Das zweite Kapitel bestimmt die für die Datenerhebung relevante Grundgesamtheit, da neben den lokalen Parteiorganisationen und Wählergemeinschaften eine Vielzahl weiterer Akteure in der Kommunalpolitik präsent sind, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Politik vor Ort nehmen. In einem ersten Schritt werden daher Wählergemeinschaften von den Parteien, sonstigen Organisationen und Einzelbewerbern abgegrenzt. Darauf aufbauend werden die verschiedenen konzeptionellen Zugangsstrategien bei der Erfassung von Wählergemeinschaften aufgezeigt. In einem zweiten Schritt wird das heterogene Spektrum der Wählergemeinschaften zunächst typologisiert und anschließend begründet, welche Typen in die vorliegende Untersuchung einbezogen werden.
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Derzeit liegen nach Kenntnis des Verfassers keine systematisch-vergleichenden Studien zu Wählergemeinschaften und Kommunalparteien vor. Eine Ausnahme stellt die Zusammenstellung von Fallstudien ost- und westeuropäischer Staaten in Reiser et al. (2008) dar.
Auch die rechtspopulistischen PRO-Gruppierungen, die unter anderem in Köln und Mainz präsent sind, organisieren sich in überörtlichen Landesverbänden (Peters et al. (2008, S. 79). Die Existenz überörtlicher Organisationsstrukturen ist somit kein auf die Freien Wähler beschränktes Phänomen.
A priori ist deshalb kaum festzustellen, ob es sich, vorwiegend in Bayern, um die unterste organisatorische Ebene einer Regionalpartei handelt oder um eine verbandlich organisierte, aber dennoch parteifreie Wählergemeinschaft. Aufgrund des besonderen Interesses des Forschungsprojekts, die Freien Wähler in ihrer Gesamtheit darzustellen, wurden alle örtlichen Gruppierungen der Freien Wähler erfasst.
Untersuchungen für Deutschland belegen allerdings, dass sich auch Wahlkreiskandidaten bei Bundestagswahlen in der Organisation des Wahlkampfes vor Ort und ihrer politischen Kommunikation zunehmend von der eigenen Partei distanzieren (Bukow u. Angenendt (2018). Die Distanz der Parteimitglieder zur eigenen Partei wird im Folgenden jedoch nicht weiter berücksichtigt.