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1993 | OriginalPaper | Buchkapitel

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als Jahresabschlußadressat

verfasst von : Elke Büsselmann

Erschienen in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital

Verlag: Gabler Verlag

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Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen greift regelmäßig auf die “bilanzierten Zahlen” der Kreditinstitute zurück. Zwei Vorschriften Erlangen in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung: § 26 Abs. 1 Satz 1 KWG“Kreditinstitute haben den Jahresabschluß in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und den aufgestellten sowie später den festgestellten Jahresabschluß und den Lagebericht, soweit ein solcher erstattet wird, dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank jeweils unverzüglich einzureichen; der Jahresabschluß ist in einer Anlage zu erläutern.”§ 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 KWG“Die Kreditinstitute haben unverzüglich nach Ablauf eines jeden Monats der Deutschen Bundesbank Monatsausweise einzureichen.”“Die Deutsche Bundesbank leitet die Monatsausweise mit ihrer Stellungnahme an das Bundesaufsichtsamt weiter (...).”

Metadaten
Titel
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als Jahresabschlußadressat
verfasst von
Elke Büsselmann
Copyright-Jahr
1993
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87893-9_13