Sicht und zeigt praktische Ansätze für nachhaltige Korruptionsprävention in Unternehmen auf.
Sina Janke
CSR im Umwelt- und Energierecht: Motivation und Möglichkeiten für freiwilligen betrieblichen Umweltschutz
Zusammenfassung
CSR-Aktivitäten werden zu einem Gutteil von ökologischen Verbesserungsleistungen geprägt. Dies ist angesichts der Tatsache, dass unter CSR mehrheitlich nur freiwillige Maßnahmen verstanden werden, ökonomisch erstaunlich und wirft die Frage nach der Motivation für freiwilligen betrieblichen Umweltschutz auf. Im Anschluss werden mögliche CSR-Maßnahmen im Umwelt- und Energiebereich erörtert. Hierbei wird namentlich auf die Frage eingegangen, welche Maßnahmen auf Ökoeffizienz und welche auf Ökoeffektivität hinaus laufen und ob CSR-Umweltmaßnahmen einen Einfluss auf das Umweltverhalten der Gesellschaft haben können. Abschließend werden die relevanten CSR-Umweltstandards kursorisch dargestellt.
Alexander Rossner
CSR im Auslandsinvestitionsrecht – Platzhalter für fehlende globale rechtliche Steuerung und Überforderung bereitwilliger Unternehmen
Zusammenfassung
Dreihundert Jahre globaler Marktwirtschaft hat die Einteilung der Welt in „Haves“ und „Have nots“ verfestigt. Strategisch denkende Staaten und robuste Regulierung von Unternehmensverhalten standen an der Wiege von Wohlstand und Leben in Würde für die Menschen in Europa, Nordamerika, Japan, Südkorea und anderen ostasiatischen Ländern. Hoch sind die Erwartungen armer Bevölkerungsgruppen an den Entwicklungsbeitrag ausländischer Direktinvestitionen für den Entwicklungsweg von Modernisierung, (nachholender) Industrialisierung und Integration in Weltmärkte. Seit Jahrzehnten schreiben jedoch Marktfundamentalismus und Deregulierung die Verhältnisse fest. Unternehmen können zwar Schutzsubjekt internationaler Investitionsschutzabkommen, nie jedoch Adressat internationaler Verpflichtungen sein. Eine Überfülle internationaler Erklärungen richtet sich daher immer nur in rechtlich unverbindlicher Form an Unternehmen. Empfehlungen, Prinzipien, Leitlinien, Handreichungen internationaler Organisationen für Unternehmen enthalten so im Investitionsrecht zwangsläufig immer über das geltende Recht hinausgehende freiwillige Mehrverantwortung, sind per definitionem CSR. In geringem Maße kann solche CSR Schäden abwehren, Gerechtigkeit für die schiefe Schlachtordnung des Investitionsrechts erfordert mehr. Das macht das Konzept CSR für dieses Rechtsgebiet besonders zwiespältig.
Friederike Diaby-Pentzlin
Corporate Sustainable Restructuring (CSR): Die planetaren Commons konstituieren Zukunftsfähigkeit
Zusammenfassung
Für eine friedliche und gerechte, würdevolle und lebenswerte Zukunft ist eine Abkehr von den ökonomisch-politischen Ideologien des 20. Jahrhunderts und irrationalen Machbarkeitsfantasien brennend geboten. Die klimaökologische und damit verbundene kulturell-humanitäre Situation der Menschheit fordert eine Neuausrichtung unternehmerischen Handelns an ökologischen Prinzipien wie Vielfalt und Differenz, wie Freiheit und Verbundenheit. Unternehmen müssen sich umstrukturieren, um den globalen Prozess zu einer zukunftsfähigen Entwicklung zu ermöglichen. Der Erhalt und Aufbau der Commons (= Gemeinschaftsgüter) steht in deren Zentrum.
Zukunftsfähigkeit schließt die Externalisierung ökologischer und sozial-kultureller Schäden aus Wirtschaftstätigkeiten kategorisch aus und verlangt die Internalisierung aller Kosten oder deren vollumfängliche Kompensation. Dafür ist ein konsequenter mikro- und makroökonomischer Umbau notwendig – von Infrastrukturen, Kapitalanlagen, unternehmerischer Performancemessung und den Profiterwartungen. Unternehmen, die sich nicht nachhaltig restrukturieren und aufstellen, müssen und werden vom Markt verschwinden. Zukunftsfähigkeit ist die Benchmark wirtschaftlichen Erfolgs, heute und morgen erst recht.
J. Daniel Dahm
CSR und Konfliktmanagement: Spiegel des Bekenntnisses zur unternehmerischen Sozialverantwortung
Zusammenfassung
Wie ernst eine Organisation ihr Bekenntnis zur unternehmerischen Sozialverantwortung nimmt, erweist sich insbesondere daran, wie sie mit Konflikten umgeht: Hier steht sie unter besonders genauer Beobachtung aller unmittelbar und mittelbar vom Konflikt betroffenen Akteure, hier muss sie in Wertefragen „Farbe bekennen“. Eine Organisation ist für diesen Kongruenztest umso besser gerüstet, je mehr sie sich aktiv dem Thema Konfliktmanagement zugewandt hat. Sie kann dabei auf wissenschaftlich fundierte und praktisch erprobte Modelle zurückgreifen und diese – dem frühen Etablierungsstadium von Konfliktmanagement sei Dank – passend zu ihrer Organisationskultur individuell ausgestalten.
Felix Wendenburg
Metadaten
Titel
CSR und Recht
herausgegeben von
Daniel Walden
André Depping
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-44119-0
Print ISBN
978-3-662-44118-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-44119-0