Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Corona-Pandemie
Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes und Bestimmtheitsgebots an Kontaktdatenverarbeitungsregelungen in Rechtsverordnungen
- 2026
- Buch
- Verfasst von
- Johanna Sophie Materne
- Verlag
- Springer Fachmedien Wiesbaden
Über dieses Buch
Die Corona-Pandemie führte in Deutschland zu massiven, mittelbaren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – insbesondere durch verpflichtende Kundenkontaktdatenverarbeitungsregelungen in privaten Einrichtungen durch Corona-Rechtsverordnungen. Diese Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen und analysiert kritisch, ob die seinerzeit geltende Rechtsgrundlage (§ 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG) dem Vorbehalt des Gesetzes gerecht wird sowie ob sie hinreichend bestimmt war, um die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe über mehrere Monate zu tragen. Die Dissertation zeigt ein graduelles Muster in der gerichtlichen und literarischen Bewertung auf und kommt zu dem Ergebnis, dass die verfassungskonforme Anwendung der Generalklausel bereits nach einem halben Jahr der Pandemie ihre Grenzen erreichte.
Das Buch trägt zu der grundlegenden verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Pandemierechtsprechung bei und formuliert Anforderungen für künftige Krisensituationen: Notwendig sind schneller verfügbare, bereichsspezifische gesetzliche Grundlagen mit expliziten Datenschutzgarantien, die die Balance zwischen Infektionsschutz und Grundrechten wahren.
Inhaltsverzeichnis
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Frontmatter
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Einleitung: Gang der Darstellung
Johanna Sophie MaterneDas Kapitel bietet eine detaillierte Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen während der Corona-Pandemie in Deutschland. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme zu mehreren datenschutzrelevanten Maßnahmen vorgenommen, insbesondere zu den mittelbaren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Verarbeitung von Kundenkontaktdaten vor Zutrittsgewährung. Anschließend werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie die Landesgrundrechte auf Datenschutz erläutert. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Rechtsprechung und Literatur zu den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes und des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG. Dabei wird zwischen retrospektiven und nicht retrospektiven Entscheidungen unterschieden und die dogmatischen Konsequenzen für den Kontext der Pandemie herausgearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewertung der Rolle von Corona-Apps und die Frage, ob deren Nutzung einen unangemessenen mittelbaren Eingriff in das Grundrecht darstellt. Abschließend wird die Einfügung des § 28a IfSG im November 2020 analysiert und die Notwendigkeit einer spezialgesetzlichen Grundlage für zukünftige Pandemien diskutiert. Das Kapitel schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und einer umfangreichen Abwägung der rechtlichen Rahmenbedingungen.KI-Generiert
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ZusammenfassungEnde des Jahres 2019 wurden in der chinesischen Stadt Wuhan Fälle einer damals unbekannten Krankheit beobachtet, die durch ein neuartiges Virus ausgelöst wurde: COVID-19. Dieses Virus wurde als „Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom-Coronavirus-2“, kurz „SARS-CoV-2“ oder – aufgrund seiner unter einem Elektronenmikroskop an eine Krone erinnernden Oberflächenstruktur – auch als „Corona“ bezeichnet. Nach anfänglicher Spekulation über die Gefährlichkeit der Krankheit starb Ende Dezember 2019 die erste Person an bzw. mit der neuen Lungenerkrankung und die Krankheitsfälle wurden der Weltgesundheitsorganisation gemeldet. -
Bestandsaufnahme zu datenschutzrelevanten Maßnahmen in der Corona-Pandemie
Johanna Sophie MaterneDas Kapitel beleuchtet die datenschutzrechtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Infektionsnachverfolgung. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Rechtsprechung zu Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen, die zu Beginn der Pandemie erlassen wurden. Der Text analysiert die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Maßnahmen, insbesondere die Frage, ob die Generalklausel des § 32 IfSG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die weitreichenden Grundrechtseingriffe darstellte. Dabei wird die Entwicklung der Rechtsprechung im Jahresverlauf 2020 dargestellt, die eine zunehmende Skepsis gegenüber der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahmen erkennen lässt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der historischen Betrachtung der Kontaktdatenerhebung in verschiedenen Bundesländern, insbesondere in den Phasen 1 und 2 der Pandemie. Der Text untersucht die unterschiedlichen Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung, die in den Corona-Verordnungen der Länder getroffen wurden, und bewertet diese am Maßstab des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Abschließend wird die grundsätzliche Dogmatik des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung diskutiert, das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelt wurde, und die Kritik an dieser Rechtsprechung sowie die Gegenargumente dargestellt.KI-Generiert
