2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Gesundheitssystem an der „Kante Priorisierung“
Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers über Priorisierung als Diskurs aus medizinrechtlicher Sicht
verfasst von : Christoph Koch, MBA, Diplom-Humanbiologe (Theoretische Medizin) und Bachelor of Science (Soziologie, Politikwissenschaft), Dr. Ralph Kray, Dr. Rainer Sibbel
Erschienen in: Priorisierte Medizin
Verlag: Gabler
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Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch vor 1940, anknüpfend an die Bismarck‘schen Sozialreformen, war und ist daran gewöhnt, einen Zugang zu einem gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu haben, das dem gesetzlich Krankenversicherten bei vorliegenden Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht Ansprüche gewährleistet: Ohne Einschränkungen nach Alter, nach Krankheit, nach Hautfarbe oder Religionen, nach was auch immer. Dass dieses System der Gesetzlichen Krankenversicherung dual mit der Privaten Krankenversicherung für die gesamte Versorgung der Bevölkerung zuständig ist, dies garantiert heute auf der Basis des Fünften Sozialgesetzbuches – und das war auch impliziert in den Bismarck‘schen Sozialreformen – einen Anspruch auf eine Versorgung durch Leistung und Verordnung. Diese Versorgung hat dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot zu entsprechen, geregelt in den §§ 2, 12 und 70 SGB V. Die Leistungen der GKV müssen ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein – unter Berücksichtigung von Qualität, Humanität und Fortschritt in der Medizin.