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2011 | Buch

Das gesamte examensrelevante Zivilrecht

Für Studenten und Rechtsreferendare

verfasst von: Jürgen Plate

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Dieses Lehrbuch vermittelt Studenten und Referendaren durch eine inhaltlich kurz gefasste, von keiner einzigen Fußnote unterbrochene Darstellung das gesamte, für das Studium und für die beiden Examina erforderliche zivilrechtliche Wissen und schult zugleich das Verständnis für die Zusammenhänge. Eingearbeitet sind über 1.000 Fälle mit exakt gegliederten Lösungsskizzen. Die Gliederung des Buches orientiert sich an den Aufbauerfordernissen einer Fallbearbeitung. In den Text integrierte Wiederholungen festigen ständig das Wissen. Das Buch unterscheidet sich von anderer Ausbildungsliteratur dadurch, dass es weitestgehend auf die aufwendige Darstellung wissenschaftlicher Kontroversen verzichtet und entsprechend der Examenswirklichkeit die Bedeutung des Gesetzes für die Fallbearbeitung in den Vordergrund stellt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Teil 1. Die Bearbeitung juristischer Aufgabenstellungen
Zusammenfassung
Unser Einstieg ist – gewissermaßen als Kontrast zu dem auf eine konkrete Darstellung angelegten „Programm“ dieses Buches – sehr „theoretisch“. Wir beginnen nämlich mit einer Erläuterung der beiden Begriffe des privaten „objektiven Rechts“ und des privaten „subjektiven Rechts“. Warum, werden Sie alsbald verstehen.
Jürgen Plate
Teil 2. Grundbegriffe
Zusammenfassung
Die folgenden Grundbegriffe bilden das Fundament für das Verständnis des Bürgerlichen Rechts und damit auch des gesamten Zivilrechts. Sie müssen Ihnen vertraut sein, bevor wir uns im Anschluss daran systematisch mit der Vermittlung aller derjenigen Kenntnisse befassen, die Ihnen dann eine Fallbearbeitung ermöglichen. Diese Erläuterung der Grundbegriffe erfolgt aber keineswegs abstrakt, sondern stets mit Blick auf unser Ziel, die Fallbearbeitung.
Jürgen Plate
Teil 3. Vertragliche Primäransprüche
Zusammenfassung
Bei der Fallbearbeitung bestimmt die Fallfrage das Thema. Innerhalb des durch die Fallfrage gesteckten Rahmens gehen Sie in folgender Reihenfolge vor und prüfen Ansprüche auf:
  • Herausgabe
  • Grundbuchberichtigung;
  • Erfüllung;
  • Schadensersatz;
  • Rückgewähr;
  • Ausgleich;
  • Unterlassung oder Beseitigung von Störungen
  • Unterhalt.
Jürgen Plate
Teil 4. Sekundäransprüche bei Leistungsstörungen
Zusammenfassung
Stellen wir zunächst einen Rückblick auf Teil 3 an: Sie sind jetzt damit vertraut, dass sich aus einem Rechtsgeschäft, speziell aus einem verpflichtenden Vertrag, für den Schuldner eine „Leistungspflicht“ ergeben kann, die nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes, speziell dem Inhalt des verpflichtenden Vertrages, geschuldeten Leistungen i.S.d. § 241 Abs. 1 BGB zu erbringen (das sind: die „Hauptleistungen“ und die „leistungsbezogenen Nebenleistungen“). Wir nennen einen solchen darauf gerichteten Anspruch (§ 194 BGB) bekanntlich „Primäranspruch“. Viele von Ihnen zu bearbeitende Fälle beschränken sich in der Tat auf die Prüfung eines solchen Primäranspruchs.
Jürgen Plate
Teil 5. „Vertragsnahe“ Ansprüche
Zusammenfassung
Die bisherigen Ausführungen betrafen Ansprüche aus Rechtsgeschäften, insbesondere aus verpflichtenden Verträgen. Dabei hatten wir mit den auf die Erbringung einer Leistung gerichteten sog. „Primäransprüchen“ begonnen und Sie hatten erfahren, wie die Rechtsgeschäfte, die zu „Primäransprüchen“ führen, entstehen, welche Wirksamkeitshemmnisse ihnen entgegenstehen können und wie sie beendigt werden können (Teil 3). Im Anschluss daran hatten wir uns mit den Sekundäransprüchen bei „Leistungsstörungen“ befasst, wobei wir als Beispiele für von Leistungsstörungen betroffen sein könnende Schuldverhältnisse wieder zumeist auf Schuldverhältnisse aus Rechtsgeschäften, insbesondere solche aus verpflichtenden Verträgen, abgestellt haben (Teil 4). Bei diesen Ausführungen ist aber bereits vielfach darauf hingewiesen worden, dass es auch „gesetzliche Schuldverhältnisse“ mit daraus resultierenden gesetzlichen Ansprüchen gibt. Bekanntlich sind gesetzliche Schuldverhältnisse solche, die im Gegensatz zu den rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen nicht deshalb entstehen, weil die Beteiligten deren Entstehung (durch Rechtsgeschäft) herbeiführen wollen, sondern weil das Gesetz deren Entstehung „will“, wie etwa bei §§ 122, 179, 677ff., 812ff., §§ 823ff., 987ff.