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ZusammenfassungErste Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab der elften Kalenderwoche im Jahr 2020 in Form von Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen ergriffen. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie nutzen einige Landesregierungen die Handlungsform der Allgemeinverfügung, um weitreichende Pandemieeindämmungsmaßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen, Versammlungsverbote und weitere grundrechtsbeschneidende Maßnahmen zu erlassen. Schnell wurden jedoch Zweifel an der Verfassungskonformität von derartigen landesweit geltenden Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung geäußert, da Allgemeinverfügungen i.S.v. § 35 S. 2 VwVfG Verwaltungsakte konkret-genereller Natur sind (wohingegen Rechtsverordnungen abstrakt-generelle Regelungen treffen). -
Vorbehalt des Gesetzes und Bestimmtheitstrias aus Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG
Johanna Sophie MaterneDas Kapitel untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel (§ 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG) als Grundlage für die Erlassung von Corona-Verordnungen durch die Exekutive. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vereinbarkeit dieser Generalklausel mit dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG. Der Text analysiert zunächst die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte zu Beginn der Pandemie, die die Generalklausel als ausreichende Ermächtigungsgrundlage ansahen. Anschließend wird die zunehmende Kritik in Rechtsprechung und Literatur ab dem Herbst 2020 dargestellt, die die Generalklausel aufgrund der Dauer und Intensität der Grundrechtseingriffe als nicht mehr verfassungskonform bewertete. Besonders im Fokus steht die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgebots eine spezifischere gesetzliche Grundlage erfordert hätten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auswertung der Literatur, die sich kritisch mit der Frage auseinandersetzt, ob die Generalklausel den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügte oder ob der Gesetzgeber früher hätte tätig werden müssen. Abschließend wird reflektiert, warum sich die Mehrheit der Gerichte erst spät oder gar nicht für einen Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes oder das Bestimmtheitsgebot ausgesprochen hat. Das Kapitel bietet damit eine umfassende Analyse der verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Pandemie für die Rechtsetzung ergaben.KI-Generiert
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ZusammenfassungIm Jahr 2020 bestand in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber, ob die infektionsschutzrechtliche Generalklausel der § 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG Verordnungsregelungen hinsichtlich einer verpflichtenden Kundenkontaktdatenerhebung vor Zutrittsgewährung durch Private überhaupt ermöglichte und damit für die mittelbaren Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz eine ausreichende formalgesetzliche Grundlage zu bilden vermochte. Vor allem im Anfangsstadium der Pandemie wurde das zum Verordnungserlass ermächtigende Gesetz für grundrechtsbeschränkende Maßnahmen von der Rechtsprechung soweit ersichtlich beinahe stets als eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Grundlage erachtet. -
Gesetzesvorbehalt und Normenklarheitsgrundsatz beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Johanna Sophie MaterneDas Kapitel setzt sich intensiv mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auseinander, insbesondere mit dem Gesetzesvorbehalt und den Anforderungen an Normenklarheit und Normenbestimmtheit. Es beginnt mit einer Analyse der ursprünglichen strengen Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aufgestellt hat, und zeigt auf, warum diese Anforderungen ursprünglich so hoch angesetzt wurden. Anschließend wird die Entwicklung der Rechtsprechung und Literatur zu diesem Thema nachgezeichnet, wobei sowohl zustimmende als auch kritische Stimmen berücksichtigt werden. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie eine Anpassung dieser strengen Vorgaben rechtfertigt. Dabei wird untersucht, ob exekutive Rechtsetzung – etwa in Form von Rechtsverordnungen – den Anforderungen an Normenklarheit und Bestimmtheit genügen kann, wenn sie auf einer verfassungsgemäßen parlamentsgesetzlichen Ermächtigung beruht. Besonders relevant ist die Diskussion um die Kontaktnachverfolgung während der Pandemie, bei der personenbezogene Daten durch private Einrichtungen erhoben und an Gesundheitsbehörden weitergegeben wurden. Das Kapitel analysiert, ob diese Praxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar war und welche Lehren für zukünftige Krisensituationen gezogen werden können. Abschließend wird die These vertreten, dass die technologische Entwicklung und die besonderen Umstände der Pandemie eine differenzierte Betrachtung der bisherigen Dogmatik erfordern, ohne jedoch die grundsätzlichen Anforderungen an Normenklarheit und Bestimmtheit vollständig aufzugeben.KI-Generiert
