1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Software-Produkt
verfasst von : Dr. Frank Alexander Koch, Dr. Peter Schnupp
Erschienen in: Software-Recht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Neben seinen softwaretechnischen Attributen hat ein Programm auch zahlreiche Eigenschaften, die relevant werden, wenn es als Rechtsobjekt fungiert. Sie sind nicht immer mit den technischen korreliert und deshalb oft auch für den Informatiker kontraintuitiv. So ist etwa die für den Urheberrechtsschutz wichtige „schöpferische Gestaltungshöhe“ kaum aus programmiertechnischen Begriffen wie „Umfang“, „Komplexität“ oder „Qualität“ abzuleiten. Fast gilt sogar das Gegenteil: da die festen Regeln der Software-Technologie die Gestaltungsfreiräume des Programmentwicklers einengen, ist ihre Befolgung eher ein Gegenargument gegen das Entstehen von Urheberrechten. Auch die Anforderungen, die ein Gericht üblicherweise an die Dokumentation eines Programms, die Abnahmevoraussetzungen und die Haftung für Fehler stellt, sind meist höher als das, was im normalen Software-Alltag angenommen wird. Deshalb sollte ein Software-Hersteller oder -Verkäufer auf eine sorgfältige Ausformulierung dieser Punkte in den Angeboten und Verträgen achten: er kann nicht damit rechnen, daß er „nur das liefern muß, was im Vertrag drinsteht“. Umgekehrt sollte sich aber auch der Auftraggeber oder Käufer genau überlegen, was er als Vorgaben verlangt. So ist die von öffentlichen Auftraggebern und Großfirmen oft geforderte Anwendung bestimmter Technologien, Programmiersprachen oder Entwicklungsmethoden nicht ungefährlich: sie kann dem Auftragnehmer eine bequeme und tragfähige „Ausrede“ liefern, warum ein Entwicklungsvorhaben erfolglos blieb oder hohe Mehrkosten und Terminverzögerungen erforderte.