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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Definition „Direktabspaltung“ und Abgrenzung zu anderen Transaktionswegen

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Zusammenfassung

Diese Untersuchung beschäftigt sich mit der sog. Direktabspaltung im engeren Sinne oder auch „reine Direktabspaltung“ genannt. Das bedeutet, dass die abzuspaltende Beteiligung nicht nur ein Bestandteil des abzuspaltenden Vermögens, sondern der einzige Vermögensgegenstand ist, der mit der Abspaltung übertragen werden soll.

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Fußnoten
1
Verse, in: BeckOGK-UmwG, § 123 Rn. 90.
 
2
Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 419; Verse, in: BeckOGK-UmwG, § 123 Rn. 90; Wiegand, S. 212.
 
3
Schnorbus, ZGR 2019, 780, 783.
 
4
Schnorbus, ZGR 2019, 780, 794; Wiegand, S. 212.
 
5
Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 419.
 
6
Zu Spaltungsmotiven Oetter, S. 15.
 
7
Für pointierte Bespiele in diesem Zusammenhang siehe Winter/Drebes, FAZ v. 22.6.2002, S. 19 („Ein Kühlschrank als Dividende“); ferner Holzborn/Bunnemann, AG 2003, 673 („Siemens-Handys“).
 
8
Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) vom 19.7.2002, BGBl. I, S. 2681.
 
9
BT-Drs. 14/8769 S. 12.
 
10
Hasselbach/Wicke, NZG 2001, 600; Hüffer, AktG, § 222 Rn. 20.
 
11
Hasselbach/Wicke, NZG 2001, 601; Lutter, in: Kölner Komm. AktG, § 225 Rn. 52. Zu den Bewertungsfragen vgl. Hüffer, AktG, § 222 Rn. 20, § 57 Rn. 6 m. w. N.
 
12
Wiegand, S. 1 mit dem Hinweise auf die seinerzeitige – tatsächlich aber nicht durchgeführte – Idee der Infineon AG, sich im Wege der Sachdividende von ihrer Beteiligung Qimonda zu trennen; vgl. zur Umstrukturierung auch die Spaltungen HypoVereinsbank/HypoRealEstate (2003), Bayer/Lanxess (2005) und Hoechst/Celanese (1999), die jeweils unter Anwendung des § 123 Abs. 2 UmwG durchgeführt wurden. Siehe dazu vor allem im Fall Hoechst/Celanese S. 130 des Spaltungsberichts, aus dem sich ergibt, dass zumindest eine Art Direktabspaltung – wenn auch nicht als Direktabspaltung im engeren Sinne – als Teil einer Spaltung zur Unternehmensteilung zur Anwendung gelangt ist, indem auf diesem Weg Anteile an der aufnehmenden Mantelgesellschaft auf diese abgespalten wurde (S. 130, Ziff. 10.).
 
13
Im Fall der Zwangseinziehung kommt bei fehlender Satzungsbestimmung nur eine Barabfindung in Betracht, vgl. Koch, in: Hüffer/Koch, AktG § 237 Rn. 18; Krieger, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4 § 62 Rn. 12; Lutter, in: Kölner Komm. AktG, § 237 Rn. 72.
 
14
Der Weg der Realteilung ist gerade bei Personengesellschaften häufig gewünscht und gewollt und wird in der Praxis nicht selten umgesetzt.
 
15
Hasselbach/Wicke, NZG 2001, 601.
 
16
Nachstehende alternative Transaktionsvarianten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Besonders komplexe Varianten, wie etwa die theoretisch ebenfalls denkbare Umwandlung in eine Personengesellschaft mit anschließender Realteilung, kommen für größere Gesellschaften praktisch nicht in Betracht und bleiben hier deshalb unberücksichtigt.
 
17
Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 420.
 
18
vgl. Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 420.
 
19
Busch, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht, Bd. 3 § 64 Rn. 3.
 
20
Beide Rechtsanwälte bei Latham & Watkins LLP, Düsseldorf.
 
21
Rechtsanwalt bei Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main.
 
22
Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 420.
 
23
Ekkenga, in: Münchener Kommentar GmbHG, § 29 Rn. 127.
 
24
Müller, in: Ulmer/Habersack, GmbHG, § 29 Rn. 122.
 
25
Fastrich, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, § 13 Rn. 31 ff.
 
26
Handels- und steuerrechtlich ist problematisch, dass im Falle einer Bewertung der Sachdividende zum Buchwert stille Reserven mitausgeschüttet werden können, ohne dass dies aus dem Gewinnverwendungsbeschluss ersichtlich wäre. Daher wird teilweise die Auffassung vertreten, dass nur eine Ausschüttung zum Verkehrswert zulässig sei, da andernfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen würde, vgl. Urt. d. BFH v. 11.4.2018 – I R 34/15 –. Neben den Bewertungsfragen sind problematisch, ob ein Kapitalertragssteuerabzug erfolgen muss und wie etwaige steuerfreie Gewinne unter Anwendung des steuerrechtlichen Schachtelprivilegs zu behandeln sind.
 
27
Paschos/Funken, in: FS Marsch-Barner, S. 420.
 
Metadaten
Titel
Definition „Direktabspaltung“ und Abgrenzung zu anderen Transaktionswegen
verfasst von
Holger van Ooy
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-38427-2_2