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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

16. Das „S“ in ESG definieren: Was eine soziale Taxonomie für ein zukunftsfähiges Wirtschaftssystem leistet

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Zusammenfassung

Die Europäische Union hat sich eine gerechte ökologische Transformation der Wirtschaft zum Ziel gesetzt und sich der Erreichung der UN-Entwicklungsziele bis 2030 verpflichtet. Privaten Finanzakteur*innen weist sie dabei zentrale Bedeutung bei der Finanzierung dieser Ziele zu. Mithilfe der Taxonomieverordnung will die Union private Finanzströme in ökologische und soziale wirtschaftliche Aktivitäten lenken. Diese Lenkungsfunktion kann die Taxonomie für soziale Ziele nur dann entfalten, wenn die bestehende Taxonomieverordnung um soziale Komponenten erweitert wird. Heutige Marktstandards- und Instrumente für Social Finance reichen nicht aus, um eine sozial gerechte Transition und die Erreichung der UN-Entwicklungsziele zu finanzieren.

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Fußnoten
1
Auf eine ausführliche Bewertung dieser Debatte wird hier verzichtet. Das immer wieder angeführte Argument, dass Rüstungsgüter im Einklang mit SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ stehen, widerspricht den Unterzielen von SDG 16, die eine Rüstungsregulierung fordern, um alle Formen der Gewalt, die gewaltbedingte Sterblichkeit sowie illegale Waffenströme deutlich zu verringern. Damit ist der Anspruch, den gesamten Sektor als sozial positiv zu definieren, auf Grundlage einer Taxonomie, deren Basis international anerkannte Standards und Normen sind, nicht zu rechtfertigen.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Berg, F., Koelbel, J. F., & Rigobon, R. (2019). Aggregate confusion: The divergence of ESG ratings (S. 1–42). MIT Sloan School of Management. Berg, F., Koelbel, J. F., & Rigobon, R. (2019). Aggregate confusion: The divergence of ESG ratings (S. 1–42). MIT Sloan School of Management.
Metadaten
Titel
Das „S“ in ESG definieren: Was eine soziale Taxonomie für ein zukunftsfähiges Wirtschaftssystem leistet
verfasst von
Ulrike Lohr
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-38044-1_16