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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Das Ziel dieses Buchs – und eine Warnung

verfasst von : Christoph Poertzgen

Erschienen in: Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dieses Buch will ein komplexes rechtliches Thema möglichst einfach darstellen. Juristische Kenntnisse werden bei der Lektüre nicht vorausgesetzt. Eine qualifizierte Beratung zum Einzelfall kann die folgende Darstellung allerdings nicht ersetzen.

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Fußnoten
1
Stichworte hierzu sind: Compliance, business judgment rule, aufsichtsrechtliche Anforderungen, Datenschutz etc.
 
2
Besonders stressbelastet ist regelmäßig die Phase nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit (Kap. 7) und/oder Überschuldung (Kap. 8); mit dieser Phase verknüpft das Gesetz besonders strikte Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten sowie Haftungsrisiken (Kap. 9 sowie 11 und 15). Mit der Stellung eines Insolvenzantrages (Kap. 10) tritt dagegen in aller Regel wieder eine juristische „Entschleunigung“ ein, da nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter für das Unternehmen verantwortlich ist (Abschn. 13.​2). Das gilt entsprechend für ein Restrukturierungsvorhaben nach der seit Anfang 2021 geltenden Rechtslage (Kap. 14).
 
3
Erfahrungsgemäß fühlt sich die Mehrheit von Unternehmensvertretern entgegen allen Forderungen nach einem Mentalitätswandel („Krise als Chance begreifen“ etc.) nach wie vor durch eine Hemmschwelle gehindert, an Informationsveranstaltungen oder Seminaren zu Krisenpflichten teilzunehmen. Dazu hört man von potentiellen Teilnehmern hinter vorgehaltener Hand immer wieder Aussagen wie „Ich würde gern teilnehmen, möchte dort lieber nicht gesehen werden“ bzw. „Was werden unsere Geschäftspartner denken, wenn ich da hingehe?“ usw.
 
4
Eine Ausnahme gilt für die zahlreichen neu eingefügten Vorschriften des seit Anfang 2021 geltenden Restrukturierungsrechts (Kap. 14). Der jeweils aktuelle Wortlaut sämtlicher in diesem Buch genannten Vorschriften kann im Internet nachgelesen werden kann, etwa auf den Seiten www.​dejure.​org oder www.​gesetze-im-internet.​de.
 
5
Das Unternehmen ist die Sachgesamtheit aller Vermögenswerten, die zusammen eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit bilden. Der Unternehmensträger ist demgegenüber die rechtliche Hülle des Unternehmens in Form einer GmbH, einer GmbH & Co. KG, einer Aktiengesellschaft oder einer anderen (in- oder ausländischen) Rechtsform.
 
Metadaten
Titel
Das Ziel dieses Buchs – und eine Warnung
verfasst von
Christoph Poertzgen
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-34180-0_1