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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Das Prüfungsverfahren in der Sozialversicherung

verfasst von : Petra Schewe, Ralf Fischer

Erschienen in: Praxishandbuch Betriebsprüfung im Sozialversicherungsrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Prüfungen der Sozialversicherung durchleuchten alle Beschäftigungsverhältnisse, Meldungen, Entgelte und Beiträge. Neben den Lohn- und Gehaltskonten aller Arbeitnehmer sind auch Beitragsabrechnungen, Unterlagen über Versicherungsfreiheit, Arbeitsverträge, Gesellschafterverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen auch Werkverträge oder Verträge mit freien Mitarbeitern häufig ein Prüfungsschwerpunkt. Unterlagen außerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung können Einfluss auf die Sozialversicherung nehmen und werden daher in die Prüfung mit einbezogen.
Rechtsgrundlage ist u. a. § 28p SGB IV: „(1) Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a) mindestens alle vier Jahre. Die Prüfung soll in kürzeren Zeitabständen erfolgen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Die Einzugsstelle unterrichtet den für den Arbeitgeber zuständigen Träger der Rentenversicherung, wenn sie eine alsbaldige Prüfung bei dem Arbeitgeber für erforderlich hält. Die Prüfung umfasst auch die Lohnunterlagen der Beschäftigten, für die Beiträge nicht gezahlt wurden. Die Träger der Rentenversicherung erlassen im Rahmen der Prüfung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern; insoweit gelten § 28h Absatz 2 sowie § 93 in Verbindung mit § 89 Absatz 5 des Zehnten Buches nicht. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen nehmen abweichend von Satz 1 die Prüfung für die bei ihnen versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen vor.“
Um alle Facetten der Prüfungsteile rechtskonform bearbeiten zu können und somit eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung „bestehen“ zu können, bedarf es Hintergrundwissen. Im Folgenden sollen daher die nötigen Einzelheiten rund um eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung nebst rechtlicher Tatbestände dargestellt und erläutert werden, um zu einer erfolgreichen Prüfung beisteuern zu können.

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Metadaten
Titel
Das Prüfungsverfahren in der Sozialversicherung
verfasst von
Petra Schewe
Ralf Fischer
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15945-0_1