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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

Das Verleger-Privileg

Die Rolle der Zeitungsverlage für den Lokalfunk

verfasst von : Horst Röper

Erschienen in: Journalismus auf zwei Säulen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Zeitungsverlage haben für die Regulierung und Finanzierung des Lokalfunks in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle gespielt. Die meisten Verlage besitzen ihre ursprünglichen Beteiligungen noch heute. Nur zwei größere Verlage haben ihr Engagement reduziert: Das Westfalen-Blatt fast alle Beteiligungen an den Konkurrenten Neue Westfälische (Bielefeld) verkauft und die Westdeutsche Zeitung (Wuppertal) hat ihre Beteiligung an die Rheinische Post (Düsseldorf) abgegeben.

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Fußnoten
1
Vgl. dazu die Statistiken des Zentralausschusses der Werbewirtschaft (ZAW), die in einem Jahrbuch veröffentlicht werden. Die Jahrbücher des ZAW trugen zunächst den Titel „Werbung“ und später „Werbung in Deutschland“. Den Höhepunkt erreichte die Zeitungswerbung (ohne Sonntagszeitungen) danach im Jahr 2000 mit gut 6,5 Mrd. €. Trotz der Konkurrenz des Privatfunks waren die Werbeeinnahmen weiter kontinuierlich gestiegen. Erst im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts kam es zum Bruch. Die Werbeeinnahmen gingen zurück und die Zeitungsverlage verloren ihre führende Position.
 
2
Das Vorläuferprogramm von RPR ging am 01.05.1986 auf Sendung. Zwei Monate später startete „Radio RSH“ in Schleswig-Holstein.
 
3
Eine Lizenz und eine Frequenz zu partagieren, also die Sendezeit auf mehrere Anbieter zu verteilen, um über eine Mehrzahl von Anbietern die Vielfalt zu steigern, war beispielsweise auch in Bayern praktiziert worden. In der Praxis hat sich das Partagieren nicht bewährt und wurde sukzessive aufgegeben, z. B. durch Bündelung der Aktivitäten von Anbietern in einer gemeinsamen Gesellschaft.
 
4
Die RPR sprach später sogar von „über 250 Gesellschaftern“, vgl. Stoller, Joachim (1989): Mit Haken und Ösen. In: journalist 8/1989. S. 42−43.
 
5
Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 bei einer Entscheidung zum LRG NRW auch auf die Vermeidung „vorherrschender Meinungsmacht durch ein Doppelmonopol“ hingewiesen: „Durch die Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaft wird einerseits dafür Sorge getragen, dass die im Sendegebiet bestehende Meinungsvielfalt im Programm gleichgewichtig zum Ausdruck kommt, andererseits vorherrschende Meinungsmacht durch ein Doppelmonopol von Presse und Rundfunk vermieden wird. Durch die Zusammensetzung der Betriebsgesellschaft werden die Interessen der Lokalpresse an der Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage berücksichtigt, indem die Zeitungsverleger ein vorrangiges Zugangsrecht zum Rundfunkbetrieb haben, dessen Werbefinanzierung kontrollieren und an dem Gewinn partizipieren.“ [BVerfGE 83 238 IV.2 (480)].
 
6
Vgl. dazu auch den Beitrag von Jürgen Büssow in diesem Band.
 
7
Vgl. Verband Rheinisch-Westfälischer Zeitungsverleger e. V.: Privat Radio. Düsseldorf, November 1986.
 
8
Ebd. S. 3.
 
9
Die Zeitung, Nr. 4/5, S. 10.
 
10
Vgl. dazu auch den Beitrag von Werner Lauff in diesem Band.
 
11
Die Zeitung Nr. 6, S. 2.
 
12
Soweit bekannt, machte nur die Neue Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ) eine Ausnahme, die auf einem Rest an Eigenständigkeit innerhalb des damaligen WAZ-Konzerns bestand. Die NRZ veröffentlichte den Text auf Seite 2.
 
13
Vgl. Landesrundfunkgesetz NRW § 28(2).
 
14
Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen: Plenarprotokoll 10/40 vom 19.12.1986, S. 332.
 
15
Zu den besonderen Schwierigkeiten in der Region von Stadt und Kreis Aachen (damals noch getrennt eigenständig) sowie den Kreisen Heinsberg und Düren gehörte ein deutschsprachiges Radioprogramm, das jenseits der belgischen Grenze für die dortige deutsche Minderheit veranstaltet wurde und weit nach Deutschland einstrahlte.
 
16
Im Kreis Coesfeld haben sich münsterländische Verlage aus der Betriebsgesellschaft zurückgezogen, darunter die Westfälischen Nachrichten, Dülmener Zeitung und die Allgemeine Zeitung. Nachgefolgt ist der Verlag des Westfälischen Anzeigers (Ippen-Gruppe) in Hamm.
 
17
Allein im Kreis Olpe hat es nie einen Lokalfunk gegeben. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird nach wirtschaftlichen Problemen schon seit Jahren kein umfänglich eigenständiges Programm produziert. Dort werden Teile des Nachbarsenders Radio Hagen übernommen.
 
18
Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dem WDR bei Radio NRW eine bedeutende Rolle zukommen. Dies hat das Bundeskartellamt untersagt und eine Beteiligung des WDR auf unter 25 % begrenzt. Ohne eine qualifizierte Beteiligung hatte der WDR keinen wesentlichen Einfluss und stieg letztlich aus. Den Anteil in Höhe von 24,9 %hat Radio NRW selbst übernommen. Die Zeitungsverlage hielten schon zuvor mit 59 % über ihre Gesellschaft Pressefunk eine deutliche Mehrheit und bauten diese entsprechend weiter aus.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Prodoehl, H. G. (1987). Organisationsprobleme des lokalen Rundfunks. Das „Zwei-Säulen-Modell“ im nordrhein-westfälischen Landesrundfunkgesetz. Media Perspektiven, 4, 229–236. Prodoehl, H. G. (1987). Organisationsprobleme des lokalen Rundfunks. Das „Zwei-Säulen-Modell“ im nordrhein-westfälischen Landesrundfunkgesetz. Media Perspektiven, 4, 229–236.
Zurück zum Zitat Stoller, J. (1989). Mit Haken und Ösen. Journalist, 8, 42–43. Stoller, J. (1989). Mit Haken und Ösen. Journalist, 8, 42–43.
Zurück zum Zitat Verband Rheinisch-Westfälischer Zeitungsverleger e. V. (November 1986). Privat Radio. Verband Rheinisch-Westfälischer Zeitungsverleger e. V. (November 1986). Privat Radio.
Metadaten
Titel
Das Verleger-Privileg
verfasst von
Horst Röper
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35270-7_12