Mit dem Wegfall der Richtlinie 67/548 EWG und dem Inkrafttreten der VO (EU)Nr. 1272/2008 als der Basis des Chemikalienrechts für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen (umgangssprachlich als GHS-VO bezeichnet) wurde es erforderlich, das Störfallrecht diesen dort erfolgten Änderungen anzugleichen. Diese Änderungen sind insofern als tiefgreifend zu bezeichnen, da sich vor allem die Einstufungskriterien und damit die Einstufung der Chemikalien geändert haben.
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Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.