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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

10. Depotüberträge

verfasst von : Oliver Rhodius, Johannes Lofing

Erschienen in: Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Vor Einführung der Abgeltungsteuer führten Wertpapiereinlieferungen im Rahmen von Depotüberträgen zwischen verschiedenen Banken häufig zu einer Pauschalbesteuerung bei Veräußerung der entsprechenden Wertpapiere. So wurden beispielsweise in diesen Fällen bei ausländischen thesaurierenden Fonds die seit 1994 veröffentlichen und akkumulierten Thesaurierungs- oder Mehrbeträge in vollem Umfang der Kapitalertragsteuer unterworfen. Diese Verfahrensweise führte regelmäßig zum Veranlagungsverfahren, in dem der Steuerpflichtige dann die korrekte Bemessungsgrundlage darlegen musste und die ggf. zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag erstattet bzw. angerechnet bekam.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer musste für die die Wertpapiere aufnehmende Bank die Möglichkeit geschaffen werden, den Kunden bei Veräußerung bzw. Endfälligkeit seiner übertragenen Wertpapiere unter gewissen Voraussetzungen so zu besteuern, dass das Veranlagungsverfahren vermieden werden kann. Seit 2009 muss daher bei einem Kunden, der sein Depot zwischen zwei inländischen Banken überträgt, eine Übernahme von Anschaffungsdaten gewährleistet werden, so dass die aufnehmende Bank im Falle einer Veräußerung oder Endfälligkeit die dem zugrunde liegenden Sachverhalt angemessene Kapitalertragsteuer einbehalten bzw. die korrekte Bemessungsgrundlage für den Steuereinbehalt ermitteln kann.

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Fußnoten
1
BMF v. 18.01.2016, Rz. 163.
 
2
BMF v. 18.01.2016, Rz. 195.
 
3
BMF v. 18.01.2016, Rz. 166.
 
4
BMF v. 18.01.2016, Rz. 165.
 
5
BMF v. 18.01.2016, Rz. 193.
 
6
§ 43a Abs. 2 S. 7 EStG, 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung.
 
7
BMF v. 05.02.2015, Punkte 3 und 4.
 
8
§ 43a Abs. 2 S. 5 EStG. Hierzu gehört insbesondere die Schweiz.
 
9
First-In-First-Out als steuerliche Verbrauchsfolge.
 
10
BMF v. 18.01.2016, Rz. 193.
 
11
Die Schweiz hat das EWR-Abkommen nicht ratifiziert.
 
12
BMF v. 18.01.2016, Rz. 188.
 
Metadaten
Titel
Depotüberträge
verfasst von
Oliver Rhodius
Johannes Lofing
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19930-2_10