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2010 | Buch

Das internationale Benchmarkingverfahren und seine Bedeutung für den gewerblichen Rechtsschutz

Indikatoren und Benchmarks zur Überwachung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie ihre exemplarische Darstellung für transnationale Pflichten, die einen Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz aufweisen

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Über dieses Buch

Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Da Staaten nur über begrenzte wirtschaftliche Kapazitäten verfügen, müssen sie die Rechte allerdings nur nach Maßgabe ihrer Ressourcen verwirklichen. Die UNO überwacht, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Sie steht vor dem Problem, mit welchen Methoden sie analysieren soll, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt. Diese Frage zu beantworten ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Das Lösungsmodell wird an einem aktuellen Beispiel getestet: den grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Autor stellt dar, wie sich mit der gefundenen Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Teil. Einleitung
Zusammenfassung
Burundi, Mai 2008: Ornella Ntahombaye liegt in den Wehen. Es ist heiß, eine Fliege umschwirrt ihr schweißnasses Gesicht. In der Luft liegt der beißende Geruch von Abfall und Fäkalien. Fünf Stunden lang kämpft die 22–jährige Afrikanerin, bis endlich ihr erster Sohn, Shabani, das Licht der Welt erblickt. Er schreit, strampelt und strotzt geradezu vor Lebenskraft. Sein Schicksal jedoch ist längst besiegelt: Aids. Seinen 15. Geburtstag wird der Junge wohl nicht erleben.
Michael Duchstein
2. Teil. Der Sozialpakt und seine Überwachung im Allgemeinen
Zusammenfassung
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, Sozialpakt) schützt grundlegende Rechte, Rechte, die neben der abwehrrechtlichen Dimension eine stark leistungsbezogene Komponente enthalten und die vielfach der Befriedigung elementarer Bedürfnisse dienen. So hat jeder Bürger den Anspruch auf Nahrung, Arbeit, Bildung und eine Unterkunft. Bis dato sind 155 Staaten Paktmitglieder. Alle 155 Paktmitglieder sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Berichte über die Menschenrechtslage in ihrem Land abzuliefern. Dieser Verbindlichkeit entziehen sich die USA und einige arabische Staaten bis heute, indem sie sich bislang nicht dazu durchringen konnten, den Sozialpakt zu ratifizieren.
Michael Duchstein
3. Teil. Die Überwachung der Staatenpflichten mit Indikatoren und Benchmarks
Zusammenfassung
Um eine Völkerrechtsverletzung festzustellen, muss der Ausschuss ermitteln, ob ein Staat den geforderten Entwicklungsstand bei der Verwirklichung der Wsk–Rechte erreicht hat. Dieser Zustand lässt sich nicht unmittelbar messen. Selbst wenn man die Frage nach dem Verwirklichungs– Soll einmal ausblendet: Wie will man den Ist–Zustand messen? Wie will man erkennen, ob ein Land seinen Einwohnern das Recht auf Gesundheit gewährt? Wie will man diagnostizieren, ob sichere Arbeitsbedingungen gewährleistet werden? Die in Teil III des IPwskR zusammengefassten Rechte enthalten keine Rechtssätze mit deskriptiven Tatbestandsmerkmalen, aus denen durch bloße Subsumtion bestimmte Rechtsfolgen abgeleitet werden können. Auch wenn man die einzelnen Elemente der Paktvorschriften genau definiert, lässt sich der Grad der Verwirklichung der Wsk–Rechte nicht bestimmen. Genau diesen Grad braucht man aber, um ihn mit dem Soll–Zustand abzugleichen.
Michael Duchstein
4. Teil. Die transnationalen Pflichten sowie deren Überwachung, insbesondere im Bereich des Patent– und Sortenschutzrechts
Zusammenfassung
Im folgenden Teil soll die IBSA–Methode an einem praktischen Beispiel verdeutlicht werden.
Michael Duchstein
5. Teil. Zusammenfassende Thesen
Zusammenfassung
Das Berichtsprüfungsverfahren hat sich trotz seiner vorwiegend politischen Konsequenzen als wirksame Methode erwiesen, um den Genuss der Wsk–Rechte zu verbessern. Es gilt zwar der Verhandlungsgrundsatz. Um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten, darf der Ausschuss aber trotzdem eigene Ermittlungen anstellen und Alternativinformationen verwerten. Weil er die Beweismittel auf seinem Gebiet kontrolliert, trägt grundsätzlich der Staat die Beweislast. Bei Tatsachenzweifeln darf der Ausschuss zugunsten der Individuen entscheiden, wenn er der Regierung zuvor Gelegenheit gegeben hat, Stellung zu nehmen.
Michael Duchstein
Backmatter
Metadaten
Titel
Das internationale Benchmarkingverfahren und seine Bedeutung für den gewerblichen Rechtsschutz
verfasst von
Michael Duchstein
Copyright-Jahr
2010
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-12018-3
Print ISBN
978-3-642-12017-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-12018-3