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ZusammenfassungIn diesem Kapitel wird die Frage beantwortet, warum der Gesetzesvorbehalt bei Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie die Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung ursprünglich besonders streng bemessen wurden und ob die Ausnahmesituation einer Pandemie eine andere Bewertung zulässt. -
Regelungen der verpflichtenden Kontaktdatenverarbeitung durch private Einrichtungsbetreibende als unangemessener mittelbarer Grundrechtseingriff
Johanna Sophie MaterneDer Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen der verpflichtenden Kontaktdatenverarbeitung durch private Einrichtungsbetreibende während der Corona-Pandemie. Zunächst wird die Eingriffsdogmatik auf Datenverarbeitungsregelungen angewendet, wobei der Fokus auf der Frage liegt, ob diese Regelungen als mittelbare Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu bewerten sind. Besonders wird analysiert, wie Private als Verantwortliche für den Staat handeln und welche Auswirkungen dies auf die Grundrechtsausübung der Betroffenen hat. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Rolle der Corona-Apps, insbesondere der Luca-App, und deren datenschutzrechtlichen Risiken. Der Beitrag untersucht zudem die Unanwendbarkeit der Unionsgrundrechte und die Anwendung nationaler Grundrechte, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Im zweiten Teil wird die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitungsregelungen aus dem Jahr 2020 eingehend geprüft. Dabei werden die Anforderungen an die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelungen analysiert, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Leib und Leben sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Besonders wird die zeitliche Komponente der Verhältnismäßigkeit betrachtet und diskutiert, inwiefern die Regelungen mit fortschreitender Pandemie ihre Rechtfertigung verlieren können. Abschließend wird die organisatorische Absicherung des Datenschutzes thematisiert, insbesondere die Frage, ob das Fehlen spezifischer Regelungen zum Schutz der Daten die Angemessenheit der Maßnahmen in Frage stellt. Der Beitrag bietet eine systematische und kritische Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer praktischen Umsetzung während der Pandemie.KI-Generiert
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ZusammenfassungNachfolgend werden die Kontaktdatenverarbeitungsregelungen zur Infektionskettennachverfolgung in den Corona-Verordnungen insbesondere aus dem Jahr 2020 – vor allem aus der Zeit vor dem Erlass des § 28a IfSG – näher untersucht. Im Fokus steht dabei die Problematik, in welcher Ausgestaltung derartige Regelungen als verhältnismäßig bzw. unverhältnismäßig angesehen werden können. -
Zusammenfassung
Johanna Sophie MaterneDas Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtlichen Herausforderungen der Datenerhebung während der Corona-Pandemie in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch verpflichtende Kontaktdatenerhebungen in privaten Einrichtungen. Der Text untersucht die rechtlichen Grundlagen der Maßnahmen, die zwischen März 2020 und November 2020 auf Basis von § 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG erlassen wurden, und bewertet deren Verfassungsmäßigkeit. Besonders im Fokus steht die Frage, ob diese Regelungen den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots und des Vorbehalts des Gesetzes genügten. Dabei wird die Entwicklung der Rechtsprechung und Literatur nachgezeichnet, die zunächst eine hinreichende Bestimmtheit der Regelungen annahm, später jedoch zunehmend Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit äußerte. Ein zentraler Aspekt ist die Rolle der Landesverordnungen, die eine Vielzahl von Einrichtungsbetreibern zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten verpflichteten. Der Text analysiert, wie diese Maßnahmen in die Grundrechte der Betroffenen eingriffen und welche rechtlichen Schutzmechanismen fehlten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neuregelung durch § 28a IfSG, der ab November 2020 spezifischere Vorgaben für Datenerhebungen zur Infektionskettennachverfolgung schuf. Der Autor bewertet, inwiefern diese Neuregelung die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt und welche Lehren für zukünftige Pandemien gezogen werden können. Abschließend wird diskutiert, welche prozeduralen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz der Daten erforderlich sind, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.KI-Generiert
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ZusammenfassungWährend der Corona-Pandemie erfolgten in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem schwerwiegende mittelbare Grundrechtseingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie in die Landesgrundrechte auf Datenschutz. Letztere sind im hiesigen Kontext als Mehrgewährleistung anzusehen, die „in Übereinstimmung“ im Sinne des Art. 142 GG mit dem Grundgesetz stehen und daher neben den Bundesgrundrechten in Kraft bleiben. -
Backmatter
- Titel
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Corona-Pandemie
- Verfasst von
-
Johanna Sophie Materne
- Copyright-Jahr
- 2026
- Electronic ISBN
- 978-3-658-50962-0
- Print ISBN
- 978-3-658-50961-3
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-50962-0
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