2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das aktuelle Thema: Der merkantile Minderwert: technische und rechtliche Widersprüche: 2. Beitrag: Der „merkantile Minderwert“ bei deutschen Immobilien: Standard oder Axiom, gar Chimäre, bloß ein Irrtum?
verfasst von : Jürgen Ulrich
Erschienen in: Aachener Bausachverständigentage 2018
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Angenommen: Bei dem neu errichteten Mietshaus offenbart sich ein kapitales Schimmelpilzvorkommnis an und in den Gebäudeaußenwänden. Der wegen so produzierter Baumängel berechtigt auf Gewährleistung in Anspruch genommene Bauunternehmer (= Auftragnehmer) führt auf seine Kosten umfangreiche nacherfüllende Arbeiten durch; ein vom Bauherrn und Eigentümer (= Auftraggeber) zu den Zwecken der Begleitung dieser Reparaturen und der abschließenden Ergebniskontrolle konsultierter, qualifizierter bautechnischer Experte nimmt nach sorgfältiger Überprüfung diese Reparaturen ab („Jetzt ist da nichts mehr!“).