Jürgen Plate
Teil 6. Dingliche (sachenrechtliche) Ansprüche
Zusammenfassung
Ist der in der Überschrift dieses Teils zu lesende Begriff „dingliche (sachenrechtliche) Ansprüche“ nicht ein Widerspruch in sich?
Jürgen Plate
Teil 7. Schadensersatzansprüche wegen eines Delikts
Zusammenfassung
Ein durch eine andere Person Geschädigter kann von dieser Schadensersatz bekanntlich nur dann verlangen, wenn es dafür eine Anspruchsgrundlage gibt. Dass es rechtsgeschäftliche Schadensersatzansprüche gibt, haben Sie in Teil 4 gelernt, wo es in erster Linie um Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten ging. In Teil 5 war die Rede von auf Schadensersatz gerichteten „vertragsnahen Ansprüchen“ z.B. aus § 122 BGB, § 179 BGB, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, §§ 280 Abs. 1, 677 BGB. Dass es auch gesetzliche Schadensersatzansprüche gibt, also solche, die nicht die Verletzung von Pflichten aus einer zwischen den Beteiligten bestehenden Sonderbeziehung voraussetzen, ist ebenfalls längst bekannt: In Teil 6 spielten z.B. die gesetzlichen Schadensersatzansprüche aus den §§ 989ff. BGB eine zentrale Rolle.
Jürgen Plate
Teil 8. Bereicherungsrecht
Zusammenfassung
Die „Zentralnorm“ des Bereicherungsrechts § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, in der es heißt: „Wer (etwas) durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten (…) ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet“, zeigt die beiden Funktionen des Bereicherungsrechts für das Zivilrecht.
Jürgen Plate
Teil 9. Schadensersatzrecht
Zusammenfassung
Bei der Fallbearbeitung werden Sie in den verschiedensten Zusammenhängen auf die Notwendigkeit einer Prüfung von Schadensersatzansprüchen stoßen. Das wird Sie kaum überraschen, denn beim Durcharbeiten dieses Buches haben Sie eine Fülle von entsprechenden Anspruchsgrundlagen kennen gelernt.
Jürgen Plate
Teil 10. Mehrheiten und Veränderungen auf der Gläubiger- und Schuldnerebene
Zusammenfassung
Bisher war es fast immer so, dass Sie es nur mit einem einzigen Anspruchsteller und auch nur einem einzigen Anspruchsgegner zu tun hatten. Das galt auch für die rechtsfähigen Personenmehrheiten (die juristischen Personen oder die rechtsfähigen Gesellschaften), denn diese werden wie „eine“ Person behandelt.
Jürgen Plate
Teil 11. Besonderheiten des Familienrechts
Zusammenfassung
Sie wissen ja, dass der Aufbau dieses Buches streng orientiert ist an der Prüfungsreihenfolge, die Sie einzuhalten haben, wenn sich bei der Bearbeitung von Fällen herausstellt, dass es mehrere auf das gleiche Anspruchsziel gerichtete und daher miteinander „konkurrierende“ Anspruchsgrundlagen gibt. Und dazu lautete der eherne Grundsatz „Man beginnt mit den (…) familienrechtlichen und erbrechtlichen Spezialansprüchen“.
Jürgen Plate
Teil 12. Der Übergang des Vermögens als Ganzes von Todes wegen
Zusammenfassung
Es gibt, sieht man einmal z.B. von den §§ 2018, 2130, 2174, 2287 BGB ab, nur wenige prüfungsrelevante „erbrechtliche Spezialansprüche“, die nach der eingangs dieses Buches aufgestellten Aufbauregel bei Konkurrenzen vorab zu prüfen wären, eine Regel, die wir zunächst bewusst ignoriert hatten. Aber unterschätzen Sie das Erbrecht um keinen Preis: Das Erbrecht kann nämlich in den verschiedensten Zusammenhängen bei der Bearbeitung von Fällen, also nicht nur bei der Prüfung „erbrechtlicher Ansprüche“, von Bedeutung sein. Das gilt zum Beispiel für die Frage, wer Erbe einer Person geworden ist oder wer nicht deren Erbe geworden ist.
Jürgen Plate
Metadaten
Titel
Das gesamte examensrelevante Zivilrecht
verfasst von
Jürgen Plate
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-21007-5
Print ISBN
978-3-642-21006-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-21007-5