1993 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Austausch
verfasst von : Hermann-Josef Rupieper
Erschienen in: Die Wurzeln der westdeutschen Nachkriegsdemokratie
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Am 27. Januar 1948 verabschiedete der amerikanische Kongreß das Public Law 402, das sog. Smith-Mundt-Gesetz, mit dem Titel “An Act to promote better understanding of the United States among the peoples of the world and to strengthen cooperative international relations”. Mit diesem Gesetz schuf der Kongreß erstmals die Basis für ein weltweites, umfassendes Programm des State Departments zum Austausch von Personen, zur Leistung technischer Hilfe und zum Austausch von Erfahrungen im Bereich der Erziehung, der bildenden Künste und der Naturwissenschaften. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Austausch vornehmlich auf die Staaten Lateinamerikas beschränkt gewesen, mit denen Präsident Franklin D. Roosevelt als Reaktion auf die nationalsozialistische Propaganda 1938 ein Austausch- und Kulturprogramm geschaffen hatte1. Für die Arbeit der US Militärregierung in Deutschland kam das Smith-Mundt-Gesetz zu spät, um noch wirksam zu werden. Es bildete aber die Basis für die Zeit der Hohen Kommission und darüber hinaus. Allerdings unterschied sich die Situation in Nachkriegsdeutschland von vornherein stark von allen anderen bilateralen Austauschprogrammen. Der beste Kenner dieser Materie, Henry J. Kellermann, beschrieb dieses Programm 1978 rückblickend auf seine eigene Tätigkeit “als ein Instrument der Außenpolitik”. Das Ziel des Austauschprogramms war es, “den Deutschen bei der Schaffung einer neuen Gesellschaft nach dem Modell westlicher Demokratiekonzepte zu helfen”2. Dieses Programm ist auch als “kultureller Marshallplan” bezeichnet worden3. Der Leiter des Austauschprogramms in der Hohen Kommission sah in den Austauschpartnern “Katalysatoren der Demokratie”4.